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Vertrauliche Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1909, Jg. 8)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Vertrauliche Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1909, Jg. 8)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1918_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919
Jahrgang/Band:
1918
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1918
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-057
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
D. Studienpläne
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
  • Vertrauliche Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1909, Jg. 8)
  • Einband
  • Titelseite
  • Register
  • Heft 1/12, Jg. 8
  • Heft 2/12, Jg. 8
  • Heft 3/12, Jg. 8
  • Heft 4/12, Jg. 8
  • Heft 5/12, Jg. 8
  • Heft 6/12, Jg. 8
  • Heft 7/12, Jg. 8
  • Heft 8/12, Jg. 8
  • Heft 9/12, Jg. 8
  • Heft 10/12, Jg. 8
  • Heft 11/12, Jg. 8
  • Heft 12/12, Jg. 8
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Heft 2. 
wachsendem Maße mit sich bringen würde, in der „Begründung“ nicht be- 
:ücksichtigt hat. 
Aber auch die Schlüsse, die aus den angeführten Zahlen über die 
zegenwärtigen Einnahmen, Betriebs- und Selbstkosten der Elektrizitätswerke 
gezogen werden, geben ein falsches Bild, da, wie gezeigt werden wird, bei- 
spielsweise der äusserst wichtige Wert der Durchschnittseinnahmen der Werke 
jür die verkauite Stromeinheit, der zu 28 Pfg. angegeben wird, sein Dasein 
ainem recht bösen Rechenfehler verdankt! 
Es wird ferner auf die zahlreichen Unklarheiten und Wider= 
sprüche, die der Gesetzentwurf in sich birgt, und auf die mangelnde Sach- 
kenntnis, die an verschiedenen Stellen klar zu Tage tritt, hinzudeuten, vor 
allem aber der Nachweis zu erbringen sein, dass, wenn zur Gesundung der 
Reichsfinanzen eine Steuer auf Licht und Krait nicht zu umgehen sein sollte, 
ein willkürliches Herausgreifen von Gas und Elektrizität unbedingt nicht an- 
gängig ist, wenn diese nicht der Konkurrenz der nicht besteuerten Energie- 
:räger unterliegen und zum Niedergang verurteilt sein sollen. _ 
Die zur „Vereinigung“ gehörenden Elektrizitätswerke geben zwar vor- 
aehmlich Strom gegen Entgelt ab, sie liefern aber auch sehr bedeutende 
Mengen Energie für den eigenen Bedarf ihrer Besitzer, so für die Beleuch- 
ung von Strassen und Plätzen und öffentlichen, dem Gemeinwohl dienenden 
Gebäuden, für den Betrieb der in eigener Verwaltung befindlichen oder doch 
zum Vorteile von Stadt- und Landgemeinden verkehrenden Strassen- und 
Vorortbahnen usw. usw. 
Unsere hier angefügten - Ausführungen beschäftigen sich mit 
beiden Arten der Energieabgabe und den für jede derselben geltenden 
Steuervorschriften. 
Wir richten an 
einen hohen Reichstag 
die ergebene Bitte, diese Petition einer geneigten Prüfung 
zu unterziehen, und geben uns der Hoffnung hin, dass sie 
geeignet sein werde, die Unmöglichlichkeit der Durch- 
‘ührung des Gesetzentwurfes darzulegen, und im Verein 
mit den Eingaben anderer Körperschaften über den gleichen 
Gegenstand dahin führt, dass dem Entwurf in seiner gegen- 
wärtigen Form sowie auch jedem Gesetz, das nur einzelne 
Energiearten mit einer Steuer treffen soll, die Genehmi- 
gung versagt werde. 
Vereinigung der Elektrizitätswerke. 
Der Vorstand. 
Meng, Döpke, Wilkens, 
Direktor des städt. Elektr.-Werkes Dresden. Direktor des städt. Elektr.-Werkes Dortmund, Direktor der Berliner Elektr.-Werke, A.-U. 
1. Vorsitzender. L. stellvertr. Vorsitzender. 2. stellvertr. Vorsitzender. 
Der Ausschuss. 
