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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1892_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893
Jahrgang/Band:
1892
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1892
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-031
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
V. Rechte und Pflichten
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Eintheilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Anstalt
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

10 
der Hochschule, versichert. Die Versicherung bleibt zunächst 
beschränkt auf die Studirenden der Maschineningenieurabtheilung 
und auf diejenigen Studirenden anderer Abtheilungen, welche an 
den bezeichneten, von Lehrern der Maschineningenieurabtheilung 
veranstalteten Uebungen, Untersuchungen, Exkursionen und Be 
sichtigungen theilnehmen. 
V. Rechte und Pflichten. 
Bezüglich der in diesem Programm nicht erwähnten Be 
stimmungen wird verwiesen auf die 
»Statuten für die Studirenden,« 
welche den in die Anstalt Aufgenommenen eingehändigt werden 
und ausserdem durch den Hausmeister Zeininger zu beziehen sind. 
VI. Hospitirende. 
Der Besuch von Vorlesungen an der Technischen Hochschule 
durch Nichtstudirende (»Hospitirende«, »Zuhörer«) kann unter 
folgenden Bestimmungen stattfinden: 
Der Hospitirende hat sich bei der Direktion der Anstalt 
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des 
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legi 
timationskarte zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den 
Schuldienern vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von 
dem Verwaltungsbeamten der Technischen Hochschule in dessen 
Amtslokal entgegengenommen; die Mittheilung an den be 
treffenden Docenten erfolgt von Seiten der Direktion. 
11 
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitirenden Aus- 
kunftsertheilung über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zu 
lassung oder ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn diess 
im Interesse der Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft 
nicht gegeben werden sollte. 
Den Angehörigen der Technischen Hochschule gebührt, was 
den Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitirenden der Vorrang. 
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die 
Vorlesungen. Der Besuch von Übungsstunden durch Nichtstu- 
dirende ist unstatthaft. 
Das von den Hospitirenden zu entrichtende Honorar beträgt 
pro Semester für eine lstündige Vorlesung 6 Mark, für eine 
2stündige 11 Mark, für eine 3stündige 15 Mark, für eine 4stün- 
dige 19 Mark, für eine 5stündige 22 Mark und für eine 6stün- 
dige 25 Mark. Neben diesem Honorar wird von jedem Hospi 
tirenden ein Verwaltungskostenbeitrag von 3 Mark pro Semester 
eingezogen. 
-XX—
	        

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