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Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1893
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 53, Bd. 12, 1893
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-12,1893
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
53. Jahrgang. Heft Nr. 18.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Bautechnische Notizen.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)
  • Titelseite
  • Aufnahmebestimmungen
  • Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren und Unterrichtsgeldern an der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Prüfungen und Zeugnisse
  • Doktor-Promotion
  • Akademische Preise
  • Die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • Hauptbücherei
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der ordentlichen Studierenden der Architektur
  • Ausführungsbestimmungen über die Praktikanten-Ausbildung für das Studium des Bauingenieurwesens
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Werkstatttätigkeit der ordentl. Studierenden des Maschineningenieurwesens und der Elektrotechnik
  • Studienpläne
  • Farbinformation

Volltext

3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, 
Mineralogie, Geologie und. Physik 
für das halbtägige Praktikum 
für das ganztägige Praktikum 
18 RM 
27 RM 
4, Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) ist in der Stu- 
diengebühr (Il.) begriffen. 
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerech- 
net werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstun- 
den belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Un- 
terrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder un- 
freiwilligem Austritt nicht beansprucht werden. 
IV. Ersatzgelder. 
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch 
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.*): 
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Geodäten, 
Lehramtskandidaten und Architekten 
a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure, 
Geodáten und Lehramtskandidaten . . . . . 
b) vierstündige Übung im Sommerhalbjahr (Lehramtskandidaten 
und Architekten) . . . . S. ln . 
c) Übungen der Bauingenieure und Geodäten im Sommerhalb- 
jahr einschl. Hauptvermessungsübung . . . . . 
d) Hauptvermessungsübung der Architekten . . . . . 
e) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung f. Bauingenieure 
f) Ausarbeitung der Hauptvermessungübung für Architekten 
g) Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung . . . . . 
h) Anleitung der Geoditen zu praktischen und selbständigen 
Arbeiten 
im Sommerhalbjahr . . . . . | |. 
im Winterhalbjahr (Seminar) . . . 
i) Übungen in Plan- und Geldndezeichnen I. . . . . . 
iS 
12 RM 
18 RM 
24 RM 
3 RM 
6 RM 
3 RM 
6 RM 
24 RM 
12 RM 
1,5 RM 
*) Außerdem wird von den Praktikanten der chemischen Laboratorien 
am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum 
Ersatz für Beschädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Ab- 
teilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs ab- 
gerechnet wird. 
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen aus- 
nahmweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine beson- 
dere Umlage erhoben. 
ph
	        

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