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Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1936_1
Titel:
Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37
Jahrgang/Band:
1936
Verleger/Verlag:
Buchdruckerei Karl Scharr Vaihingen a. d. F. Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936/37
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-075
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
B. Personalbestand
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • G. Vorlesungen und Uebungen
  • H. Studienpläne
  • Besuchsübersicht
  • Alphabetisches Verzeichnis
  • Einband

Volltext

V. Prüfungen und Zeugnisse. 
1. Semesterzeugnisse werden durch Vermittlung des Rektorats solchen 
ordentlichen und außerordentlichen Studierenden erteilt, die sich um eine Ver 
günstigung, wie Unterrichtsgeldnachlaß, Stipendium u. a., bewerben wollen. 
Sie werden nur für die Fächer erteilt, die der Antragsteller belegt hat. 
2. Diplomprüsungen. Aus Grund besonderer Prüfungsordnungen werden 
an den einzelnen Abteilungen Diplomprüsungen abgehalten für Architekten, 
Bauingenieure, Vermessungsingenieure (Geodäten), Maschineningenieure, 
Elektroingenieure, Luftfahrtingenieure, Chemiker, Physiker und Mathematiker. 
Das Studium des Hüttenwesens kann an der Technischen Hochschule Stutt 
gart nur bis zur Vorprüsung absolviert werden. 
Zu den Diplom-Vor- und Haupt- bzw. Teilprüsungen werden nur 
ordentliche Studierende zugelassen. 
Aus Grund der an den Abteilungen sür Architektur, Baningenieurwesen, 
Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik und Luftfahrttechnik sowie Chemie 
abgelegten Diplomprüsung sowie derjenigen sür Physik und Mathematik er 
teilt die Technische Hochschule den Grad eines Diplom-Ingenieurs. 
_ Zwischen den zuständigen württembergischen und preußischen Minsterien ist 
die gegenseitige Anerkennung der Diplomprüsungen sür die Ausbildung und 
Staatsprüfung im höheren Baudienst vereinbart worden. 
Studierende, die in Preußen als Regierungsbausührer des HochbausachS 
ausgebildet werden wollen, müssen sich, ebenso wie die betreffenden Studieren 
den der Architektur an den preußischen Technischen Hochschulen, in den Grund- 
zügen der Volkswirtschaftslehre, des Staats- und Verwaltungsrechts, des bür 
gerlichen Rechts und der sozialen Gesetzgebung einer Prüfung unterziehen; da 
bei ist es gleichgültig, ob die Prüfung in der Diplomvorprüfung, in der Diploin- 
hauptprüfnng oder in einer Zusatzprüfung zur Diplomhauptprüfung erfolgt. 
Die Diplomprüsungsordnungen, für jede Abteilung gesondert gedruckt, kön 
nen von dem Hausverwalter bezogen werden. 
Z. Staatsprüfungen. Es kommen in Betracht: 
a) die Prüfung für Apotheker; 
b) die Prüfung für Nahrungsmittelchemiker; 
c) bie Prüfung für das realistische Lehramt. 
6) Die Befähigung für den höheren Staatsdienst im Hockbau-, im Bau 
ingenieur-, im Maschinen- und Elektroingenieursach wird nach der Verord 
nung vom 11. April und io. August 1925 (Reg.Blatt S. 54 und 209 u. ff.) ■ 
nachgewiesen 
1. durch die Erstehung der Diplomprüfung an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart im Jahr 1909 oder später, 
2. durch die vorgeschriebene praktische Tätigkeit, 
3. durch die Erstehung der Staatsprüfung. 
24 
Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den bezeichneten drei 
Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelassen, die chic Diplomprüfung 
als Architekt, Bauingenieur, Maschineningenieur oder als Elektroingenieur 
an der Technischen Hochschule in Stuttgart abgelegt haben und die deutsche 
Reichsangehörigkeit besitzen. 
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, über die Führung an der Hoch 
schule usw. werden den Studierenden nach den einschlägigen Bestimmungen auf 
Ansuchen ausgestellt, insbesondere bei dem Abgang von der Hochschule. 
VI. Doktor-Promotion. 
Der Technischen Hochschule ist daö Recht verliehen, auf Grund einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingenieurs und eines D 0 k- 
tors der technischen Wissenschaften zu verleihen. 
Die Bedingungen sür die Erlangung dieser Würden enthält die Promo- 
tionsordnnng, welche vom Hausverwalter zu beziehen ist. 
6. Personalbestand. 
a) Leitung und Verwaltung. 
(Fernsprecher 24741, 291 41; Nebenanschlüsse 2300 bis 2399). 
Rektor: 
Professor Dr.-Ing. Stortz. 
Prorektor: 
Professor Dr. phil. Pongs. 
Abteilungsvorstände: 
Abteilung für Allgemeine Wissenschaften: Professor Dr. phil. Pongs. 
Abteilung für Architektur: Professor Tiedje (mit der Leitung beauftragt). 
Abteilung für Bauingenieurwesen: Professor Dr.-Ing. Fritz. 
Abteilung für Chemie: Professor Dr. rer. nat. Bräuhäuser. 
Abteilung für Nkaschineningenieurwesen, Elektrotechnik und Luftfahrt: Pro 
fessor Dr.-Ing. Woernle.
	        

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