digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1899_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900
Jahrgang/Band:
1899
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1899
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-038
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
V. Rechte und Pflichten
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Einteilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Hochschule
  • III. Aufnahme-Bestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitanten
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Stundenpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

  
Die Kasse gewährt für Erkrankungsfälle nach Massgabe 
der dafür bestehenden Bestimmungen folgende Leistungen: 
a) Unentgeltliche Verpflegung und ärztliche Behandlung im 
Katharinenhospital dahier bis zur Dauer von 30 Tagen im 
Semester; übersteigt der Aufenthalt im Spital diese Zeit, 
so hat der Kranke die der Kasse vom 81. Tage an er- 
wachsenden Kosten zur Hälfte zu ersetzen; 
unentgeltliche ärztliche Beratung durch die Spitalärzte an 
Werktagen und nur im Gebäude des Hospitals. 
Die Beratungen finden statt: 
durch den Oberarzt der medizinischen Abteilung morgens 7 Uhr, 
5 „ n „chirurgischen - ü Sy 
# „ Spitalarzt für Augenkranke nachmittags 2 ., 
„die Assistenzärzte der medizinischen und der 
chirurgischen Abteilung: . ... . .. nachmittags 4 , 
c) unentgeltliche Abgabe der von den Spitalärzten verordneten 
Medikamente durch die Adlerapotheke dahier, Gymnasiums- 
strasse 18. 
Bei Inanspruchnahme dieser Rechte ist die Legitimations- 
karte vorzuweisen. 
In Absicht auf Versicherung, der Studierenden 
gegen Unfälle sind folgende Bestimmungen getroffen: 
Die Studierenden der Technischen Hochschule, welche sich 
bei Übungen in der Materialprüfungsanstalt, im Ingenieurlaborato- 
rium und in dem elektrotechnischen Institute, bei Untersuchung und 
Besichtigung von Maschinen und’ dergl. innerhalb oder ausserhalb 
der Technischen Hochschule, beteiligen, sind gegen alle Un- 
fälle, welche sich hiebei ereignen sollten, vorerst aus Mitteln 
der Hochschule, versichert. Unter diese Versicherung fallen 
auch alle Exkursionen, welche Lehrer, Assistenten und Privat- 
dozenten der Technischen Hochschule mit Studierenden in un- 
fallversicherungspflichtige Betriebe machen, einschliesslich des 
Besuchs technischer Anlagen in Stuttgart selbst. 
Bezüglich aller übrigen Bestimmungen wird auf die 
Vorschriften für die Studierenden 
verwiesen. ; 
  
VI. Hospitanten, 
Der Besuch von Vorlesungen an der Technischen Hochschule 
durch Nichtstudierende (>»Hospitanten«, »Zuhörer«) kann unter 
folgenden Bestimmungen stattfinden: 
Der Hospitant hat sich bei der Direktion der Anstalt 
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des 
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legi- 
timationskarte zu lösen, welche in den Vorlesungen auf Verlangen 
vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von dem Ver- 
waltungsbeamten der Technischen Hochschule in dessen Amts- 
lokal entgegengenommen; die Mitteilung an den beteiligten Do- 
zenten erfolgt von seiten der Direktion. 
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitanten Aus- 
kunft über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zulassung oder 
ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn dies im Interesse 
der Hochschule geboten erscheinen oder jene Auskunft nicht 
gegeben werden sollte, 
Den Angehörigen der Technischen Hochschule gebührt, was 
den Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitanten der Vorrang. 
Das von den Hospitanten zu entrichtende Honorar beträgt 
für das Semester: ; 
a) bei Vorträgen: 6 4 für einen 1.stündigen . Vortrag, 
11 /-für einen 2stündigen, 15 A für einen 3 stündigen, 
19 4 für einen 4stündigen; umfasst der Vortrag mehr 
als 4 Stunden, so wird‘ jede weitere‘ Stunde mit 8 A 
berechnet; : 
b) bei Übungen: das Doppelte der für Studierende‘ be- 
stehenden Sätze (vergl. oben Seite 8—9). 
Ein Eintrittsgeld wird von Hospitanten nicht erhoben, da- 
gegen haben sie in jedem Semester 3 4 Verwaltungskostenbei- 
trag zu bezahlen. 
 
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
5 / 2.815
Die Beiden
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.