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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1893
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 53, Bd. 12, 1893
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-12,1893
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
53. Jahrgang. Heft Nr. 22.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Städtische Bauordnung und der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
Autor:
Quarck, Max
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrgangs 1893.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 1.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 2.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 3.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 4.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 5.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 6.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 7.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 8.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 9.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 10.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 11.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 12.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 13.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 14.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 15.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 16.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 17.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 18.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 19.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 20.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 21.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 22.
  • Städtische Bauordnung und der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
  • Kapital und Arbeit.
  • Neues über Gruben-Entleerungs-Anlagen.
  • Rauch- und Ruß-Frage, besonders in Bezug auf Hausheizungen.
  • Bautechnische Notizen.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 23.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 24.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 25.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 26.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 27.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 28.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 29.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 30.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 31.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 32.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 33.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 34.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 35.
  • 53. Jahrgang. Heft Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Städtische Bauordnung und der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege. — Kapital und Arbeit. 348 
Kapital und Irbeit. 
den bis jetzt noch vielfach städtische Außenbezirke mit eben— 
olchen Miethskasernen machen, die hier in ganz besonderem 
Hegensatz zu ihrer noch freien Umgebung stehen, endlich die 
Zpekulationswuth, die solche Zustände erzeugt und durch die 
ilten Bauordnungen geradezu gefördert wird —- Alles dies 
— 
atten Farben, die auf seine Zuhörer wirkten und hoffentlich 
zuch dann noch wirken, wenn jeder Einzelne in seine praktische 
Thätigkeit zurückgekehrt ist. Oberbürgermeister Adickes pro— 
klamirte schließlich offen und ehrlich den Hauptgrundsatz jeder 
Wohnungsreform für städtische Außenbezirke. Beschränkung 
der willkürlichen und gemeinschädlichen Verfügungsfreiheit des 
Privateigenthums, Verbot derjenigen Ausnutzung des Privat— 
igenthums, die zu ungesunden Zuständen führt. Und wenn 
noch so mächtige Grundbesitzerinteressen dem entgegen stünden — 
habe man nicht den Muth und das Rückgrat zu Reformen, 
o komme einfach die Revolution. Diese Ehrlichkeit der Sprache 
st sehr anerkennenswerth; sie rief sogleich mehrere Aeußerungen 
jervor, die bereits so zugespitzt sind: die Mittheilung des 
Oberbürgermeisters Merkel Göttingen, der in der Zusammen— 
egung der Grundstücke des Göttinger Außenbezirks, die an 
der Hand des hannöverschen Verkoppelungsgesetzes schon vor 
Jahren ausgeführt wurde, also ebenfalls in einem Eingriffe 
»er Stadt in das Privateigenthum das Beste für die 
Wohnungsreform sah, was die Stadt habe thun können; ferner 
die Aeußerung des städtischen Vertreters Hetschel aus Dresden, 
der das persönliche römische Recht als ein Hinderniß 
eder Wohnungsreform bezeichnete, endlich auf der anderen 
Seite der Hinweis des Charlottenburger Stadtoberhauptes 
Fritzsche auf die Macht der Grundbesitzer in jeder Gemeinde— 
»erwaltung, auf die man Rücksicht nehmen müsse. Ober— 
ürgermeister Adickes beantwortete diesen Hinweis in seinem 
Schlußwort als Referent sehr richtig damit, daß eine einseitige 
Ausnutzung des Grundbesitzerrechtes in der Gemeindeverwaltung 
infach zu einer Abänderung des Gemeindewahlrechtes zu 
Bunsten ver Nichtbesitzcden führen müsse — eine Reform, 
die so oder so Nothwendigkeit ist, fügen wir hinzu. Die Er— 
veiterung der Frage bis zu diesen allgemeinen, Jedem ver— 
tändlichen Gesichtspunkten war einmal bitter nothwendig und 
st für die Versammlung des Deutschen Vereins für Gesundheits— 
»flege das Verdienst des Frankfurter Oberbürgermeisters. Ihr 
entsprach es auch, daß man schließlich nicht nur an die 
tädtischen Behörden, sondern sogar an die staatliche Gesetz— 
zebung wegen des unabweisbar gewordenen Eingreifens 
appellirte. Gesetze, wie die jetzt in Vorbereitung begriffene 
ex Adickes in Preußen, als deren Ziel ihr Urheber selbst 
die Beseitigiung der Monopolpreise für Grund und Boden 
»czeichnete, verdienen deshalb die lebhafteste Unterstützung; die 
Brenzen, in denen sie sich halten, sind maaßvoll genug. 
