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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1898 - 1899 (1898)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1898 - 1899 (1898)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1898_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1898 - 1899
Jahrgang/Band:
1898
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1898
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-037
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
X. Prüfungen
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1898 - 1899 (1898)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Einteilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Hochschule
  • III. Aufnahme-Bestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitanten
  • VII. Personalbestand
  • IX. Studienpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

90 
X. Prüfungen. 
A. Schlussprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen bei 
Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor 
trägen am Ende des Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über 
Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen aus 
gestellt. Zur Beteiligung an denselben sind in jedem Falle die 
jenigen Studierenden verpflichtet, welche im Genüsse eines Sti 
pendiums oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche 
im folgenden Semester beziehungsweise Studienjahre um eine 
solche Vergünstigung nachsuchen wollen. Die Verpflichtung be 
zieht sich auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des 
Studierenden Vorkommen und zwar auch auf Jahresvorträge, 
welche nur im Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung 
auf das im letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens 
der Anstalt wir!d grosser Wert darauf gelegt, dass 
auch die übrigen Studierenden an den Prüfungen teil 
nehmen. 
B. Diplomprüfungen. Um den Studierenden Gelegenheit zu 
geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über die von ihnen 
erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszuweisen, werden 
jedes Jahr an sämtlichen Abteilungen Diplomprüfungen abge 
halten, bei welchen in allen für die spezielle Fachbildung wesent 
lichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das Nähere hierüber ist 
durch besondere Statuten festgestellt, welche auf der Direktions- 
Kanzlei jederzeit eingesehen und auch von derselben bezogen 
werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
vom Hausmeister zum Preis von 10 Pf. bezogen werden. 
Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist, das Studiumr'auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur und Maschineningenieur 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1898. 
Direktion der K. Technischen Hochschule.
	        

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