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Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1941_42_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42
Jahrgang/Band:
1941
Verleger/Verlag:
Druck von Jung & Brecht Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1941
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-079
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organsiation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
I. Gliederung der Ziele der Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)
  • Einband
  • Technische Hochschule Stuttgart
  • Titelseite
  • Auskünfte
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Unterrichtszeiten
  • A. Organsiation der Technischen Hochschule
  • I. Gliederung der Ziele der Hochschule
  • II. Aufnahmebestimmungen
  • III. Praxis
  • IV. Gebühren
  • V. Prüfungen und Zeugnisse
  • VI. Doktor-Promotion
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Studentenwerk Stuttgart
  • G. Akademische Auslandsstelle Stuttgart
  • H. Vorlesungen und Übungen
  • J. Studienpläne
  • Einband

Volltext

10 
N 
Lnstsakriingcnieure für Luftfahrzeug- und Triebwerksbau 
Maschineningenieure (umfassend die Fachgebiete Kolbcnmaschiuen. Strö 
mungsmaschinen. Wärmetechnik. Werkzeugmaschinen. Vcrkchrsma- 
schinen. Fördcrlcchnik und Feinmechanik sowie Tcxtiltcchnik) 
Mathematiker 
Pbvsiker 
Tertilrdemiker (siebe Chemiker) 
Tertilteebniker (siehe Maschineningenieure). 
Das Studium für Hütteningenieure und Vermessungsingenieure »st bier 
nur bib zur Vorprüfung durchzuführen. Volkswirte können hier nur 2 3 Sc- 
mestcr studieren. 
Ferner erhalten die Anwärter kiir das Ködere Lehramt ihre Ausbildung in 
den bei der Hochschule vertretenen Lehrgebieten. 
II. Ausnahmebestimmungen 
Allgemeines 
Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Studenten mit 
groüer (ordentliche Studierende) oder kleiner Matrikel (auüerordemliche 
Studierende) und in Gasthörer. 
Für die Technische Hochschule Stuttgart ist keine Studentenhöchstzisser fest 
gesetzt; Voranmeldungen zum Studiu», sind deshalb (mit 'Ausnahme von 
Ausländern und jüdischen Mischlingen) nicht erforderlich. 
Die Anmeldungen zur Aufnahme sind persönlich während der Cinschreib- 
frist auf Zimmer 55a des Sekretariats der Technischen Hochschule int 
1. Stock des Hauptgebäudes. Seestr. l«>, vorzunehmen. 2m Falle persön 
licher Behinderung kann die Anmeldtmg unter Angabe der (Gründe auch 
schriftlich beantrag, werden. Sine 'Aufnahmeprüfung findet „ich, statt. 
Jeder Student hat sich beim Ciniritt für eine bestimmte Fachrichtung zu 
entscheiden. Zum Wechsel der Fachrichtung ist die schriftliche Genehmigung 
des Rektors einzuholen. 
Von der Ausnahme als Studierende sind Personen unter 18 Jahren sowie 
Studierende anderer öffentlicher BildungSanstalten ausgeschlossen. Die Stu 
dierenden der Akademie der bildenden Künste und der Hochschule für Musik 
in Stuttgart, die sich auf daö lünstlerischc Lehramt an höheren Schulen vor 
bereiten. tverden zum Studium des wissenschaftlichen Beifacbes alS S,u- 
dierende zugelassen. Sie haben lediglich dao für Studierende der Technischen 
Hochschule vorgeschriebene Nnterrichtsgeld zu entrichten. 
Personen, die im Hauptberuf enverbsläiig sind, können ausnabtnsweifc 
als Studierende aufgenommen »verden. tvenn sie nachweisen, das, ihnen die 
für das Studium erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Sie haben ein be 
sonderes Gesuch an den Rektor zu richten. 
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind in den „Vorschriften für Studie 
rende" besondere Bestimmungen getroffen. 
Uber die Lebens- und Studienverhaltnisse an den Deutschen Hochschulen 
gibt der vom Reichsstudeniemverk Berlin Cbarlonenburq 2. Hardenberg- 
straf,e 34. herausgegebene ..Deutsche Hochschulführer" 'Auskunft (Preis 
einichl. Porto 1.15 RM). 
Vorbildung 
A. Reichsdeutsche 
I. Als Studenten mit groüer Matrikel werden zugelassen 
a) Mit Reisezeugnis: 
Reichsdeutsche dcutschblüliger Abstammung, die das Reifezeugnis einer 
anerkannten deutschen höheren Lehranstalt') oder den NachtveiS einer 
als gleichwertig anerkannten Vorbildung besitzen. 
Ausländische Reifezeugnisse genüge» zur Einschreibung nur dann, wenn 
sie vom Reichsininister sür Wissenschaft. Erziehung m,d Volksbildung 
anerkannt sind. 
I.) Ohne Reifezeugnis: 
Absolventen von anerkannten Fachschulen, die Ostern 1940 und später 
die Fachschulabschlus,prüsung mindestens mit der Gesamtnote „gut" 
bestanden habe». 
Ferner Absolventen der Slaalsgcwcrbcschulen der Ostmark, de» Su- 
dtttngaus und des Reichsprolekrorais Böbinen-Mährcn. die die Ab- 
schluhprstsung mindestens mit „gut" bestanden haben, sowie die Absol 
venten der Akadeniic sür Technik in Chemnitz. 
c) Mit Sonderreiscpriisung: 
'Absolventen bestimintcr Fachschulen des Deutschen Reiches, deren 
Lchrbercich den an der Technischen Hochschule behandelten Gebieten 
entspricht, die die „Sonderrciseprüfung sür die Zulassung zum Studium 
an den Technischen Hochschulen" gcmäs, Erlaß des Rcicksministers sür 
Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung vom 8. August 1938 W2 
2670(b) EIN usw. - und vom 27.März 1941 - WS550. ElVa. 
V. V abgelegt haben * *). 
') Das Reifezeugnis einer Oberschule sür Mädchen, hauswirtschasrlich« Form, 
berechtig« zum Hochschulstudium nur dann. wen» die Rcifeprüjuiia Ostern 1941 
und spater abgelegt ist. andernfalls ist eine SrgänzungSprüfung abzulegen. 
*) Die Anmeldung zur Sonderreiseprüsung ist mi, den ersorderlichen Unter, 
lagen bei der Ministcrialabteitung für die Höheren Schulen in Stuttgart. König» 
str. 44, einzureichen; die PrüsungSbeflimmungen find beim Hochichutsekretaria« 
erhältlich.
	        

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