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Beiträge zur Kenntniss der deutschen Baukunst des Mittelalters (Textband)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Beiträge zur Kenntniss der deutschen Baukunst des Mittelalters (Textband)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1893
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 53, Bd. 12, 1893
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-12,1893
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
53. Jahrgang. Heft Nr. 10.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Ueber die Konstruktion von Blitzableitern.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Denkmähler der deutschen Baukunst
  • Beiträge zur Kenntniss der deutschen Baukunst des Mittelalters (Textband)
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Einleitung
  • I. Capitel. Ueber die Bestimmung des Alters der Gebäude, die Benennung der verschiedenen Baustyle des Mittelalters und über das Verdienst ihrer Erfindung
  • II. Capitel. Ueber den römisch griechischen Baustyl, von der Einführung des Christenthums als Staatsreligion im römischen Reiche bis zum achten Jahrhundert, und über dessen Einfluss auf die Bauart im übrigen Europa
  • III. Capitel. Ueber die in Deutschland herrschende Bauart vom achten bis zum fünfzehnten Jahrhundert
  • IV. Capitel. Vergleichung einiger Gebäude welche in verschiedenen Ländern Europa`s im Styl des dreizehnten Jahrhunderts ausgeführt sind, und über die Hypothesen hinsichtlich der Erfindung dieser Bauart
  • Erklärung der Kupfertafeln nach chronologischer Ordnung
  • Verzeichnis der Kupfertafeln. Nach chronologischer Ordnung
  • Einband

Volltext

29 
der ewigen Regeln des Menschenverstandes‘ verbunden zu seyn, als gerade hei der 
Baukunst. 
„Dieser Geringschätzung unserer. vaterländischen Bauwerke scheint jedoch jetzt eine 
täglich allgemeiner werdende richtige Würdigung derselben zu folgen. Seitdem Männer 
wie Göthe, Herder und Georg Forster ihre Achtung jener Meisterwerke so kräftig aus- 
gesprochen haben, ist wenigstens die Aufmerksamkeit des Publikums geweckt worden. 
Durch die Herausgabe alter Bauwerke und durch geschichtliche Untersuchungen haben 
BA 
sich die Herrn Boifserte, Büsching , Costenoble , Fiorillo » Frick, Hundeshagen , 
Quaglio , Stieglitz und manche Andere, (*) theils gerechte Ansprüche auf den Dank 
des gebildeten Publikums bereits erworben, theils darf man noch der Herausgabe he- 
deutender Werke von ihnen entgegensehen. Da aber die Menge alter Gebäude, welche 
entweder bisher gar nicht, oder unvollkommen bekannt sind, so grofs ist, und jährlich 
viele derselben zu Grunde gehen, so würde es sehr wünschenswerth seyn, dafs auf 
Veranlassung der Fegierungen ein mit historischer und artistischer Kritik ahbgefafstes Ver- 
zeichnifs der in den verschiedenen Ländern Deutschlands befindlichen merkwürdigen 
alten Gebäude, worin das der Erhaltung würdige von dem Schlechten gesondert wäre, 
aufgestellt und bekannt gemacht würde. Indem man auf diese Weise eine Vebersicht 
des Vorhandnen erhielte, würden diese Werke zugleich unter den Schutz der Puhlizität 
gesetzt und dem Vandalismus mit welchem an vielen Orten unwissende Unterbehörden 
diese Gebäude nur als gute Steinbrüche ansehen und benutzen, durch die Furcht vor 
öffentlicher Schande ein Damm entgegen gesetzt. (**) 
(*) Als vorzügliches Beispiel der Achtung vaterländischer Kunstdenkmähler verdient die Wiederherstellung des herrlichen 
Schlosses Marienburg in Preufsen, welche gegenwärtig auf den Vorschlag und unter der Leitung des Herrn von Schoen , 
Oberpräsidenten von Westpreufsen durch patriotischc Beiträge bewirkt wird, aufgeführt zu werden. 
(**) Des Grofsherzogs von Hessen Königliche Hoheit dessen erleuchteter Denkungsweise Nichts fremd ist, was Wissenschaft 
und Kunst befördern kann, hat bereits im Jahr 1818 eine Verordnung erlassen.,, welche die Erhaltung und Bekanntmachung 
der im Grofsherzogthum Hessen befindlichen Alterthümer bezweckt. Da bisher , so viel dem Herausgeber bekannt geworden 
ist, noch in keinem andern Lande eine ähnliche Verfügung besteht. so wird es nicht uninteressant seyn , dieselbe hier abgedruckt 
zu finden 
LUDEWIG von Gottes Gnaden Grofsherzog von Hessen und bei Rhein etc. 'etc. 
In Erwägung, dafs die noch vorhandenen Denkmähler der Baukunst zu den wichtigsten und interessantesten Urkunden 
der Geschichte gehören , iudem sich aus ihnen auf die frühern Sitten , Geistesbildung und den bürgerlichen Zustand der Na- 
tion schliefsen läfßst, und daher die Erhaltung derselben höchst wünschenswerth ist, verordnen Wir Folgendes 5 » 
x.) Unser Ober-Baukolleg wird beauftragt, Alle in dem Grofsherzogthum Hessen befindliche UVeberreste alter Baukunst, 
welche in Hinsicht auf Geschichte oder Kunst verdienen erhalten zu werden, in ein genaues Verzeichnifs bringen zu 
lassen, wobei der gegenwärtige Zustand zu beschreiben und die in ihnen befindlichen alten Kunstwerke , als Gemälde, 
Bildsäulen und dergleichen mit zu bemerken sind. 
u) Wegen der Ausarbeitung des geschichtlichen Theiles in diesem Verzeichnifs , hat das genannte Colleg diejenigen Gelehr- 
ten, welchen die Geschichte jeder Provinz am hekanntesten ist, zur Mitwirkung für diesen patriotischen Zweck einzu- 
laden, und sind ihnen zu dem Ende aus den Archiven die nöthigen Nachrichten mitzutheilen, 
) Die vorzüglichsten dieser Werke, oder die am meisten baufälligen sind nach und nach genau aufzunehmen und die 
Zeichnungen derselben nebst der Beschreibung in unserm Museum zu deponiren, . 
‚) Unser Ober-Baukolleg wird hierdurch beauftragt, Uns das Verzeichnifs dieser der Erhaltung oder Abbildung werth- 
geachteten Gebäude zur Genehmigung‘ vorzulegen , sich wegen der Erhaltung und Ausbesserung derselben mit den 
verschiedenen Behörden in Verbindung zu setzen und Uns darüber die geeigneten Vorschläge zu machen.
	        

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