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Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1936_1
Titel:
Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37
Jahrgang/Band:
1936
Verleger/Verlag:
Buchdruckerei Karl Scharr Vaihingen a. d. F. Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936/37
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-075
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • G. Vorlesungen und Uebungen
  • H. Studienpläne
  • Besuchsübersicht
  • Alphabetisches Verzeichnis
  • Einband

Volltext

2. Mitwirkung au den akademischen Einrichtungen, m denen zur Erfüllung 
gemeinsamer Aufgaben von Hochschule und Studentenschaft Vertreter 
der Dozentenschaft und der Studentenschaft nach Maßgabe ihrer beson 
deren Geschäftsordnung gemeinsam tätig werden. 
Z. Teilnahme deö Leiters der Studentenschaft am Dreierausschnß nach 
Maßgabe der Strafordnung der Hochschule. 
4- Mitwirkung an der Aufrechterhaltung der akademischen Zucht und Ord 
nung (besondere Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Rektors). 
e) Erziehung der Studenten zur Einordnung in die Volksgemeinschaft durch 
Arbeitsdienst und Leibesübungen im Sinne nationalsozialistischer TLeltan- 
schauung. 
f) Maßgebliche Mitarbeit an den sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen 
zur Förderung eines geistig und menschlich hochstehenden akademischen Nach 
wuchses, insbesondere innerhalb des Wirtschaftökörpers an der Hochschule. 
Die Studentenschaft wird vertreten: 
1. im Senat durch den Leiter oder seinen Stellvertreter und die beiden Ältesten, 
2. in den Abteilungen durch den Leiter oder seinen Bevollmächtigten (in der 
Regel den Leiter des Fachamts oder die Fachschaftöleiter), 
Z. in den akademischen Einrichtungen durch den Leiter oder seine Bevollmäch 
tigten (nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung). 
• 
Organe der Studentenschaft. 
Die Organe der Studentenschaft stnd: 
der Leiter der Studentenschaft, 
der Mitarbeiterstab: 
1. Hauptamt für Wissenschaft, 
2. Außenamt, 
Z. Hauptamt für Wirtschaftsfragen, 
4. Hautpamt für Kaste und Verwaltung, 
g. Hauptamt für Presse, Buch und Propaganda, 
6. Hauptamt für Studentinnen, 
das Ständige Ehrengericht. 
Der Leiter der Studentenschaft. 
Der Leiter der Studentenschaft wird nach Anhören des Rektors und des 
Gauführers des NS.-Studentenbundes vom Reichswistenschafksminister er 
nannt. Er untersteht dem Rektor. 
Der Leiter bestimmt die Richtung der Arbeit der Studentenschaft. Er 
allein trägt für sie die gesamte Verantwortung. Er handelt im Namen der 
Studentenschaft und ist Vertreter der Studentenschaft nach außen. Er er 
nennt seinen Stellvertreter und die Amtsleiter der Studentenschaft und be 
ruft sie ab. 
Die Fachschaften. 
Zur Behandlunavon Fachfragen können sich die Studierenden einzelner 
Studienzweige mit Zustimmung des Leiters der Studentenschaft zu Fach- 
schafken und Fachabteilungen zusammenschließen. Die Fachschaftsvertretungen 
gelten als Unterämter deö Fachamtes. 
Es bestehen folgende Fachgruppen: 
1. Fachgruppe Technik mit den Fachschaften 
a) Bauingenieurwesen (und Vermestungswesen), 
b) Maschinenbau, Elektrotechnik und Luftfahrtwesen. 
2. Fachgruppe Naturwistenschaften mit den Fachschaften 
a) Allgemeine Wissenschaften, 
b) Chemie. 
Z. Fachgruppe Architektur. 
Erhebung von Beiträgen. 
Die zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenschaft erforderlichen Mittel 
werden, soweit nicht besondere Einnahmen zur Verfügung stehen, aus Bei 
trägen der Mitglieder gedeckt. 
F. Stuttgarter Studentenwerk e. V. 
Hochschulhaus: Schellingstr.9; Geschäftsstelle: Seestr.6/II; Fernspr. 90541. 
Vorstand: Prof. Dr.-Jng. Wewcrka, Vorsitzender. 
Karl Schneider, sind, arch., Student. Leiter. 
Geschäftsführer: Georg Kreß, cand. rer. pol. 
Das Stuttgarter Studentenwerk e. V. wurde im Jahre 1921 unter dem 
Namen „Stuttgarter Studentenhilfe e. V." gegründet. In ihm arbeiten 
Studenten, Dozenten und Freunde der ^Technischen Hochschule zusammen, um 
für das wirtschaftliche Wohl der Gesamtheit der Studentenschaft zu sorgen. 
Ihm obliegt die Betreuung der Studierenden der Technischen Hochschule, der 
Hochschule für Musik und der Akademie der bildenden Künste. 
Das Studentenwerk umfaßt folgende Arbeitsgebiete und Betriebe: 
A. Allgemeine Einrichtungen: 
1. Hochschulhaus, Schellingstraße 9. 
Das im Jahre 19ZZ eröffnete Hochfchulhaus umfaßt die Nkenfa mit 
einem großen und kleinen Speisesaal, einen Kaffeeraum, einen Bierkellcr, 
Gezimmer und gemütliche Aufenthaltsräume, die allen Kameraden zur 
Verfügung stehen. 
Die Mensa ist durchgehend geöffnet von 8—21 Ilhr. Für Sonderveran- 
staltungen stehen den Kameraden Einzelräume jederzeit nach vorheriger An 
meldung zur Verfügung. 
53
	        

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