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Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1876 auf 1877 (1876)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1876 auf 1877 (1876)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1876_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1876 auf 1877
Jahrgang/Band:
1876
Verleger/Verlag:
J. B. Metzler'sche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1876
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-015
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
IV. Unterrichtsgeld
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1876 auf 1877 (1876)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Eintheilung des Schuljahrs
  • II. Fachgliederung der Schule
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hosptirende
  • VII. Personalbestand
  • IIIV. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne
  • X. Diplomprüfungen
  • XI. Kunstgewerblicher Unterricht

Volltext

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9 
den Kenntnisse in höherer Analysis gar nicht, in der 
analytischen und descriptiven Geometrie nur in geringerem 
Umfang gefordert. 
IY. Diejenigen, welche blos als ausserordentliche Stu- 
dirende bei der Anstalt zugelassen werden wollen, haben unter 
schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis zu lie 
fern, dass sie diejenigen Vorkenntnisse besitzen, ohne welche sie 
die betreffenden einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen 
besuchen könnten. Der Besitz dieser Yorkenntnisse wird durch 
das betreffende Fachschulkollegium constatirt. (Vgl. §. 13 der 
Statuten für die Studirenden der polytechnischen Schule). 
Die Anmeldungen werden am 9. —11. Oktober entgegenge 
nommen; Candidaten, welche sich an der am 2.—7. Oktober 
(1876 letztmals) stattfindenden technischen Maturitätsprüfung 
betheiligen wollen, haben ihre Meldungen spätestens bis zum 
23. September schriftlich bei der Direktion der Schule einzu 
reichen. 
IV. Unterrichtsgeld. 
Dasselbe beträgt für das Semester ohne Unterscheidung 
zwischen Vorlesungen und Übungen, ordentlichen und ausser 
ordentlichen Studirenden, 2 Mark pro Wochenstunde. 
Nur für Theilnahme am chemischen Praktikum findet 
eine abweichende Berechnung statt; es sind nämlich zu ent 
richten : 
in dem Laboratorium für allgemeine Chemie: 
bis zu 3 halben Tagen 30 Mark, 
für 4 halbe Tage und mehr 50 Mark; 
im chemisch-technologischen Laboratorium: 
bis zu 2 halben Tagen 20 Mark, 
für 3 halbe Tage 30 Mark, 
für 4 halbe Tage und mehr 50 Mark. 
In Beziehung auf die Bemessung des Unterriehtsgelds von 
Übungsstunden ist Folgendes bestimmt: 
1) Sind für ein Fach mehr als 4 Stunden in den Lehrplan 
aufgenommen, so wird nach der Anzahl der wirklich belegten 
Stunden, zum mindesten aber für 4 Stunden bezahlt. 
2) Sind 4 oder weniger als 4 Stunden in den Lehrplan 
aufgenommen, so muss nach der Zahl der Stunden des Lehrplans 
bezahlt werden. 
3) Es bleibt jedoch dem betreffenden Lehrer gegenüber von 
jedem einzelnen Studirenden Vorbehalten, ein Minimum der zu 
besuchenden Übungsstunden vorzuschreiben, wo durch ein solches 
Minimum nach seinem Ermessen ein entsprechender Erfolg des 
Unterrichts bedingt ist. 
Neben den Unterrichtsgeldern werden halbjährlich 1 Mark 
50 Pfg. für die Diener, und beim Besuch der physikalischen 
Übungen, sowie der Werkstätten der Schule 10 Mark Ersatzgeld 
für Materialverbrauch erhoben. 
Für die mit „privatim“ bezeichneten Vorlesungen und 
Übungen (vgl. unter VIII.) wird das Honorar durch die betref 
fenden Docenten festgesetzt und durch Anschlag am schwarzen 
Brett veröffentlicht. 
Die Aufnahmegebühr für Neueintretende beträgt 10 Mark. 
Jeder Studirende hat pro Semester 2 Mark Beitrag in die 
am Polytechnikum eingerichtete Krankenkasse zu bezahlen und 
dagegen in Erkrankungsfällen jeder Art Anspruch auf unentgelt 
liche Verpflegung und ärztliche Behandlung im Katharinenhospi 
tal während der ganzen Dauer der Krankheit, und ausserdem ein 
Recht auf unentgeltliche ärztliche Consultation von Seiten der 
Spitalärzte im Gebäude des Katharinenhospitals zu den Tages 
zeiten, zu welchen die Aerzte ohnehin geschäftlich daselbst an 
wesend sind, sowie auf unentgeltlichen Bezug der von den 
Spitalärzten verordneten Medikamente aus der Apotheke von 
C. H. Burk, Gymnasiumsstrasse 18. Bei Inanspruchnahme die 
ser Rechte ist die Legitimationskarte vorzuweisen.
	        

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