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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1893
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 53, Bd. 12, 1893
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-12,1893
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
53. Jahrgang. Heft Nr. 1.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Evangelische Kirche in St. Pölten.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrgangs 1893.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 1.
  • Bestimmungen über die Bauart der von der Staats-Bauverwaltung auszufürhenden Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
  • Zimmerheizung mit Leuchtgas.
  • Wohnhaus in Gloggnitz.
  • Evangelische Kirche in St. Pölten.
  • Familienhäuser Colonie Nymphenburg, Gern bei München.
  • Bautechnische Notizen.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 2.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 3.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 4.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 5.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 6.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 7.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 8.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 9.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 10.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 11.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 12.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 13.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 14.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 15.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 16.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 17.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 18.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 19.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 20.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 21.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 22.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 23.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 24.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 25.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 26.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 27.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 28.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 29.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 30.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 31.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 32.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 33.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 34.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 35.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Familienhäuser Colonie Nymphenburg, Gern bei München. — Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. 
Die Fenster sind mit Kathedralglas, mit farbigen Friesen 
und Rosetten, verglast. Die Akustik der Kirche ist eine vor— 
zügliche. 
Das Kirchendach ist mit impräqgnirten Dachfalzziegeln, und 
das Dach des Thurmes mit glasirten Dachziegeln (sogenannten 
„Biberschwänzen“) eingedeckt. 
Die links vom Thurme angebrachte Treppe führt bis zur 
Orgelbühne und zur Glockenstube und sind die Stufen daselbst 
und bei'm Haupteingang aus Svetla'er Granit hergestellt. Für 
eine spätere Geutralheizung ist durch eine Anlage eines Heiz— 
raumes im Souterrain gesorgt. 
Die Baukosten betragen exklusive der Anschaffungskosten für 
die Glocken, Uhr und Orgel rund 48 000 Mk. 
Die Baumeisterarbeiten wurden von Franz Schulz und 
Richard Fraueufeld in St. Pölten, die Zimmermannsarbeiten 
bon Anton Gröbl in St. Pölten zur allseitigen Zufriedenheit 
ausgeführt. 
Der gothische Altar sammt dem vortrefflich ausgeführten 
Altarbilde wurden von Wien geliefert. 
Die Tischlerarbeiten sammt Kanzel wurden von Anton 
Mirasek jun. in St. Pölten, die Orgel von den Orgelbauern 
Max zZachestal und Franz Capek in Krems, die Glocken von 
Friedrich Gößner in Wien-Simmering, die Verglasung von Car 
Beyling's Erben in Wien und die Thurmuhr von Emil 
Schauer in Wien ausgeführt. (Bautechniker.) 
Familienhäuser Colonie 
Gern bheit 
Erbaut von Heilmann « Littmann, Architekten in München. 
III. (Hierzu 2 Abbildungen. 
Haus mit 7 Zimmern, Dachzimmern und 4000 D Grund, 
von Mk. 12500 bis Mt. 13500 
Haus mit 2 Wohnungen und Atelier. Jede Wohnung 
Zinmer mit Zubehör mit 4000 “ Grund von Mik. 19000 
his Mk. 20 000 
Die Kosten der Wasserleitung und Entwässernng sind nicht 
nbegriffen, da wegen Zuleitung der städtischen Wasserleitung 
3. Z noch Unterhandlungen mit dem Stadtmagistrat in München 
gepflogen werden 
Die Preise der Häuser sind in dem 
Stand der Banmaterialien begründet und 
äufig nur auf die Jahre 1812, 93 aufrecht 
— 
Herzeitigen niedrigen 
önnen deshalb vor— 
rhalten werden. 
Entscheidungen. 
Ein Fabrikant hatte einem Zzimmermeister auf vorherige 
Bestellung eine große Partie Waaren geliefert und hierfür nach 
der aufgestellten Rechnung einen Gesammtbetrag von 538 Mek. 
u fordern. Da Letzterer trotz wiederholter Aufforderung keine 
zahlung leistete, sah sich der Fabrikant gezwungen, einem 
dechtsanwalt zur Anstellung der Klage Vollmacht zu ertheilen. 
Sofort nach Zustellung der Klage erhielt der Fabrikant vom 
Beklagten ein Schreiben, worin er Theilzahlungen pünktlich zu 
eisten versprach und dringend bat, die Klage gegen ihn zurück— 
zunehmen, damit ein großer Theil der Kosten erspart würde. 
