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Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1868_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869
Jahrgang/Band:
1868
Erscheinungsjahr:
1868
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-007
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
III. Aufnahme
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • I. Eintheilung des Schuljahrs
  • II. Fachgliederung der Schule
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne

Volltext

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7 
III, Aufnahme. 
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst 
an den Verwaltungsbeamten, Regierungsassessor Hoser zu wenden, 
worauf die Anmeldung bei dem Rektor der mathematischen Abtheilung 
oder dem betreffenden Fachvorstande zu geschehen hat. 
Die Bedingungen der Aufnahme sind: 
1) ein bestimmtes Alter, nämlich 
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Regel 
das zurückgelegte 16. Lebensjahr, 
zum Eintritt in die Handelsklasse wenigstens das vollendete 
15. Jahr, 
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel das 
zurückgelegte 18. Lebensjahr; 
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 
3) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse; 
4) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund 
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt. 
Der unter 3) verlangte Nachweis wird geliefert: 
J. an dev mathematischen AJbtheilung, 
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler eintreten 
wollen, durch Erstehung einer förmlichen 
Aufnahmsprüfung. 
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse: 
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads einschliess 
lich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen. 
b) Geometrie und Stereometrie. 
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie. 
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, 
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem 
Deutschen ins Französische. 
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über 
ein gegebenes Thema. 
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben 
heiten der Geschichte. 
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und 
politischen Geographie. 
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen. 
ZumEintritt in die Handelsklasse erstreckt sich die Prüfung auf: 
a) Uebungen im Zahlenrechnen (einschliesslich der Dezimalbrüche) 
unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Berechnungen. 
b) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, 
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem 
Deutschen ins Französische. 
c) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über 
ein gegebenes Thema. 
d) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegeben 
heiten der Geschichte. 
e) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und 
politischen Geographie. 
Diese Aufnahmsprüfung beginnt am 1. Okt. Morgens 8 Uhr im 
Gebäude der polytechnischen Schule. 
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler zu 
gelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungsganges, 
wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne welche sie 
den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit Nutzen besuchen 
können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse, so ist jener Nachweis 
in der Regel durch Theilnahme an der Aufnahmsprüfung in eben diesen 
Fächern zu liefern. 
Bei der Anmeldung- zum Eintritt sollen von Solchen, welche im 
vorang-egangenen Schuljahr eine anderweitige Lehranstalt besucht 
haben, die Zeugnisse dieser Anstalt über Fleiss und Kenntnisse vor 
gelegt werden. 
if. An dev technischen Ahtheilung 
haben Diejenigen, welche als Studirende aufgenommen werden wol 
len, unter schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis 
derjenigen Vorkenntnisse zu liefern, ohne welche sie die betreffenden 
einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen besuchen können. Der 
Besitz dieser Vorkenntnisse wird durch den Vorstand der betreffenden 
Fachschule constatirt.
	        

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