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Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe (1903/04)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe (1903/04)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1906_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1906-1907
Jahrgang/Band:
1906
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-045
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Einband

Strukturtyp:
Einband

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe (1903/04)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Erster Jahrgang. No. 1
  • Erster Jahrgang. No. 2
  • Erster Jahrgang. No. 3
  • Erster Jahrgang. No. 4
  • Erster Jahrgang. No. 5
  • Erster Jahrgang. No. 6
  • Erster Jahrgang. No. 7
  • Erster Jahrgang. No. 8
  • Erster Jahrgang. No. 9
  • Erster Jahrgang. No. 10
  • Erster Jahrgang. No. 11
  • Erster Jahrgang. No. 12
  • Erster Jahrgang. No. 13
  • Erster Jahrgang. No. 14
  • Erster Jahrgang. No. 15
  • Erster Jahrgang. No. 16
  • Erster Jahrgang. No. 17
  • Erster Jahrgang. No. 18
  • Erster Jahrgang. No. 19
  • Erster Jahrgang. No. 20
  • Erster Jahrgang. No. 21
  • Erster Jahrgang. No. 22
  • Erster Jahrgang. No. 23
  • Erster Jahrgang. No. 24
  • Erster Jahrgang. No. 25
  • Erster Jahrgang. No. 26
  • Erster Jahrgang. No. 27
  • Erster Jahrgang. No. 28
  • Erster Jahrgang. No. 29
  • Erster Jahrgang. No. 30
  • Erster Jahrgang. No. 31
  • Erster Jahrgang. No. 32
  • Erster Jahrgang. No. 33
  • Erster Jahrgang. No. 34
  • Erster Jahrgang. No. 35
  • Erster Jahrgang. No. 36
  • Bauernhäuser im badischen Schwarzwald
  • Unterfahren von Gebäuden
  • Erster Jahrgang. No. 37
  • Erster Jahrgang. No. 38
  • Erster Jahrgang. No. 39
  • Erster Jahrgang. No. 40
  • Erster Jahrgang. No. 41
  • Erster Jahrgang. No. 42
  • Erster Jahrgang. No. 43
  • Erster Jahrgang. No. 44
  • Erster Jahrgang. No. 45
  • Erster Jahrgang. No. 46
  • Erster Jahrgang. No. 47
  • Erster Jahrgang. No. 48
  • Erster Jahrgang. No. 49
  • Erster Jahrgang. No. 50
  • Erster Jahrgang. No. 51
  • Erster Jahrgang. No. 52
  • Erster Jahrgang. No. 53
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

