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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1892_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893
Jahrgang/Band:
1892
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1892
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-031
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
III. Aufnahme
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Eintheilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Anstalt
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

6 
7 
4) chemische Technik mit den Unterabtheilungen: 
a) chemische Fabrikation, 
b) Hüttenwesen, 
c) Pharmazie; 
5) Mathematik und Naturwissenschaften; 
6) allgemein bildende Fächer mit der Unterabtheilung 
für Kandidaten des höheren Eisenbahn-, Post- und 
Telegraphendienstes. 
III. Aufnahme. 
Wer in die Technische Hochschule eintreten will, hat sich 
zunächst an den Verwaltungsbeamten, Canzlei im Schulgebäude, 
Zimmer Nr. 56, zu wenden, worauf die Anmeldung bei dem 
Direktor der Anstalt erfolgt. 
Die Bedingungen der Aufnahme sind: 
1) in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr; 
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 
3) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund 
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt; 
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse. 
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu 
liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird von Solchen, welche 
als ordentliche Studirende, d.h. ohne Einschränkung, 
zum Studium aufgenommen werden wollen, erbracht: 
I. wenn sie württembergische Vorschulen be 
sucht haben, durch das Zeugniss über erfolgreiche Erstehung 
a) entweder der früher an der Technischen Hochschule ein 
gerichteten, im Jahr 1876 letztmals abgehaltenen tech 
nischen Maturitätsprüfung; 
b) oder der Abiturientenprüfung von einem württembergischen 
Realgymnasium; 
c) oder derjenigen von einer zehnklassigen württembergischen 
Realanstalt; 
d) oder endlich der Abiturientenprüfung von einem humanist 
ischen Gymnasium; 
H. wenn sie aus nichtwürttembergischen Vor 
schulen kommen, durch das Reifezeugniss eines Gymnasiums, 
einer Realschule erster Ordnung oder einer diesen Schulen in 
Bezug auf das technische Studium gleichgestellten Lehranstalt. 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Diejenigen, 
welche von andern Technischen Hochschulen auf die hiesige 
Hochschule übergehen. Ein solcher Uebertritt ist ausserdem 
durch Vorlegung des Abgangszeugnisses von der zuletzt besuchten 
Hochschule bedingt. 
Bis auf Weiteres werden Pharmaceuten in die Abtheilung 
für chemische Technik auch ohne Reifezeugniss als ordentliche 
Studirende aufgenommen, wenn sie über die erlangte wissen 
schaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst 
und über vollständige Zurücklegung der für die Zulassung 
zur Apothekerprüfung vorgeschriebenen Lehr- und Servirzeit sich 
ausweisen. 
Diejenigen, welche blos als ausserordentliche Stu 
dirende, d. h. für einzelne Unterrichtsfächer, bei 
der Anstalt zugelassen werden wollen, haben unter schrift 
licher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis zu liefern, 
dass sie diejenigen Vorkenntnisse besitzen, ohne welche sie 
die betreffenden einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nutzen 
besuchen könnten. Der Besitz dieser Vorkenntnisse wird durch 
das betreffende Abtheilungskollegium constatirt. An der Ab 
theilung für Maschinen-Ingenieurwesen wird hiebei auf vorherige 
praktische Thätigkeit beziehungsweise praktische Ausbildung 
Rücksicht genommen. 
Da das Studienjahr an der Technischen Hochschule je im 
Herbst beginnt, so findet der Eintritt neuer Studirenden am 
zweckmässigsten zu diesem Zeitpunkt statt.
	        

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