Deshalb begrüßte es Oberbürgermeister Adickes auch so lebhaft, 
daß das neue preußische Gemeindeabgabengesetz eine Baustellen— 
teuer, sowie Sonderbeiträge der Grundbesitzer zu den Kosten 
der Erweiterung städtischer Einrichtungen allgemein möglich 
nacht. Manches städtische Oberhaupt mag sich bei'm Anrufen 
der Landesgesetzgebung von dem Gedanken leiten lassen, daß 
s auf solche Weise am leichtesten um das Risiko der eigenen 
Maaßnahme herumkommt; aber der Sozialpolitik kann dieses 
iegreiche Vordringen der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit 
umfassender Reformen in städtische Verwaltungskreise nur 
zecht sein. 
Die Verhandlungen der 18. Jahresversammlung des 
Deutschen Vereins für Gesundheitspflege werden in diesem 
Sinne einen tüchtigen Fortschritt der Bestrebungen zur Aenderung 
herfahrener städtischer Wohnungsverhältnisse bedeuten. Es er— 
üllt sich hier der Gedanke, von welchem diese Zeitschrift aus— 
geht: an der Erfahrung und Praxis im Kleinen lernt auch 
der Widerstrebende am sichersten die Unumgänglichkeit ein— 
chneidender Veränderungen im Großen erkennen. Die soziale 
Praxis im Gemeindeleben ist eine treffliche Vorschule für die— 
enige im Staatsleben. Möge sie es in der Wohnungsfrage, 
owie nach und nach auch in anderen Beziehungen werden! 
Von einem unserer hervorragendsten Staatsmänner und gründ— 
ichsten Kenner des wirklichen Lebens, welcher sich nicht gescheut 
jat, das Leben des gesammten Volkes von der Hefe desselben 
is zu Seinesgleichen zu studiren, wird das herrschende und 
tamentlich in den großen Städten vertretene Groß-Industrie— 
Zystem wie folgt geschildert und charakterisirt: „Es ist, unge— 
ichtet aller Humanitäts-Bestrebungen seitens einzelner Arbeitgeber 
ind der heldenmüthigen Anstrengung zur wirthschaftlichen Selbst— 
jülfe vieler Arbeitnehmer, fort und fort ein Verbrauch von 
Menschen zu Gunsten des Kapitals, ein Verbrauch, der durch 
Abnutzung individueller Lebenskräfte, durch Schwächung ganzer 
Benerationen, durch Auflösung von Familien, durch sittliche 
Verwilderung und durch Vernichtung der Arbeitsfreudigkeit 
)»en Zustand der gesammten civilisirten Gesellschaft in die höchste 
hefahr bringt.“ 
Nun, so ganz unrecht hat dieser Ausspruch nicht, obwohl noch 
ingezweifelt werden dürfte, daß diese Signatur für alle In— 
zustrien aller Industriestädte eine völlig zutreffende ist. In der 
Zauptsache aber ist sie es leider. 
Wenn wir die Listen der Staatzeinkommen-Steuer betrachten, 
'o finden wir, daß, von der untersten Steuerklasse angefangen, 
ieselben einen hohen Prozentsatz der Gesammtbevölkerung umfassen, 
»aß aber derjenige Theil, der mit seinen Einkommen darin keine 
Stelle gefunden hat, doch ein noch größerer ist. Das ist gleich— 
am von der Natur so geordnet, welche nicht bloß die Pro— 
zuktion, sondern auch die Konsumtion beherrscht. 