Am Schlusse des Briefes wurde die Drohung ausgesprochen, 
daß, falls der Prozeß weiter ginge, Alles aufgeboten werden 
vürde, ihn so lange als irgend möglich hinzuziehen. Der Kläger 
ibergab diesen Brief seinem Rechtsanwalt, und da der Beklagte 
auf denselben keine Antwort erhielt, stellte der den Beklagten 
vertretende Rechtsanwalt einige Tage vor dem Termine eine 
dlagebeantwortung zu, in welcher jeder einzelne Posten nach Quali— 
ät und Quantität bemängelt wurde. Der Vertreter des Klägers 
iberreichte deshalb den Drohbrief des Beklagten unter der Be— 
sJauptung, daß die Klagebeantwortung nur den Prozeß ver— 
chleppen solle, und beantragte, da der Vertreter des Be— 
lagten bestritt, daß das Schreiben vom Beklagten her— 
ühre, dem Beklagten einen Eid über die Echtheit des— 
elben abzunehmen und außerdem anzuordnen, daß Beklagter im 
Termine persönlich erscheine, damit sich das Gericht davon über— 
zeuge, daß wirklich eine Verschleppung des Prozesses beabsichtigt 
ei. Da in dem zur Weiterverhandlung anberaumten Termine 
der Beklagte ausblieb, so beantragte Kläger, den Eid als ver— 
veigert zu erachten und in der Sache selbst zu erkennen. Das 
Gericht hat diesem Antrage stattgegeben, weil es, wenn auch in 
einer Weise unerschütterlich die Echtheit des Schreibens fest— 
teht, die feste Ueberzeugung gewonnen hatte, daß in der That 
nur eine Absicht der Verschleppung vorliegt; denn es kann nicht 
Jlaublich erscheinen, daß ein Drisfter einen soschen Brief an den 
Kläger richtet, in welchem er um Genehmigung von Theil— 
eeitued Klage bittet. Das Gericht hat 
oas persomiche Esschẽ es Beklagten verlangt, damit dieser 
sich von dem Vorwurf einer Verschleppung reinigen kann. Es 
muß also das Ausbleiben desselben im hoͤchsten Grade 
für ihn belastend und für den Richter maaßgebend sein, die Ver— 
artheilung auszusprechen, nachdem er gemäß 8 209 der Civil— 
Prozeßordnung seine Ueberzeugung gewonnen hatte. 
Ein Maurermeister, welcher die Herstellung ganzer 
Bebände übernimmt und die von ihm dazu verwendeten“ Ma— 
eriglien selbst liefert und gesondert neben der gelieferten Arbeit 
in Rechnung stellt, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 
III. Strafsenats, vom 29. Septenber 1892 nicht als Kaufmam 
m Sinne des Handelsgesetzbuchs zu erachten und vemzufolge 
nich nicht zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzziehung 
oerpflichtet. 
Verträge über die Herstellung von Bestandtheilen 
eines Gebäudes seitens einer Handlungsfirma mit dem Gebäude 
besitzer sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, 
vom 3. Oktober 1892, jedenfalls dann rkeine Handelsgeschäfte, 
venn der Preis für das Werk als ein einheitlicher festgeseßt ist. 
Bautechnischhe Notizen. 
Eine neue Industrie. Wir haben Gelegenheit gehabt, hier die 
Zedeutung eines Jahres stiller Arbeit auf dem Waͤrke des Herrn 
k. Avenarius in Niederingelheim a. Rh. kennen zu lernen und 
nacht es uns Freude, darüber NRäheres mittheilen zu können: 
Nach vielen mühevollen und sachgemäßen Versuchen ist es dem 
Ingelheimer Werk gelungen, eine großaärtige. in der Theotie von Herrn 
Ir. Zernikow begründete Erfindung praktisch vollendet der Industrie 
uzuweisen. 
Es werden jetzt auf diesem Werke auf kuͤnstlichem Wege Sandsteine 
eder Form, verschiedener Härte und mannigfacher Nuancirung her— 
gestellt, die nach keiner Richtung dem natürlichen Sandstein nachstehen. 
Es scheint, daß die Herstellung des kuͤnstlichen Sandsteines die 
Wege eingeschlagen hat, welchen die Natur selost bei der Erzeugung ihrer, 
in dieser Kategorie gehörenden Produkte gefolgt ist. Eine Mischung von 
Sand und Kalk wird unter Verhältnissen zum Abbinden gebracht, die der 
Volumenvergrößerung des sich löschenden Kalkes energisch entgegentreten, 
und wie die Natur unter großem Druck und hoher Wärmeentwickelung 
aus zufälligen Mischungen von Sand und Kalk“ hne6 begr⸗
	        

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