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Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1920_1
Titel:
Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921
Jahrgang/Band:
1920
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1920
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-059
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
V. Prüfungen und Zeugnisse
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Gebührenordnung
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
  • VII. Stipendien und Preise
  • VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende
  • IX. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne

Volltext

16 
17 
Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den bezcich- 
noten drei Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelassen, die die 
Diplomprüfung als Architekt, Bauingenieur, Maschineningenieur oder 
als Elektroingenieur an der Technischen Hochschule in Stuttgart ab 
gelegt. haben und die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. 
Zeugnisse über dio besuchten Vorlesungen, über die Führung 
an der Hochschnle usw. worden den Studierenden nach den einschlägigen 
Bestimmungen auf Ansuchen ausgestellt, insbesondere bei der Anmeldung 
zu Prüfungen und bei den» Abgang von der Hochschule. 
VI. Doktor-Ingenieur-Promotlon. 
Durch Königliche Entschließung vom»22. Januar 1900 wurde der 
Technischen Hochschule das Recht verliehen, auf Grund einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder 
dom Hausmeister zu beziehen ist (Preis 80 l’f.). 
VII. Stipendien und Preise. 
Bei nachgewiesoner Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu 
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiß und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden*). 
Außerdem können un bedürftige und würdige Studierende Stants- 
stipendien sowie Stipendien ans den Erträgnissen der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Maßgabe ihrer Satzungen ver 
liehen werden*). 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden 
jährlich Pr ei sauf gaben gestellt und für genügende Lösungen Preise 
vergeben imd Belobungen zuerkannt. Zur Bewerbung sind ordent 
liche und außerordentliche Studierende nach den .Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. Mär* 1907* berechtigt. 
•) Bewerbungen am Stipendien oder UnUrriehtsgeldnaehlaß haben, fall« 
keine Ualbjahrszcugnine vorgelegt werden, künftig keinerlei Aussicht auf Be 
rücksichtigung. 
VIII. Kranken- lind Unfallversielierun«; für 
Studierende. 
Für dio Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines Halbjahrsbeitrags (derzeit 5 J() an 
diese Kasse verpflichtet. Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluß 
der Gasthörer. Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Maßgabe ihrer 
Satzungen. 
Die Unfallversicherung trifft Fürsorge tur solche Studie 
rende und dio in die Liste der Versicherten eingetragenen Gast 
hörer, dio beim Unterricht in dun Gebäuden der Hochschule oder 
auf Belehmngsroisen verunglücken. 
Zur Ermöglichung der Besichtigung von Bahnanlagen, Fabriken, 
Bergwerken, baulichen Anlagen und Bauplätzen jeder Art durch Lehrer 
und Studierende hat die Technische Hochschule der Bahnverwaltung 
bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die Haftpflicht 
vertragsmäßig übernommen. Gegen die ihr hieraus erwachsenden Ver 
pflichtungen lmt sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. 
Die Entschädigung aus der Unfallversicherung wird auf dio gesetzliche 
Leistung aus der Haftpflicht angerechnet. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Halbjahrsbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall 
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. Ilibliothek 
verbunden mit Lesezimmer. 
Die Bücherei ist für Studierondo geöffnet: 
1. während de3 Halbjahres an allen Unterrichtstagen, und zwar 
das Lesezimmer vorm, von 8—12, nachm, von 2—6 Uhr. 
derAnsloihescbalter . . 9-12, „ „ 8-6 , ; 
2. während der Ferien an bestimmten Tagen und Stunden, die 
jeweils gegen den Schluß des Halbjahres bekannt gegeben 
worden. 
Am Samstagnachmittag ist dio Bücherei geschlossen. 
Nur Angehörige der Hochschule können Werke aus der Bücherei 
entleihen. Werke der Ünterhaltungsliteiatur (Romane, Novellen u. dgl.) 
werden nur in der Zeit von 4—6 Uhr abgegeben. 
2
	        

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