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Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15 (1914)

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CC BY-SA: Attribution-ShareAlike 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15 (1914)

Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952
Title:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Place of publication:
Stuttgart
Shelfmark:
verschiedene Signaturen
Structure type:
Periodical
Collection:
Central Sources for the History of the University
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952_1914_1
Title:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15
Volume:
1914
Publisher:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Year of publication:
1914
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsarchiv Stuttgart
Shelfmark:
UASt-DD1-053
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Collection:
Central Sources for the History of the University

Collection Object

Title:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Structure type:
Chapter

Collection Object

Title:
IV. Unterrichtsgeld
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15 (1914)
  • Cover
  • Title page
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
  • VII. Stipendien und Preise
  • VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende
  • IX. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne

Full text

13 
bei Vorträgen: für eiue ein-oder zweistündige Vorlesung 6 JL 
für die Stunde, für eine drei- oder eine mehr ul# dreistündige 
Vorlesung jo 5 Jf. für die Stunde; 
bei Übungen: 5 JL für die Stunde mit der Abvroiohung, dass 
bei den chemischen Übungen das 1 Vifache des Satzes für 
Studierende berechnet wird. 
Das Ersatzgeld entrichten dio Hospitanten wio Studierende. 
An Stolle der Aufnahmegebühr tritt ein Verwaltung# kosten- 
beitrag von 3 für das Halbjahr. 
V. Prüfungen uml Zeugnisse. 
1. Semesterprüfungen. Dio Semesterprüfungen finden in der Kegel 
wührond der letzten zwei Wochen des Semesters statt» Bei Jahresvor- 
trögon wird gewöhnlich nur einmal am Ende des Studienjahrs geprüft. 
Ordentliche und ausserordentliche Studierende sind nach Masa- 
gabe der bestehenden Bestimmungen zur Teilnahme an don Prüfungen 
berechtigt. Zur Beteiligung an denselben und zur Beibringung von 
Zeugnissen in den Übnngsfäehcrn sind in jedem Falle diejenigen Stu 
dierenden verpflichtet, welche im Genüsse eines Stipendiums oder der 
Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche im folgenden Semester be 
ziehungsweise Studienjahr um eine solche Vergünstigung noebsneben 
wollen. Die Verpflichtung bezieht sich auf diejenigen Vorträg«, welche 
im Studienplan des Studierenden Vorkommen, und zwar auch auf die 
Jahresvorirtlge, die nur im Wintersemester belegt worden, wobei die 
Prüfung auf das in diesem Semester Vorgetragene zu beschränken ist. 
Über den Ausfall der Prüfungen und die Leistungen in den Übungen 
werden besondere Zeugnisse — Semesterzeugnisse — ausgestellt. 
Die Abteilung für Maschineningenieurwesen cinschl. der Elektro 
technik erteilt nach Massgabe der bestehenden Vorschriften Schluss 
zeugnisse an Studierende des Maschineningenieur wesens und Stu 
dierende der Elektrotechnik unter der Voraussetzung, »lass der Be 
werber in der vorgeschricbenon Weise praktisch tätig gewesen ist, 
wenigstens vier Semester an der hiesigen Hochschule studiert und 
dureli Semesterzeugnisse einen durchschnittlich mindestens befrie 
digenden Erfolg seiner Studien naebgewiesen hat. 
2. Diplomprüfungen. Auf Grund besonderer Prüfungsordnungen 
werden an den einzelnen Abteilungen Diplomprüfungen abgehalten für 
Architekten,Bauingenieure,Vcrmessungsingemeure(Geodäten), Maschinen 
ingenieure, Verwaltungsingenieure, Elektroingenieure. Chemiker, Hütten 
ingenieure. Ausserdem können in Mathematik, in Naturwissenschaft 
und in Zweigen der Allgemein bildenden Abteilung Diplomprüfungen 
abgelegt werden. 
Zu den Diplom-Vor- und -Hauptprüfungen werden nur ordent 
liche Studierondo zugelassen. 
Auf Grund der un den Abteilungen für Architektur, Bauingenieur- 
wesen, Maschineningenieurwesen einschliesslich der Elektrotechnik und 
Chemie einschliesslich Hüttenwesen abgelegten Diplomprüfung erteilt 
die Technische Hochschule den Grad eines Diplom-Ingenieurs. 
Die Diplomprüfungsordnungen, für jede Abteilung gesondert ge 
druckt, können von dem Sekretariat oder dem Hausmeister zum Preis 
von je 20 PC bezogen werden. 
3. Staatsprüfungen. Es kommen in Betracht: 
a) die Prüfung für die technischen Ä mter im Berg-, Hütton- 
und Salinonwoson; 
b) die Prüfung für Apotheker; 
c) , . , Nahrungsmittelchemiker; 
d) . . , das realistische Lehramt 
Die Vorschriften über diese Prüfungen können auf der Kanzlei 
eingesehen werden. 
Die Befähigung für den höheren Staatsdienst im Hochbau-, im 
Bauingenieur- und im Maschineningenicurfach einschliesslich 
Elektrotechnik wird nach der K. Verordnung vom 12. August 1909 
(Reg.Blatt S. 233) nachgewiesen: 
1. durch die Erstehung der Diplomprüfung an der Technischen 
Hochschule in Stuttgart im Jahr 1909 oder später, 
2. durch die vorgeschriebene praktische Tätigkeit, 
3. durch die Erstehung der Staatsprüfung. 
Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den bezcich* 
neten drei Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelassen, die dio 
Diplomprüfung als Architekt, Bauingenieur, Maschineningenieur, Ver 
waltungsingenieur oder als Elektroingenieur an der Technischen Hoch 
schule in Stuttgart abgelegt haben und die deutsche Reichsangehörigkeit 
besitzen. 
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, über die Führung 
an der Hochschule osw. werden den Studierenden nach den einschlägigen 
Bestimmungen auf Ansuchen ansgestellt, insbesondere bei der Anmeldung 
zu Prüfungen und bei dem Abgang von der Hochschule.
	        

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