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Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1922/23 (1922)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Inhalt / Download: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1922/23 (1922)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1910_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911
Jahrgang/Band:
1910
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1910
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-049
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
V. Prüfungen und Zeugnisse
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1922/23 (1922)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne
  • Einband
  • Verzeichnis der Vorlesungen an der Technischen Hochschule in Stuttgart für das Sommer = Halbjahr 1923

Volltext

14 
15 
4. Studienbescheinigung (ohne Angabe der Vor 
lesungen) 
5. Besuchsbescheinigung für Gasthörer . . . 
6. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste . . . 
7. Studien- und Sittenzeugnis (mit Angabe der 
Vorlesungen), bei 1—4 Halbjahren .... 
5 und mehr Halbjahren 
8. Abgangsbescheinigung (ohne Angabe der Vor 
lesungen) 
9. Abgangszeugnis (mit Angabe der Vorlesungen) 
10. Schlußzeugnis der Abteilung für Maschinen 
ingenieurwesen und Elektrotechnik .... 
11. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang 
und Bedeutung 
12. Ausweis- (Legitimations-) Karte 
13. Preis- und Belobungsdiplom 
14. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der 
unter 1—13 genannten Zeugnisse usw., sofern 
nur Schreibarbeit in Frage kommt . . . . 
Reichs 
deutsche 
Ausländer 
2JI, 
10 Jl 
5 tH, 
25 Jl 
3 Jl, 
15 Jl, 
bJl 
25 Jl 
10 Jl 
50 Jl 
2 Jl 
\DJl 
10 Jl 
50 Jl 
50 Jl 
250 
bJl 
25 Jl 
mindestens 
2—5 J( 10—25 J( 
8. Gebühren für Drucksachen. 
1. Programm 
2. Stundenplan 
3. Personalverzeichnis 
4. Vorschriften für die Studierenden, zweites Stück 
5. Bestimmungen für die Krankenkasse, zweites 
Stück 
6. Prüfungs-, Promotions-, Habilitationsordnung 
7. Stipendienverzeichnis 
8. Vordruck zu Eingaben und dergleichen . . 
Bei Versendung ins Ausland tritt für die 
Sendung ein Zuschlag hinzu. 
Angesichts der an 
haltenden Steige 
rung der Druck- 
und Papierkosten 
bleibt die jeweilige 
Festsetzung der 
Gebühren Vorbe 
halten. 
9. Mahngebühren. 
Gebühr an die Hochschulbücherei für Ab- deutsche Ausländer 
holung entlehnter Bücher nach fruchtloser 
Mahnung 5 J( 25 Jl 
Y. Prüfungen und Zeugnisse. 
1. Halbjahrsprüfungen. Diese Prüfungen finden in der Kegel 
während der letzten zwei Wochen des Halbjahrs statt. Bei Jahres 
vorträgen wird gewöhnlich nur einmal am Ende des Studienjahrs geprüft. 
Ordentliche und außerordentliche Studierende sind nach Maß 
gabe der bestehenden Bestimmungen zur Teilnahme an den Prüfungen 
berechtigt. Zur Beteiligung an den Prüfungen und zur Beibringung 
von Zeugnissen in den Übungsfächern sind in jedem Falle diejenigen Stu 
dierenden verpflichtet, welche im Genüsse eines Stipendiums oder des 
Unterrichtsgeldnachlasses stehen oder im folgenden Halbjahr um eine 
solche Vergünstigung nachsuchen wollen. 
Über den Ausfall der Prüfungen und die Leistungen in den Übungen 
werden besondere Zeugnisse — Halbjahrszeugnisse — ausgestellt. 
Die Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik er 
teilt nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften Schlußzeugnisse an 
Studierende des Maschineningenieurwesens und Studierende der Elektro 
technik unter der Voraussetzung, daß der Bewerber in der vor 
geschriebenen Weise praktisch tätig gewesen ist, wenigstens 2 Jahre 
an der hiesigen Hochschule studiert und durch Halbjahrszeugnisse 
einen durchschnittlich mindestens befriedigenden Erfolg seiner Studien 
nachgewiesen hat. 
2. Diplomprüfungen. Auf Grund besonderer Prüfungsordnungen 
werden an den einzelnen Abteilungen Diplomprüfungen abgehalten für 
Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure(Geodäten), Maschinen 
ingenieure, Elektroingenieure, Chemiker, Hütteningenieure und tech 
nische Physiker. Außerdem können in Mathematik, in Naturwissen 
schaft und in Zweigen der Allgemein bildenden Abteilung Diplom 
prüfungen abgelegt werden. 
Zu den Diplom-Vor- und -Haupt- bzw. Teilprüfungen werden 
nur ordentliche Studierende zugelassen. 
Auf Grund der an den Abteilungen für Architektur, Bauingenieur 
wesen, Maschinenifigenieurwesen und Elektrotechnik und Chemie ein 
schließlich Hüttenwesen abgelegten Diplomprüfung sowie derjenigen 
iiir Physik erteilt die Technische Hochschule den Grad eines Diplom 
ingenieurs. 
Die Diplomprüfungsordnungen, für jede Abteilung gesondert ge 
druckt, können von dem Sekretariat oder dem Hausinspektor bezogen 
werden.
	        

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