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Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36 (1935)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36 (1935)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1935_36_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36
Jahrgang/Band:
1935
Verleger/Verlag:
Buchdruckerei Karl Scharr, Vaihingen-Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1935
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-074
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36 (1935)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • A. Organsation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • G. Vorlesungen und Uebungen
  • H. Studienpläne
  • Alphabetisches Verzeichnis der Lehrer und Beamten
  • Einband

Volltext

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1 
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E. Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart. 
Seestraße 6 — Fernsprecher 90542, 
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule. 
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultmini- 
steriums vom 1. Mai 1933 (Reg.Bl. S. 124) ist die Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte 
Selbstverwaltungskörper der Studenten dieser Hochschule. 
Die Studentenschaft ist verfassungsmässiges Glied der Hoch- 
schule. 
Zusammensetzung der Studentenschaft. 
Die. volleingeschriebenen Studenten deutscher Abstammung 
und Muttersprache bilden, unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit, 
die Studentenschaft der Hochschule. 
Bei der Anmeldung hat jeder Student eine nach bestem Wis- 
sen und Gewissen verfaßte ehrenwörtliche Erklärung darüber ab- 
zugeben, ob seine Eltern und Großeltern deutscher Abstammung 
sind, d. h. ob sich unter diesen keine Angehörige fremder Rassen, 
insbesondere der jüdischen, befinden. Auf Grund dieser Erklärung 
entscheidet der Führer der Studentenschaft oder ein von ihm mit 
dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter über die Zugehörigkeit zur 
Studentenschaft. 
Zugehörigkeit zur Deutschen Studentenschaft, 
Zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und zur Verfol- 
gung nationalpolitischer Ziele, insbesondere zur Vertretung des 
nationalsozialistischen Gedankens, ist die Studentenschaft der 
Technischen Hochschule Stuttgart mit den übrigen deutschen Stu- 
dentenschaften der reichs- und auslandsdeutschen Hochschulen zur 
Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen. 
Aufgaben der Studentenschaft, 
Die Studentenschaft hat folgende Aufgaben: 
a) Erfüllung aller Pflichten, die ihr gegenüber Volk, Staat und der 
deutschen Hochschule obliegen. 
b) Vertretung der Gesamtheit der Studenten, 
c) Wahrnehmung der besonderen studentischen Selbstverwaltung. 
d) Mitwirkung an der allgemeinen Selbstverwaltung der Hoch- 
schule: 
52 
. Teilnahme von Vertretern der Studentenschaft an den Ver- 
handlungen des Senats und der Abteilungen mit beratender 
Stimme über alle von der Studentenschaft satzungsgemäß zu 
betreuenden Angelegenheiten. 
. Mitwirkung an den akademischen Einrichtungen, in denen 
zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben von Hochschule und 
Studentenschaft Vertreter der Dozentenschaft und der Stu- 
dentenschaft nach Maßgabe ihrer besonderen Geschäftsord- 
nung gemeinsam tätig werden. 
. Teilnahme des Leiters der Studentenschaft am Dreieraus- 
schuß nach Maßgabe der Strafordnung der Hochschule. 
. Mitwirkung an der Aufrechterhaltung der akademischen 
Zucht und Ordnung (besondere Maßnahmen bedürfen der 
Zustimmung des Rektors). 
Erziehung der Studenten zur Einordnung in die Volksgemein- 
schaft durch Arbeitsdienst und Leibesübungen im Sinne natio- 
nalsozialistischer Weltanschauung. 
Maßgebliche Mitarbeit an den sozialen und wirtschaftlichen 
Einrichtungen zur Förderung eines geistig und‘ menschlich 
hochstehenden akademischen Nachwuchses, insbesondere in- 
nerhalb des Wirtschaftskörpers an der Hochschule. 
Die Studentenschaft wird vertreten: 
1. im Senat durch den Leiter oder seinen Stellvertreter und die 
beiden Aeltesten, 
2. in den Abteilungen durch den Leiter oder seinen Bevollmächtig- 
vn N der Regel den Leiter des Fachamts oder die Fachschafts- 
iter), 
Sn den akademischen Einrichtungen durch den Leiter oder seine 
evollmächtigten (nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung). 
Organe der Studentenschaft. 
Die Organe der Studentenschaft sind: 
der Leiter der Studentenschaft, 
der Mitarbeiterstab: 
1. Hauptamt für Wissenschaft, 
2. Außenamt, 
3. Hauptamt für Wirtschaftsfragen, 
 
	        

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