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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903 (1902)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903 (1902)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1902_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903
Jahrgang/Band:
1902
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlerschen Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1902
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
IV. Unterrichtsgeld
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903 (1902)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Einteilung des Studienjahrs
  • II. Gliederung der Hochschule
  • III. Aufnahme-Bestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitanten
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne
  • X. Prüfungen
  • XI. Preisbewerbung

Volltext

8 
9 
Zur Aufnahme in die Abteilung für Maschineninge 
nieurwesen einschliesslich Elektrotechnik wird überdies eine 
längere, erfolgreiche praktische Thätigkeit verlangt, wovon min 
destens ein Jahr auf Arbeiten in der Werkstätte entfallen muss. 
Beim Übertritt von einer auswärtigen Hochschule gilt das 
selbe, was unter A. gesagt ist. 
IV. Unterrichtsg-eld. 
Dasselbe beträgt von den nachstehenden Ausnahmen ab 
gesehen für das Semester ohne Unterscheidung zwischen Vor 
lesungen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen 
Studierenden 2,50 Mark für die Wochenstunde. 
Eine abweichende Berechnung findet statt: 
a) bei den chemischen Übungen: 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 36 Mark, 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 60 Mark. 
b) bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten 
in Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie: 
für das halbtägige Praktikum . . 20 Mark, 
„ „ ganztägige Praktikum . . 40 Mark. 
Jeder Studierende hat mindestens 60 Mark Unterrichtsgeld 
für das Semester zu bezahlen, in welchen Betrag das Honorar 
für Privatvorlesungen nicht eingerechnet wird. 
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist 
weiter Folgendes bestimmt: 
a) bei Vorträgen wird die volle programmmässige Stunden 
zahl berechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt wor 
den sind; 
b) bei Übungsstunden wird im allgemeinen nach der 
Zahl der belegten Wochenstunden gerechnet; sind aber 
für ein Fach mehr als 4 Stunden in den Lehrplan aufge 
nommen, so wird zum mindesten für 4 Stunden bezahlt; 
sind 4 oder weniger als 4 Stunden in den Lehrplan auf 
genommen, so muss nach der Zahl der Stunden des Lehr 
plans bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stunden 
zahl belegt worden ist. Es bleibt jedoch dem Lehrer Vor 
behalten, jedem einzelnen Studierenden ein Minimum der 
zu besuchenden Übungsstunden vorzuschreiben, wo durch 
ein solches Minimum nach seinem Ermessen ein entsprechen 
der Erfolg des Unterrichts bedingt ist. 
Für die Benützung der Apparate und Instrumente sowie für 
Materialverbrauch etc. wird ein Ersatzgeld erhoben, das beträgt: 
a) bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geo 
metrie im Sommersemester in der Abteilung I und II je 
3 J(,, in I und II zus. 5 JL\ 
b) bei dem Besuch der physikalischen oder elektro 
technischen Übungen 1 JL für die Semester-Wochen 
stunde, im ganzen jedoch nicht unter 10 JL. für das Semester; 
e) bei dem Besuch der chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 10 JL. \ für das 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 15 JL ) Semester; 
d) bei dem Besuch der botanisch-mikroskopischen Üb 
ungen 2 JL für die Semester-Wochenstunde; 
e) bei dem Besuch der Anleitung zu botanisch-wissen- 
schaftlichen Arbeiten 
für das halbtägige Praktikum 10 JL | . 
... . „„ im bemester; 
„ „ ganztägige „ 2 0 JL. I 
f) bei der Teilnahme an den Übungen in der Material 
prüfungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium 
je 10 JL. im Semester (vergl. S. 42). 
g) für die Benützung des zu photographischen Zwecken einge 
richteten Häuschens im Hof der Hochschule 2 JL im Semester. 
Für die mit »privatim« bezeichneten Vorlesungen und Übun 
gen (vergl. unter VIII.) wird das Honorar durch die Dozenten fest 
gesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht. 
Die Aufnahmegebühr für Neueintretende beträgt 10 Mark. 
Ausserdem hat jeder Studierende eine Dienergebühr von 2 Ji 
für das Semester zu entrichten. 
(Über das Honorar für Hospitanten s. Seite 11.)
	        

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