digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1868_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869
Jahrgang/Band:
1868
Erscheinungsjahr:
1868
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-007
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
IV. Unterrichtsgeld
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1868 auf 1869 (1868)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • I. Eintheilung des Schuljahrs
  • II. Fachgliederung der Schule
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne

Volltext

8 
9 
IV. Unterrichtsgeld. 
Dasselbe beträgt für das ganze Schuljahr• 
A. bei der mathematischen Abtheilung 
für ordentliche Schüler 50 fl., 
für ausserordentliche Schüler 1 fl. 30 kr. pro Wochenstunde. 
B. In der technischen Abtheilung: 
für ordentliche Studirende 60 fl., 
für ausserordentliche Studirende 1 fl. 45 kr. pro Wochenstunde. 
Für ein Semester beträgt das Unterrichtsgeld je die Hälfte. 
In Beziehung auf die Bemessung des Unterrichtsgelds von 
Uebungsstunden bei ausserordentlichen Studirenden und Schü 
lern ist bestimmt: 
1. Die Erhebung des Unterrichtsgelds von Uebungsstunden jeder 
Art geschieht im Allgemeinen nach der Zahl der wirklich besuchten 
Stunden (1 fl. 45 kr., beziehungsweise 1 fl. 30 kr. pro Wochenstunde). 
2. Bei solchen Uebungen, für welche im Lehrplan mehr als 4 Stun 
den festgesetzt sind, müssen jedenfalls 4 Stunden bezahlt werden. 
3. Bei Uebungen, für welche im Lehrplan 4 oder weniger Stun 
den festgesetzt sind, muss nach der Zahl der Stunden des Unterrichts 
plans bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stundenzahl besucht 
werden will. 
4. Es bleibt jedoch dem betreifenden Lehrer gegenüber von jedem 
einzelnen Studirenden und Schüler Vorbehalten, ein Minimum der zu 
besuchenden Uebungsstunden vorzuschreiben, wo durch ein solches 
Minimum nach seinem Ermessen ein entsprechender Erfolg des Unter 
richts bedingt ist. 
Neben den Unterrichtsgeldern werden halbjährig 42 kr. für die 
Diener, und beim Besuche der chemischen Uebungen 5 fl. Ersatzgeld 
für Materialverbrauch erhoben. 
Alle diese Beträge sind halbjährig vorauszubezahlen. 
Mit „privatim“ bezeichnete Vorlesungen und Uebungen (vergl. 
unter VIII) werden besonders honorirt. 
Die Aufnahmegebühr für Neueintretende beträgt 5 fl. 
V. Rechte und Pflichten 
der Schüler und Studirenden, Disziplin, Austritt etc. 
Bezüglich der Bestimmungen hierüber wird verwiesen auf 
die „Statuten für die Schüler der mathematischen Ab 
theilung“ 
und auf 
die „Statuten für die Studirenden der technischen Ab 
theilung,“ 
welche den in die Schule Aufgenommenen eingehändigt werden und 
ausserdem durch den Schuldiencr Zeininger zu beziehen sind. 
VI. Hospitirende. 
Der Besuch von Vorlesungen der polytechnischen Schule durch 
Nichtstudirende („Hospitirende,“ „Zuhörer“) kann unter folgenden Be 
stimmungen stattfinden: 
Der Hospitirende hat sich bei der Direktion der polytechnischen 
Schule schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des 
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legitimations 
karte zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den Schuldienern 
vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von dem Verwaltungs 
beamten des Polytechnikums in dessen Amtslokal entgegengenommen; 
die Mittheilung an den betreffenden Dozenten erfolgt von Seiten der 
Direktion. 
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitirenden Auskunfts- 
ertheilung über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zulassung oder 
fernem Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn diess im Interesse der 
Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft nicht gegeben werden 
sollte. 
Den Angehörigen der polytechnischen Schule kommt, was den 
Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitirenden der Vorrang zu. 
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die Vor 
lesungen. Der Besuch von Uebungsstunden durch Nichtstudirende ist 
unstatthaft.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.