Agthe, Leitgebel, Singer, Tellmann, 
irektor der Schles. Elektrizitäts- u. Direktor des städt. Eiektr.-Werkes Direktor des städt. Elektr.-Werkes Direktor des städt. Elektr.-Werkes 
5as-Aktiengesellschaft Gleiwitz. Breslau Frankfurt a. M. Magdeburg.
	            		
Heft 2. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 9 Vereinigung der Elektrizitätswerke, Zeschäftsstelle: Dresden-A., Strehlener Strasse 79. Ausführungen zur Petition der Vereinigung der Elektrizitätswerke vom Januar 1909 vegen des Entwuris eines Elektrizitäts- und Gas-Steuergesetzes. Il. Der allgemeine Teil der „Begründung*‘. In der „allgemeinen Begründung“, Seite 15 des Entwurfs, wird eine Besteuerung der Elektrizität deshalb als besonders wert- und wirkungsvoll empfohlen, weil es sich hierbei an- geblich um einen Erwerbszweig handle, „der, in aufsteigender Entwicklung begriffen, eine bedeutende Zukunft vor sich habe und von dem man zugleich annehmen dürfe, dass er vermöge seiner gesunden Grundlagen eine mäßige, den tatsächlichen Verhält- nissen Rechnung tragende Abgabe auf sich zu nehmen vermöge, ohne in seinem weiteren Aus- bau beengt oder beeinträchtigt zu werden.“ Nach welcher Richtung hat sich die Entwicklung der Elektrizitätswerke tatsächlich seit Jahren bewegt und welchen Zielen strebt sie in Zukunit immer schneller und stärker zu? In allen grossen und mittleren Städten Deutschlands ist die Elektrizitätsversorgung in einem der Entwicklung der Städte entsprechenden Umfange bereits erfolgt. Der Zuwachs, der hier noch zu erwarten steht, bewegt sich in Grenzen, in denen auch jedes andere Steuerobjekt infolge der Volksvermehrung und des Wachsens des allgemeinen Wohlstandes höhere Einnahmen abzuwerfen verspricht. Hier also nimmt die Elektrizität in steuertechnischer Hinsicht keine ab- weichende Stellung ein. Ein lebhaiter Forschritt ist, falls die natürliche Entwicklung nicht durch Gesetze gehemmt wird, nur dort zu erwarten, wo die Werke zur Versorgung von Fabriken, gross- ‚.ndustriellen Anlagen und Kleinbahnen überzugehen, ihre Leitungen dabei über weite Landesstrecken auszudehnen vermögen, wo sic vor allem auch in den landwirtschaftlichen Betrieben sehr be- deutende Energiemengen würden absetzen können. Nach Krohne, elektrotechnische Zeitschrift 1908, Heit 40, kann der Kraitbedarf für agrarische Zwecke in Deutschland pro Jahr zu etwa 270 Mil- lionen KWSt. eingeschätzt werden. Die Landwirtschaft vermag aber nur bei allerniedrigsten Strompreisen aus der Anwendung der Elektrizität Nutzen zu ziehen, so dass jede Ver- teuerung (nach dem Gesetzentwurie würden hier volle 5 Prozent eintreten) die Landwirt- schaft von den Vorteilen der Anwendung elektrischer Energie ausschliessen würde. Können nun einzelne städtische Werke den Grundpreis der Kilowattstunde für Licht- zwecke zwar noch auf 40 und auch 50 Pf. halten und können sie auch für die Kleinkraftabgabe noch 15 bis 20 Pf. für die gleiche Energieeinheit erzielen, so darf hieran jedoch keine Verallgemei- nerung geknüpit werden. Einerseits bestehen diese hohen Preise oft nur aus Rücksicht auf ört- ıiche Eigentümlichkeiten, und anderseits sind alle jene Abnehmerkreise, von deren Heranziehung eine erhebliche Zunahme der Stromabgabe noch zu erwarten steht. nur dann zu gewinnen. wenn

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