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Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1920_1
Titel:
Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921
Jahrgang/Band:
1920
Verleger/Verlag:
J. B. Metzlersche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1920
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-059
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
II. Einteilung des Studienjahrs
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1920-1921 (1920)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Gebührenordnung
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
  • VII. Stipendien und Preise
  • VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende
  • IX. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne

Volltext

4 
5 
II. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Stadienjahr umfaßt die Zeit vom 1. Oktober bis SO. September ; 
Es besteht aus einem Winterhalbjahr und einem Somuierhalbjahr. 
Ersteres dauert vom 1. Oktober bis 15. März, letzteres vom 15. April 
bis 31. Juli. 
Die persönlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die Hochschule 
werden entgegengenommen: 
fiir das Winterhalbjahr vom 1. Oktober an, 
. „ Sommerhalbjahr vom 15. April an. 
Einschreibungen finden fiir das Winterhalbjahr nach dem 
31. Oktober, für das Sommerhalbjahr uach dem 10. Mai nicht mehr 
statt, wenn nicht triftige Gründe geltend gemacht werden können. 
Die Vorlesungen beginnen: 
im Winterhalbjahr am 4. Oktober, 
im Sommerhalbjahr am 18. April. 
Ferien finden statt: 
zu Weihnachten vom 20. Dez. bis 8. Januar 
am Schlüsse des Winter 
halbjahrs vom 16. Mürz bis 14. April 
zu Pfingsten vom 14. bis 21. Mai 
und am Schlüsse des Studien 
jahrs vom I. August bis 30. Sept. 
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% 
III. Aufnahiiiebestimniungon. 
Die Eintretenden werden nach dem Grade ihrer Vorbildung als 
ordentliche oder außerordentliche Studierende aufgenommen. Zu 
einzelnen Vorlesungen werden auch Gasthörer zugelassen. 
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Im einzelnen ist folgendes bestimmt: 
a) Für Studierende*). 
Wer in die Technische Hochschule als Studierender ein treten will, 
hat sich persönlich auf der Kanzlei zur Aufnahme anzumolden, und 
zwar regelmäßig am Anfang des Halbjahrs innerhalb der für die Ein 
schreibungen vorgeschriebenen Zeit. Die Aufnahme erfolgt durch den 
Rektor. 
*) Die Bestimmungen unter a) gelten auch für diejenigen, welche von 
anderen Hochschulen auf die hiesige Technische Hochschule übergehen. Bei 
einem Übertritt ist das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Hochschule vor- 
zulcgen. 
Dio Bedingungen für die Aufnahme sind: 
1. der Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse, 
2. ein Zeugnis über sittlich gut« Führung, 
3. in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr, 
4. bei Minderjährigen der Nachweis der Einwilligung des Inhabers 
der elterlichen Gewalt oder des Vormunds. 
Der Nachweis der sittlich guten Führung (Ziff. 2) ist durch ein 
Zeugnis der zuletzt besuchten Lehranstalt oder, falls der Kintreteude im 
unmittelbar vorhergehenden Halbjahr eine solche nicht besucht hat, 
durch ein Zeugnis der Polizeibehörde seines letzten Aufenthaltsortes, bei 
unmittelbar vorangehender Militärzeit durch das militärische Führungs 
zeugnis, zu erbringen. Kriegsteilnehmer haben außerdem ihre Militär 
papiere vorzulegen. 
Die vorgelogten Zeugnisse verbleiben bis zum Abgang des Stu 
dierenden bei dem Rektorat. - 
Von der Aufnahme als Studierende ausgeschlossen sind die im 
aktiven Dienst stehenden Beamten, Lehrer und Offiziere, sowie die dem 
Gewerbe- und Handelsstand angehörenden Personen. Es steht ihnen 
jedoch frei, einzelne Vorlesungen und Übungen nach den für die Gast 
hörer bestehenden Bestimmungen zu besuchen. 
Ordentliche Studierende. 
Wer als ordentlicher Studierender eintroten will, hat den 
Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse durch das Reifezeugnis einer 
deutschen Oberrealscbule, eines deutschen Real- oder humanistischen 
Gymnasiums oder einer diesen Schulen für das technische Studium 
von dem Ministerium gleichgestellten Lehranstalt des Deutschen Reichs*) 
zu erbringen. 
Volksschullehrer und Lehramtsbewerber für den Volksschuldienst 
werden gemäß der Verfügung f) des Ministeriums des Kirch en- und 
Schulwesens vom 27. März 1920 (Amtsblatt S. 35) nach Erstehung 
einer an einem Gymnasium, einem Realgymnasium oder einer Ober 
realschule abzulegenden Ergänzongsprüfung als ordentliche Studierende 
und zur Ablegung der Staats- und Diplomprüfungen zugclassen. In 
diesem Fall ersetzt das Zeugnis der ersten Volksschuldienstprüfung 
*) Bis auf weiteres sind gleichgestellt: die Reifezeugnisse der ehemaligen 
bayerischen Industrieschulen und der Gewerbeakademie in Chemnitz. 
t) Die §§ 1—3 dieser Verfügung finden auf Lehrerinnen, welche die Dienst- 
prtfung für die unteren und mittleren Klassen höherer Mädchenschulen mit 
Erfolg abgelegt haben, .sinngemäße Anwendung (Min.-Verf. vom 22. Juni 1920, 
Amtsblatt S. 119). *
	        

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