digibus Logo
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

CC BY-SA: Attribution-ShareAlike 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)

Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952
Title:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Place of publication:
Stuttgart
Shelfmark:
verschiedene Signaturen
Structure type:
Periodical
Collection:
Central Sources for the History of the University
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952_1930_1
Title:
Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31
Volume:
1930
Publisher:
Greiner & Pfeiffer, Druckerei u. Verlagsanstalt
Year of publication:
1930
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsarchiv Stuttgart
Shelfmark:
UASt-DD1-068
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Collection:
Central Sources for the History of the University

Collection Object

Title:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Structure type:
Chapter

Collection Object

Title:
II. Einteilung des Studienjahrs
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1930/31 (1930)
  • Cover
  • Title page
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Inhaltsübersicht
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren und Unterrichtsgeldern
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Ingenieur-Promotion
  • VII. Akademische Preise
  • VIII. Zweck und Organisation des Allg. Studentenausschusses (Asta)
  • IX. Stuttgarter Studentenhilfe e. V.
  • X. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Lehrgegenstände
  • D. Studienpläne

Full text

  
  
  
  
6 
Die persönlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die Hochschule 
len entgegengenommen: 
für das Sommerhalbjahr vom"22, Apı 
für das Winterhalbjahr vom 20, Oktober an. 
Einschreibungen finden für das Sommerhalbjahr nach dem 10. Mai, 
für das Winterhalbjahr nach dem 12. November nicht mehr statt, wenn 
nicht triftige Gründe geltend gemacht werden können. 
Die Vorlesungen beginnen: 
im Sommerhalbjahr am 28, April, 
im Winterhalbjahr am 27. Oktober. 
Ferien finden stat 
zu Pfingsten + +++ vom 7. Juni bis 15. Juni 
am Schlusse des Sommerhalbjahrs . vom 1. August bis 19. Okt. 
zu Weihnachten «++--+-++-> vom 20. Dez, bis 7. Januar 
und am Schlusse des Studienjahrs . vom 15, März bis zum Be- 
ginn des neuen Studienjahrs 
Vorlesungs- und übungsfrei bleiben die bürgerlichen Feiertage, sowie de 
18. Januar als Gedenktag der Gründung des Deutschen Reichs. a 
Bürgerliche Feiertage sind: Neujahrsfest, Erscheinungsfest, Karfreitag, 
Ostermontag, ‘Himmeltahrtsfest, Pfingstmontag, Fronleichnamstag, Peter und 
Paul, Maris Himmelfahrt, Christfest und Stephanstag. nn 
   
  
    
  
  
  
Il. Aufnahmebestimmungen. 
Die Eintretenden werden nach dem Grade ihrer Vorbildung als ordent- 
liche oder außerordentliche Studierende aufgenommen. Zu einzelnen 
Vorlesungen werden auch Gasthörer zugelassen. 
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Im einzelnen ist folgendes bestimmt: 
  
a) Für Studierende. 
  
     
haben sich zu Beginn jeden Semesters persönlich auf dem 
Sekretariat zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme anzumelden, und zwar 
regelmäßig am Anfang des Halbjahrs innerhalb der für die Einschreibungen 
vorgeschriebenen Zeit. 
Die Bedingungen für die Aufnahme sind: 
1. der Nachweis der erforderlichen Vorbildung, 
ein Zeugnis über sittlich gute Führung, 
3. in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr, 
4. bei Minderjährigen der Nachweis der Einwilligung des gesetzlichen 
lertreters, 
  
    
7 
Der Nachweis der sittlich guten Führung (Ziff. 2) ist durch ein Zeugnis 
der zuletzt besuchten Lehranstalt oder, falls der Eintretende im unmittelbar 
vorhergehenden Halbjahr eine solche nicht besucht hat, durch ein Zeugnis 
der Polizeibehörde seines letzten Aufenthaltsortes zu erbringen. 
Die vorgelegten Zeugnisse und Urkunden verbleiben bis zum Abgang des 
Studierenden bei dem Rektorat, 
Von der Aufnahme als Studierende sind ausgeschlossen: 
1. Personen, gegen deren sittliche Führung Bedenken bestehen; 
2. Angehörige einer anderen öffentlichen Bildungsanstalt; 
3. Personen, die im Hauptberuf erwerbstätig sind; 
4. im Dienst befindliche Reichs-, Staats- und Gemeindebeamte, Geistliche 
und Offiziere, 
Jeder Studierende hat in die Abteilung einzutreten, welche auf den Beruf 
vorbereitet, dem er sich widmen will. 
Zum Übertritt von einer Abteilung in die andere ist die schriftliche Ge- 
nehmigung des Rektors einzuholen, 
Die Wahl der Vorträge steht den Studierenden frei; auch im Besuch der 
Übungen findet eine Beschränkung nur insoweit statt, als dies durch die 
Rücksicht auf die Erhaltung eines erfolgreichen Studiengangs geboten ist. 
Die Studierenden haben in jedem Halbjahr mindestens vier gebühren- 
pflichtige Vorlesungs- oder Übungsstunden zu belegen. 
  
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind in den „Vorschriften für 
die Studierenden“ besondere Bestimmungen getroffen. 
Uber die Lebens- und Studienverhältnisse in den deutschen Hochschul- 
städten gibt der vom Wohnungsamt der deutschen Studentenschaft (Mün- 
ster, Universität) herausgegebene Hochschulführer eingehende Aus- 
kunft. Über die Stuttgarter Verhältnisse im besonderen siehe unter VII. 
Ärztliche Untersuchung und Leibesübungen. 
Jeder neueintretende Studierende hat sich einer ärztlichen Untersuchung 
zu unterziehen. Den Studierenden, die sich der vorgeschriebenen Unter- 
suchung nicht unterziehen, werden bis zur Nachholung der Untersuchung 
die hinterlegten Ausweispapiere nicht ausgehändigt und die Ausweiskarte 
für das nächste Halbjahr nicht ausgestellt. 
Für die Durchführung der Untersuchung, die auf Kosten des Vereins 
Stuttgarter Studentenhilfe erfolgt, ist vom Rektorat folgende Regelung ge- 
troflen worden: 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (full size)
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the displayed page:

Full record

RIS

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Title page
3 / 8,315
Peters, Leopold
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.