Sind nicht die Größe und die Mannigfaltigkeit der Be— 
ürfnisse und das Maaß der verfügbaren Mittel, sie zu befriedigen, 
ie Grundursachen der gesellschaftlichen Verschiedenheit der Men— 
chen? Und wird Letztere nicht durch die in der Natur der Menschen 
vurzelnde Einrichtung weiter fundamentirt, daß die Arbeit zur 
Zeschaffung jener Mittel übertragbar sei, während die Befrie— 
igung der Bedürfnisse es nicht ist? In dieser göttlichen Ein— 
ichtung wurzelt der Trieb der Ansammlung und von ihr nimmt 
»as Kapital seinen Ausgangspunkt. Gleichzeitig ist sie der 
nächtige Sporn zur Entwickelung und Ausbildung der Kräfte 
ind Fähigkeiten des Menschen, damit er die Natur beherrsche 
ind sich mittels eines Minimums von Arbeit ein Maximum 
»on Genüssen verschaffe. Das ist der Trieb zu den Erfindungen 
ind Verbesserungen von Maschinen und sonstigen Arbeitshülfs— 
nitteln. 
Von Anfang an waren die geistigen und materiellen Güter 
uicht ungleich vertheilt. In frühester Zeit der Civilisation konnte 
eder Feld- und Grundbesitzer mit seiner Arbeitskraft sich selbst 
zenügen. 
Alle Geräthe und Werkzeuge, Kleider und Schuhwerk waren 
iuf das Einfachste hergerichtet. Als man aber anfing, Gegen— 
tände nicht mehr bloß zum eigenen Bedarf, sondern auch zum 
Austausch gegen andere Waare, und wieder nicht bloß auf 
ausdrückliche Bestellung, sondern auch im Vorrath anzufertigen 
ind dann gegen Geld entweder direkt oder anderweitig durch 
Zwischenhändler, an die Konsumenten zu verkaufen, da war damit 
die Industrie geboren. Denn das organische Ineinandergreifen 
yon Stoffgewinnung und Umformung, von Handel und Verbrauch, 
zas ist eben die Industrie. Jeder Vortheil, der hierbei heraus— 
pringt, sodaß die Erzeugungskosten hinter den Verkaufspreisen 
zurückbleiben, ist der Anlaß zur Ansammlung von Kapital, 
velches die Produzenten zu fortgesetzter Wiederholung ihrer 
droduktiven Erwerbsoperation fähig macht. Diese Erwerbsopera— 
ionen aber konnten bald von einer Person nicht mehr bewältigt 
werden, und so nahm der Unternehmer sich Hülfskräfte oder, wie 
wir sie zu nennen pflegen, Arbeiter. 
In früherer Zeit wurden diese Arbeiter für ihre Leistungen 
durch Naturalien entschädigt, später entstand der Arbeitslohn. 
Was ist der Arbeitslohn eigentlich? Er ist die Abfindung der 
nenschlichen Arbeit in Geld Seitens des Unternehmers oder 
der Abkauf des Anrechts dieser Arbeit am Produkte, und zwar 
rus dem Grunde, weil die Besitzlosen, unter dem Naturzwange 
der täglichen Bedürfnisse stehend, nicht auf den Zeitpunkt des 
jortheilhaftesten Tausches derjenigen Produkte warten können, 
ruf welche sie durch ihre Arbeit ein Miteigenthums- und Ver— 
ügungsrecht erlangt hatten. Der Arbeitslohn ist demnach eine 
Fristenz-Garantie der Lebensbedingungen und Lebensbedürfnisse 
Zeitens des Arbeitgebers als Entgelt für den Verzicht der vom 
Naturzwange beherrschten Arbeitnehmer auf ihr Miteigenthums— 
recht an dem durch ihre Arbeit erzielten Produkte. In ähnlicher 
Weise nun, wie die Arbeitskraft des Menschen durch den Arbeits— 
sohn entschädigt wird, erhält das Kapital seine Entschädigung
	        

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