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Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1936_1
Titel:
Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37
Jahrgang/Band:
1936
Verleger/Verlag:
Buchdruckerei Karl Scharr Vaihingen a. d. F. Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936/37
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-075
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte
  • II. Einteilung des Studienjahrs
  • III. Aufnahmebestimmungen
  • IV. Bestimmungen
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Promotion
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • G. Vorlesungen und Uebungen
  • H. Studienpläne
  • Besuchsübersicht
  • Alphabetisches Verzeichnis
  • Einband

Volltext

A. Organisation 
der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom 
26. Juli 1921 und der Verordnung des Kultministeriums vom 2g. Novem 
ber I9ZZ. 
Die Hochschule ist dem Kultministerium unmittelbar unterstellt. 
Der Rektor ist der Führer der Hochschule. Die Angelegenheiten der Ab 
teilungen verwalten die Abteilmigövorstände. Dem Rektor steht der Senat 
beratend zur Seite; den Abteilungsvorständen der bei jeder Abteilung be 
stehende Abteilungöausschuß. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden wistenschaft- 
lich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung, Lehre und schöpferische 
Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen. 
Sie gliedert sich in die 5 Abteilungen für 
1. Allgemeine Wissenschaften; 
2. Architektur; 
3. Bauingenieurwesen; 
4. Cheinie; 
5. Maschineningenieurwescn, Elektrotechnik und Luftfahrt. 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
außerordentlichen Professoren, 
Dozenten, 
Lehrbeauftragten. 
Zur Unterstützung der Profestoren werden nach Bedürfnis Assistenten 
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt. 
II. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom i. Oktober bis 30. September. 
Es besteht ans einem Wintersemester und einem Sommersemester. 
8 
Die persönlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die Hochschule wer 
den entgegengenommen: 
«l 
für das Wintersemester 1936/37 vom 10. Oktober bis 7. November, 
für das Sommersemester 1937 vom 15. März bis 6. April. 
Beginn der Vorlesungen: 
im Wintersemester am 2. November, 
im Sommersemester am 1. April. 
Ende der Vorlesungen: 
im Wintersemester am 22. Februar, 
im Sommersemester am 30. Juni. 
Vorlesungs- und übungsfrei bleiben die allgemeinen Feiertage, der Jahres 
tag der nationalen Erhebung (30. Januar) und der Ostersamötag. 
Allgemeine Feiertage sind: Der 1. Mai als der nationale Feiertag des 
deutschen Volkes, Neujahrstag, das Erscheinungsfest, Karfreitag, Ostermon 
tag, Himmelöfahrtstag, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem 
letzten Trinitatissonntag (18. Noo.) und der erste und zweite Weihnachtötag. 
III. Ausnahmebestimmungen. 
Die Eintretenden werden nach dem Grade ihrer Vorbildung als ordentliche 
oder außerordentliche Studierende aufgenommen. Zu einzelnen Vor 
lesungen werden auch Gasthörer zugelassen. 
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Im einzelnen ist folgendes bestimmt: ,, 
3) Für Studierende. 
Sämtliche Studierende, auch die an der hiesigen Hochschule bereits einge 
schriebenen, haben sich zu Beginn jeden Semesters persönlich auf dem Sekre 
tariat zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme anzumelden, und zwar regel 
mäßig am Anfang des Halbjahrs innerhalb der für die Einschreibungen vor 
geschriebenen Zeit. 
9
	        

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