27. August 1904. 
WÜRTTEMBERQISCHE BAUZEITUNQ. 
259 
> 
Unterfahren von Gebäuden. 
Nachdruck verboten. 
ATK- Bei Ausführung von Neu 
bauten zeigt es sich sehr häufig, daß 
die Fundamente eines vorhandenen Nach 
bargebäudes oder auch einer kleineren 
benachbarten Bauanlage nicht so tief 
gehen, wie die Fundamente des Neu 
baues anzulegen sind. Infolgedessen 
würden beim Ausschachten der Baugrube 
und der Fundamentgräben für den Neu 
bau nicht nur die alten Fundamente des 
bestehenden Gebäudes, sondern auch 
das unter diesem liegende, unter Um 
ständen sogar sehr lockere Erdreich frei 
gelegt und der ganze alte Bau somit 
gefährdet werden. Abgesehen von den 
für Leben und Gesundheit von Menschen 
entstehenden Gefahren können nun den 
verantwortlichen Leitern des Neubaues 
sehr bedeutende Entschädigungspflichten 
entstehen, wenn sie die Nachbarfunda 
mente nicht nach allen Regeln der Kunst 
„unterfahren“ oder „unterfangen“ haben, 
d. h. nicht alle notwendigen Vorsichts 
maßregeln zur Verhinderung des Schadens 
treffen. Man wird sich kaum jemals mit 
Erfolg auf die schlechte Fundierung des 
benachbarten Baues berufen können, 
denn sehr häufig werden auch sehr gut 
fundierte Bauanlagen durch den Neubau 
schon deshalb gefährdet, ' weil durch 
Freilegung der alten Fundamente eine 
Unterspülung derselben bewirkt wird, 
sei es durch andringendes Grundwasser 
oder auch durch Ansammlung von Tage 
wasser in der neuhergestellten Baugrube. 
Aus dieser Ueberlegung ergibt sich, 
daß man bei Ausschachtung der Bau 
grube vor allen Dingen nicht sofort bis 
an den Nachbarbau herangehen darf; 
man wird einige Meter von dem Nach 
bargebäude abbleiben und nur einen 
schmalen Stollen durch den verbleiben 
den großen Erdblock an die benachbarte 
Giebelmauer, Hofmauer u. s. w. treiben, um festzustellen, 
wie tief eigentlich die Fundamente des bestehenden Ge 
bäudes hinabgehen und wie der Boden unter denselben 
beschaffen ist. Dann wird man ein Stück des .Erdblocks ent 
fernen, das Nachbarfundament untermauern und das ent 
sprechende Stück der Grundmauer des Neubaues ausführen. 
So hat man stückweis fortzuschreiten, bis das benachbarte 
Fundament auf seine ganze Länge unterfangen und durch die 
anstoßende Mauer des Neubaues auch noch gestützt ist. 
Häufig sieht man, daß eine Giebelwand gleichzeitig an beiden 
Enden unterfahren wird, obwohl diese Punkte am meisten 
gefährdet sind. Es ist überhaupt sehr riskant, an mehreren 
Stellen zugleich zu beginnen, und bei größeren Tiefen und 
zweifelhaftem Boden möchte ich sehr davon abraten, derartige 
Experimente zu machen, welche in 99 Fällen glücken, aber 
im hundertsten zum mindesten Ursache zu allerlei peinlichen 
Zwischenfällen geben. 
Selbstverständliche Voraussetzung für das Unterfahren alter 
Fundamente ist aber, daß sich unter denselben überhaupt in 
nicht zu erheblicher Tiefe ein guter Baugrund vorfinde. 
Schöpfarbeiten zur Beseitigung des Grundwassers sind hier 
sehr gefährlich, weil durch die Pumparbeit der Boden ge 
lockert und die Festigkeit des Gebäudes wesentlich beein 
trächtigt wird. Häufig ist das Unterfahren alter Gebäude, 
welche bis dahin nur durch Anlehnen an die beiden Nach 
barn gehalten wurden, so schwierig, daß man zunächst von 
einem Unterfangen ganz absehen muß. Es müssen kon 
struktive Maßregeln andrer Art getroffen werden. Ein ge 
bräuchlicher Weg besteht z. B. darin, daß man an der Nach 
barwand stets nur so viel frei legt, um einzelne, in Klinkern 
und Zement herzustellende Pfeiler für den Neubau aus 
zuführen, welche durch kräftige Bögen miteinander verbunden 
werden. Diese Bögen übertragen dann die Last der Giebel 
mauer des Neubaues auf die Pfeiler, während der ganze 
Neubau nun wieder dem auf unsicherem Grunde stehenden 
alten Gebäude als Stütze dienen muß. Nach Fertigstellung 
des Rohbaues kann man dann schließlich auch ohne Zagen 
an das Unterfangen des alten Gebäudes herangehen, indem 
man im Kellergeschoß zwischen den Pfeilern das unter dem 
Fundament des Nachbarhauses liegende Erdreich herausholt 
und durch stückweis auszuführendes Klinkermauerwerk er 
setzt. Nachdem dies geschehen, können natürlich auch die 
zwischen den Pfeilern des Neubaues liegenden Nischen aus- 
gemauert werden. Ich möchte noch betonen, daß bei diesem 
Verfahren die Nachbarwand zwar nicht in ganzer Länge unter 
fahren wird, daß die kurzen Unterbrechungen aber ohne Ein 
fluß sind, zumal der ganze sicher fundierte Neubau den 
schwachen Nachbar stützt. 
Steht das alte Gebäude auf gutem, festem Sandboden, so 
kann man von einem Unterfahren der alten Fundamente Ab 
stand nehmen, wenn die Fundamente des Neubaues nur 
etwa 50 bis 80 cm tiefer geführt werden. Aber in diesem 
Falle darf man auch nicht die ganze Nachbarwand freilegen; 
man muß vielmehr die anstoßende Grundmauer des Neubaues 
in kurzen Stücken ausführen, wobei die Steine direkt gegen 
den senkrecht abzustoßenden Boden unter dem Nachbar 
fundamente anzustoßen sind, so daß jedes Ausweichen des 
selben unmöglich gemacht wird. 
Beim kunstgerechten Unterfahren gebietet es auch die Vor 
sicht, nicht zu große Mengen des von den Fundamenten 
gedrückten Erdreichs auf einmal zu entfernen; man pflegt 
daher häufig unter den Nachbarfundamenten in gewissen 
Entfernungen nur so viel von dem Boden herauszuholen, daß 
gerade Raum für kleine Stützpfeiler gewonnen wird, die mit 
Verzahnung ausgeführt werden können. Erst nach vollstän 
digem Abbinden derselben wird dann das Erdreich zwischen 
diesen Stützpfeilern herausgeholt und das übrige Mauerwerk 
zwischen den Pfeilern in regelrechtem Verbände hergestellt.
	        

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