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Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1942_43_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43
Jahrgang/Band:
1942
Verleger/Verlag:
Druck von Jung & Brecht Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1942
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-081
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
E. Studentenwerk Stuttgart
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)
  • Einband
  • Technische Hochschule Stuttgart
  • Titelseite
  • Auskünfte
  • Inhaltsverzeichnis
  • Unterrichtszeiten
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • D. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenwerk Stuttgart
  • F. Akademische Auslandsstelle Stuttgart
  • G. Vorlesungen und Übungen
  • H. Studienpläne

Volltext

46 
47 
1. Anfängeriörderung. 
Wissenschaftlich befähigte Abiturienten. deren Mürel ein Studium an der 
Hochschule nicht Klaffen, werden, sofern die politische und charakterliche Be 
währung erwiesen ist. für da» erste und zweite Studiensemester in die An« 
fängerförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird, drei 
Semester Dienst in einer Kameradschaft des NSDEtB. zu leisten. Unerläsi 
liche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstlcistungsnach» 
wci» bei einer Gliederung der Bewegung. 
2. Fortgeschrittenenförderung. 
Die 'Aufnahme in die Hochschulförderunq. die mit dem dritten Studien- 
semester einjenl und mit dem sechsten Studiensemrster endet, sey, den Nach« 
weis der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nach 
weis wird durch Ablegung von zwei ^'cistungsprüfungen je Semester gesükrt. 
1 Darlehens,ordern,q. 
Die lemen ^vei Semester vor der Abfchlupprüfunq werden durch die «*f< 
Währung von langfristigen Darleben sichergestellt. 
4. Aelchsförderung. 
Gesuche um Aufnahme in die Reichsförderung. die vom dritten bi» lenten 
Sludicnsemester die Durchführung de» Studium» gewährleistet, werden durch 
Hochschulprofessoren, politische oder andere Periönlichkeüen. die den Be- 
werber genau kennen, über das örtliche Studenlenwerk an daö Reichöstuden- 
lenwerk eingereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Reichs» 
' studenlenwerk. 
5. Vorstudieuiordernnq sLangemarrkstudium). 
'Mir der sozialen Verpflichtung. ..jeder volksdemfchen Begabung ohne Rück 
sich« auf Herkommen und wirtschaftliche» Vermögen den Zugang zur deut. 
scheu Hochschule zu ermöglichen'. envardsen der Vorstudienförderung groste 
und vcramworluttgSrriche Aufgaben. Die 'Auslese erfolgt durch die Reich»» 
studentenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw. 
Die wirtschaftliche Betreuung obliegt dem Reicksstudcnlenwerk. 
6. Förderung von »riegerwaisen. 
Da» Sludemenwerk steh« mit den örtlichen Dienststellen der RS-Krieg». 
opferverforgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreich,, daß der- 
vorragend befähigten, polnisch eimvandfreicn Kriegerwaisen die Durchfüh 
rung des Hochschulstudiums ermöglicht wird. 
7. Studentinnen und Werkabiturien,innen. 
Die Förderung von Stuben,innen und Werkabiturienlinnen ist abhängig 
von der Beurteilung in den vom Reichsstudentenwerk durchgeführten Au», 
lefelagcrn. 
<1. Beratungsdienst des Neiebsstudentenwerks 
Bezirksstelle Sudweildeutschland 
weiter: Dr. Dritt 
Sw: SlMtgart'R. Anschrift: Leestr.6. Fernruf: 90541. 
Lprechüunden: DienStag und Freilag 16—18 Uhr sonst nach vorheriger Der» 
einbarung. 
Da» Reichsstudentenwerk. Abteilung Beratungsdienst und die im Grostdeur- 
scheu Reich vorhandenen 18 Bezirkssiellen üben die gesamte Srudienberarung 
an den Hoch- und Fachschulen im Auftrage de» Reich»erziebung»ministe. 
rium» und der Reichostudemenführung im Einvernehmen mit dem Reich»» 
arbeitSministerium aus. 
Arbeitsgebiete: 
1. Sachkundige Beratung der Schüler. Abiturienten und Studenten in allen 
Studien, und Bcrufsfragen. 
2. Auskunft über die Kosten des Studiums, die wirtschaftlichen Grundlagen. 
Mitwirkung bei der Auslese zur Srudienförderung durch das Reich» 
studenlenwerk und zum Lanqemarrkstudium. 
3. Beratung und Betreuung der Webrmachlsangeböriqen und insbesondere 
der Versebnen im Radmen des Soldatendienste» der Reichsstudenten, 
füdrung. 
Studien- und berusskundliche Schriften. Merkblätter und Studienordnungen 
sind in den Beztrksstellen erhältlich. 
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. 
Außerdem besteht in jedem Studenlenwerk eine Abteilung ..Studien» 
berarung'. die Auskünfte über allgemeine Studienbedingungen insbesondere 
der örtlichen Hochschule erteilt.
	        

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