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Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39 (1938)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39 (1938)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1938_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39
Jahrgang/Band:
1938
Verleger/Verlag:
Druck von Karl Scharr, Vaihingen-Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1938
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-076
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39 (1938)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Stuttgarter Studentenwerf e. V.
  • G. Vorlesungen und Uebungen
  • H. Studienpläne
  • Besuchsübersicht
  • Alphabetisches Verzeichnis der Lehrer und Beamte
  • Einband

Volltext

A. Organisation 
der Technischen Hochschule. 
Die Organisalion bet Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom 
26. Juli »921 und der Verordnung des Kultministeriums von, 25. Novem- 
kr »ozz. 
Die Hochschule ist dem Kultministerium unmittelbar unterstellt. 
Der Rektor ist der Führer der Hochschule. Die Angelegenheiten der Ab 
teilungen verwalten die AbleilnngSvorstände. Dem Rektor steht der Senat 
beratend zur Seite, den Abteilung-vorständen der bei jeder Abteilung be 
stehende Abteilungöaugschiiß. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat die Ausgabe, die Studierenden wissenschast- 
lich und künstlerisch auszubilden und dnrch Forschung, Lehre und schöpferische 
Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen. 
Sic gliedert sich in die 5 Abteilungen für 
«. Allgemeine Wissenschaften: 
2. Architektur; 
3. Bauiugenicurwcse»: 
4. (5Henne; 
5. Maschiueiüugeuieurwesen. Elektrotechnik und Luftfahrt. 
Die Lehrkräfte bestehe,, aus: 
ordentlichen Professoren, 
außerordentlichen Professoren. 
Dozenten, 
Lehrbeauftragten. 
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten 
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt. 
II. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfaßt die Zeit von, 1. April bis 31. März. Es be> 
steht ans einem Sommerseiuester und einem Wintersemester. 
8 
Die persönlichen Anmeldung-n zur Aufnahme in die Hochschule wer 
den eutgegengenommen: 
für das Somnierscinester 1938 vom >4. März bis 8. April. 
für das Wintersemester '9.38/39 voraussichtlich vom 20. Oktober bis 
,o. November. 
Beginn der Vorlesungen: 
im Sommersemester am >. April, 
im Wintersemester voraussichtlich a,» 1. November. 
Ende der Vorlesungen: 
im Soinincrskniester am 30. Juni, 
für das Wintersemester wird Zeitpunkt „och bestiinink. 
Vorlesung-- und übungsfrei bleiben die allgemeinen Feiertage, der Jahres, 
rag der nationalen Erhebung (30. Januar) und der Ostcrsanistag. 
Allgemeine Feiertage sind: Der 1. Mai als der nationale Feiertag des 
deutschen Volkes. Neujahrslag, Karfreitag. Ostermontag. Himmelfahrts- 
lag, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinitatis, 
sonntag ('6. Nov.) und der erste und zweite Weihnachlstag. 
III. Ausnahmebestimmungen. 
1. Allgemeines. 
Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Slndenlen mit 
großer oder kleiner Matrikel und Hörer. 
Für die Technische Hochschule Stuttgart ist keine Gludeutenhöchstzisfcr 
festgesetzt. Die Einschreibung ist während der Jmniatrikiilatioiisfrist 
s. oben — persönlich zu erledige». 
N»r in Ausnahmcsällen (Krankheit, praktische Arbeit usw.) kann eine 
schriftliche Willenserklärung abgegeben werden, die jedoch gleichfalls 
bis zum Ablauf der Jiniiialrlkulati'onofrlst vorliege» muß. 
Desgleichen iiiüsscn während dieser Zeit alle Skndierenden. die die Hoch- 
schule nicht gewechselt haben, ihre Rückmeldung dnrch Abgabe eines Rück- 
Meldescheines persönlich vornehmen. 
Die Studenten sind verpflichtet, bei der Hochschule, bei der sie erstmalig 
eingeschrieben wurden, mindesteiis 3 Semester zu verbleiben.
	        

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