Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

Bibliographic data

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Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952
Title:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Place publish:
Stuttgart
Shelfmark:
verschiedene Signaturen
Structure type:
Periodical
Collection:
Central Sources for the History of the University
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1530689129952_1941_42_1
Title:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42
Publisher:
Druck von Jung & Brecht Stuttgart
Year of publication:
1941
Physical location:
Universitätsarchiv Stuttgart
Shelfmark:
UASt-DD1-079
Structure type:
Volume
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Title:
E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
Structure type:
Chapter

Table of contents

Table of contents

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)
  • Einband
  • Technische Hochschule Stuttgart
  • Titelseite
  • Auskünfte
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Unterrichtszeiten
  • A. Organsiation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Studentenwerk Stuttgart
  • G. Akademische Auslandsstelle Stuttgart
  • H. Vorlesungen und Übungen
  • J. Studienpläne
  • Einband

Full text

E. Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart 
Sccstraße 12 Fernsprecher 991 11, N.A. 2332 
Die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart ist -er staatlich 
anerkannte EelbstverwaltungSkörper der Studenten. 
Ihr geboren alle Lmdemen deutscher Abstammung und Muttersprache, un- 
beschadel ihrer Staatsangehörigkeit. an. 
Die Ltudeateascbaft hat folgende 'Ausgaben: 
n) Erfüllung aller Pflichten, die ihr gegenüber Volk. Staat und der deut 
schen Hochschule obliegen, 
l») Vertretung der Gesamtheit der Studenten. 
«-) Wahrnehmung der besonderen studentischen Selbstverwaltung. 
,1) Mitwirkung an der allgemeinen Selbstverwaltung der Hochschule: 
1. Teilnahme von Vertretern der Studentenschaft an den Derbandlun- 
gen des Senats und der Abteilungen mit beratender Stimme über 
alle von der Studentenschaft sahungsgemäß zu betreuenden Ange. 
lcgenheilen. 
2. Mitwirkung an den akademischen Einrichtungen, an denen zur Er« 
süllung gcnieinsamer 'Ausgaben von Hochschule und Studentenschaft 
Vertreter der Dozentenschaft und der Studentenschaft nach Maßgabe 
ihrer besonderen Geschäftsordnung gemeinsant tätig werden. 
3. Teilnahme dev Lludenlenführerö am DreterauSfchuß nach Maßgabe 
der Strafordnung der Hochschule. 
4. Aufrccbteihaltung der akademischen Zucht und Ordnung. 
«-) Erziehung der Studenten zur Einordnung in die Volksgemeinschaft 
durch die Kameradschaften im Sinne nationalsozialistischer Weltan 
schauung. 
s) Maßgebliche Mitarbeit an den sozialen und wirtschaftlichen Einrich 
tungen zur Förderung eines geistig und menschlich hochstehenden aka 
demischen Nachwuchses, insbesondere innerhalb dcS WinfchaftskörpcrS 
an der Hochschule. 
Die Studentenschaft wird vertreten: 
1. Äm Senat durch den Studenlenftihrer oder seinen Stellvertreter. 
2. 2n den 'Abteilungen durch den Studentenführer oder seinen Bevoll« 
mächltgten sin der Regel den Fachgruppenlcüer oder die FachschaftS- 
leiter). 
3. 3n den akademischen Einrichtungen durch den Studentenführer oder 
seine Bevollmächtigten (nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung). 
Die Organe der Ltudentenfcdaft sind: 
der Lludentenführer. 
der Müarbciierstab: 
1. Amt für Wissenschaft und Facherziehung. 
2. Außenamt. 
3. Amt für WirlschaftS- und Sozialfragcn. 
4. Amt für Kasse und Vcnvaltung. 
5. Amt für Presse. Buch und Propaganda. 
6. Amt für Studentinnen. 
7. Amt für Personalftagen. 
8. Amt für körperliche Ertüchtigung, 
9. Amt für Kameradschaslöerziehung. 
10. NS.-Alcherrenbund. 
Das Disziplinar- und Ehrengericht. 
Der Studentenführer wird vom Rcichsstudenlemübrer ernannt. 
Der Studentenführer bestimmt die Richtung der Arbeit der Studentenschaft. 
Er allein trägt für sie die gesamte Verantwortung. Er handelt im Namen 
der Studentenschaft und ist Vertreter der Studentenschaft nach außen. Er er 
nennt seinen Stellvertreter und die 'AinlSlciter der Studentenschaft und be 
ruft sie ab. 
Zur Behandlung von Facdfragen sind die Studierenden einzelner Studien- 
zweige mit Zustimmung deS SmdemenfüdrerS zu Fachfchaften und Fach, 
gruppen zusammengeschlossen. Die Fachscd.,flSverlrenmgen gelten als Unter- 
ämler des FachgruppcnleiterS. 
ES bestehen folgende Fachgruppen: 
1. Fachgruppe Technik mit den Fachschaften 
a) Bauingenicurwcsen (und VermessungSwesen). 
b) Maschinenbau. Elektrotechnik und Lustsahrlwesen. 
2. Fachgruppe Naturwissenschaften mit den Fachschaften 
s) Allgemeine Wissenschaften. 
b) Chemie. 
3. Fachgruppe Kunst mit der Fachschaft Architektur. 
Die zur Erfüllung der Ausgaben der Studentenschaft erforderlichen Mittel 
werden, soweit nirbt besondere Einnabmen zur Verfügung stehen. auS Bei 
trägen der Mitglieder gedeckt. 
« 
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