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Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1941_42_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42
Jahrgang/Band:
1941
Verleger/Verlag:
Druck von Jung & Brecht Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1941
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-079
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
F. Studentenwerk Stuttgart
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)
  • Einband
  • Technische Hochschule Stuttgart
  • Titelseite
  • Auskünfte
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Unterrichtszeiten
  • A. Organsiation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Studentenwerk Stuttgart
  • G. Akademische Auslandsstelle Stuttgart
  • H. Vorlesungen und Übungen
  • J. Studienpläne
  • Einband

Volltext

F. Sttidenlemverk Stuttgart 
Dienststelle dev Reirbsfludentenwerks. Ssfentl.-rechll. Anstatt. 
Studentenhaus: Schellingstr. 9; Geschäftsstelle: Seestr. 6/1; Fernfpr.90541. 
Leiter des Studenlenwerks: Dr. jur. Heinz-Jürgen Adam <4- Zl. bet der 
Wehrmacht«. 
Beauftragter Leüer des Studenlenwerks: Rudolf Kovacfovtcs. 
Das Stuttgarter Studenrenwerk e. V. wurde im Jahre 1921 unter dem 
Namen „Stuttgarter Studentenbilfe e. B." gegründet. In ibm arbeiten 
Studenten. Dozenten und Freunde der Technischen Hochschule zusammen, um 
für das wirtsätaslliche Wohl der Gelamtbeil der Studentenschaft zrl sorgen. 
2hm obliegt die Betreuung der Studierenden der Technischen Hochschule, 
der Hochschule für Muiik. der Akademie der bildenden Künste, der Staats, 
bauschulc. der Kunstgewcrbesckuie und der Staat!. Ingenieurschule Eßlingen. 
DaS Studenlenwerk umfaßt folgende Arbeitsgebiete und Betriebe: 
A. Allgemeine Einrichtungen 
I. Studentcnbaus Lcbcllingstr. 9. 
Das im Jahre 19:43 eröffnete Ltudentenhaus umfaßt die Mensa mit 
einem großen und kleinen Speifesaal. einem Kaffeeraum, einem Bier 
feiler, Lesezimmer und gemütliche AufenthaltSräume. die allen Kamera 
den zur Verfügung stehen. 
Essensausgabe: Mittag» von 12 bis 14 Uhr in den Preislagen von 50 bis' 
100 Rpf. l'ei Selbstbedienung. 
Wir sind bestrebt, zu den genannten.Preise» ein kräftiges und ausreichen 
des Essen zu verabreichen. 
2m Kaftceraum könnet» von 10 Ubr ab Erfrischungen eingenommet» 
werden. 
Die führenden deutschen Tageszeitungen liegen im Lesezimmer aus. 
Während der wärmeren Jahreszeit besieht die Mögliebkcit, sich im Gar. 
ten auszuhalten. 
2. Ersrislbunqsraum im Hauptgebäude der Teibniseben Hochschule. 
Der Ersrischungsraum ist täglich von 8 biö 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr 
geöffnet. 
3. Verkaufsraum Technische Hochschule. Seestr. 16. Zünmer 19 
2m Verkaufsraum ist Gelegenheit geboten. Studienmalcrial (Schreib- 
waren, Zeichengeräre, Reißzeuge, Rechenschieber us>v.) zu verbilligten 
Preisen, jedoch nur zur eigenen Verwendung, zu kaufen. 
50 
4. Abteilung Büchervcrbilligung Seestr. 6/1. Zimmer 6 
Sie erseht den Betrag von 15% an Büchern fachlichen Inhalts an sämt 
liche Kameraden gege»» Vorlage der quittierten Barkaufsrechnung. Kame 
raden. die in Förderung stehen, erhalten außerdem durch die Abteilung 
Förderung den Betrag von weiteren 10% rückvergütet. Nähere Auskunst 
in den Sprechstunden der Abteilung Büchervermitllung. 
5. Studentischer Gesundheitsdienst 
Der studentische Gesundheilsdiciisi erstreckt sich auf die Studierenden der 
Technischen Hochschule, der Hochschule für Musik und der Akademie der 
bildenden Künste. 
Er gliedert sich in die Zweige: 
a) Pflichtuntersuchungen. 
I») Studentische Krankenversorgung, 
cj Gesundheitsförderung. 
d) Unfallversicherung. 
e) Gesundhettöpolitische Arbeit. 
a) Pflichtuntersuchungen 
Sie bilden die Grundlage des sttldentischen Gesundheitsdienstes und zu 
gleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hochschulstudium. Sic ha 
ben die Ausgabe, den Gesundheitszustand der Studierenden zu Beginn 
des Hochschulstudiums festzustellen. Erkrankte den gesundheitlichen 
Selbsthtlfeeinrichtungen der Stndcnlenwerke zuztiführen. sowie den 
Grad der Tauglichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen. 
Sämtliche Studierenden haben sich ausnahmslos der Pklichlunter- 
suchung zu unterziehen. 
Attsländern ist die Teilnahme an den Pflichiuntersuchungcn freigestellt. 
Sie sind jedoch nur dann davon befteit, wenn sie bei der 2»mialriku- 
lakion ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dickes ist aus einem vorgcdruck- 
len Formular des Reichssiudeiitenwerks auszustellen, tvelcheö beim Se 
kretariat der Hochschule und beim Studentenwerk erhältlich ist. 
Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu Beginn des ersten und ftms- 
le» Semesters durchgeführt. 
I'« Studentische Kranlenvcrsorgung 
Sie ist eine Einrichtung studentischer Selbsthilfe. Jeder Studierende er 
wirbt mit der Jinmatrikulalion zwangsläufig die Mitgliedschaft zur 
studentischen Krankenversorgung. Sic erstreck, sich auf alle volliiiiniatri- 
kullerten Studierenden einschließlich derjenigen, die sich zwecks Able 
gung des Abschluße.ramens bereits exmatrikuliert haben, bis zum end 
gültigen Verlassen der Hochschule. 
5!
	        

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