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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1899_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900
Jahrgang/Band:
1899
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1899
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-038
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
X. Prüfungen
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Einteilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Hochschule
  • III. Aufnahme-Bestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitanten
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Stundenpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

  
86 
Nähere hierüber ist durch besondere Statuten festgestellt, welche 
auf der Direktionskanzlei jederzeit eingesehen und auch von 
derselben bezogen werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
vom Hausmeister zum Preis von 10 Pf. bezogen werden. 
Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt- 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur und Maschineningenieur- 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1899. 
Direktion der K. Technischen Hochschule. 
Hell 
  
  
 
	        

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