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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911 (1910)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911 (1910)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1910_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911
Jahrgang/Band:
1910
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1910
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-049
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
VII. Stipendien und Preise
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911 (1910)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
  • VII. Stipendien und Preise
  • VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende
  • IX. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne

Volltext

14 
15 
Die Gesuche am Erteilung des Grads eines Diplom-Ingenieurs sind 
schriftlich an das Rektorat «1er Technischen Hochschule in Stuttgart 
zu richten. Beizufugen ist: 
1. das Reifezeugnis der besuchten höheren Schule (wobei davon 
Husgegangen wird, «las« es den Bestimmungen der neuen Diplom 
prüfungsordnung der betreffenden Abteilung entspricht); 
2. das Zeugnis über die erstandene erste württombergiache Staats 
prüfung im Hochbau-, Bauingenieur- oder Maschineningenieur- 
fach: 
8. ein amtliches Fuhrungsz«‘ugnis neuesten Datums; 
4. eine Gebühr von 20 ,JL zur Deckung der Kosten und 8 Sportel 
für das Diplom. 
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, Uber die Führung 
an der Hochschule usw. worden den Studierenden nach den einschlägigen 
Bestimmungen auf Ansuckoii, insbesondere bei der Anmeldung zu Prü 
fungen und bei dem Abgang von der Hochschule, ausgestellt. 
VI. Doktor-Ingenieur-Proinotion. 
Durch. Königliche Eutschliessung vom 22. Januar 1900 wurde der 
Technischen Hochschule das Recht verliehen, auf Grund einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieur« zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche voni Sekretariat oder 
dem Hausmeister zu beziehen ist (Preis 20 Pf.). 
TEL Stipendien und Preise. 
Hei nach gewiesen er Mittellosigkeit kann landesungehörigen Stu- 
«lierendon und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden. 
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende Staats 
stipendien sowie Stipendien aus den Ertrlgnissen der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Massga.be der hierfür geltenden 
Bestimmungen verliehen werden. 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden 
jährlich Preis au fgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise 
vergeben und Belobungen anerkannt. Zur Bewerbung sind ordent 
liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berüchtigt. 
VIII. Kranken- und Unfallversicherung für 
Studierende. 
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags an diese Kasse ver 
pflichtet. Die Kasse gewährt. Studierenden, mit Ausschluss der Hospi 
tanten, Beihilfe in Krkrankiingsföllen nach Maßgabe der dafür bestehen 
den gedruckten Bestimmungen. 
Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie 
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi 
tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden «1er Hochschule oder 
auf Exkursionen verunglücken. 
Zur Ermöglichung von Exkursionen mit Studierenden auf Bahn 
anlagen hat die Technische Hochschule der Bahn Verwaltung gegenüber 
die Haftpflicht vertragsmäßig übernommen. Dieselbe Verpflichtung 
übernimmt, sie auf Antrag bei Exkursionen in Fnbriken, Bergwerken usw. 
den Unternehmern gegenüber. Gegen das ihr hieraus erwachsende 
Risiko hat. sich die Technische Hochschulo ihrerseits versichert. Wer 
sich an einer Exkursion der gedachten Art beteiligt, hat sich gegebenen 
falls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die etwaige 
gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anreclm«m zu lassen. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Di« Nähere über die Unfall- 
Versicherung ist am- einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. Bibliothek 
verbunden mit Lesezimmer. 
Das Lesezimmer ist für Studierende nn allen Unterrichtstagen 
geöffnet, und zwar: 
im Winterhalbjahr von 8—12 und 3—7 Uhr, 
. Sommerhalbjahr von 8—12 und 2—6 Uhr. 
Am Samstag-Nach mittag ist die Bibliothek geschlossen. 
Aus der Bibliothek wenlen nur an Angehörige der Hochschule 
Werke leihweise abgegeben.
	        

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