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Technische Hochschule Stuttgart. Programm für das Wintersemester 1947/48 (1947)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Technische Hochschule Stuttgart. Programm für das Wintersemester 1947/48 (1947)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1947_48_1
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Programm für das Wintersemester 1947/48
Jahrgang/Band:
1947
Verleger/Verlag:
Buch- und Steindruckerei Julius Mann, Stuttgart-Bad Cannstatt
Erscheinungsjahr:
1947
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-088
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
A. Organisation der Technischen Hochschule
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
I. Stellung, Aufgabe und Gliederung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Programm für das Wintersemester 1947/48 (1947)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • I. Stellung, Aufgabe und Gliederung
  • II. Lehrkörper
  • III. Organe der Hochschule
  • IV. Aufnahmebestimmungen
  • V. Studienkosten
  • VI. Prüfungen
  • VII. Doktor-Promotion
  • VIII. Allgemeiner Studentenausschuß (ASTA)
  • IX. Verein Studentenhilfe Stuttgart e. V.
  • X. Bibliothek
  • B. Personalbestand
  • C. Verzeichnis der Vorlesungen und Uebungen im Wintersemester 1947/48
  • D. Studienpläne
  • Einband

Volltext

A. Organisation der Technischen Hochschule 
1. Stellung, Aufgabe und Gliederung 
1. Die Verfassung des Landes Würtiemberg-Baden bestimmt in Artikel 40 
Die Hochschule untersteht der Aufsicht des Staates, Sie hat das Recht der 
Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze, sowie das Recht, bel der Ergän: 
zung des Lehrkörpers durch Vorschläge mitzuwirken. 
In Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts gibt sich die Technische Hochschule 
ihre Verfassung. 
2. Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden zu urtellstähigen 
Menschen zu erziehen, sie wissenschaftlich und künstlerisch auszubilden, so: 
‚wie Wissenschaft und Künste durch Forschung und schöpferische Tätigkeit 
Zu fördem. 
3. Die Technische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten, nämlich: 
1. Fakultät für Natur- und Geisteswissenschaften, 
1l. Fakultät für Bauwesen, 
Il. Fakultät für Maschinenwesen, 
Die Fakultäten gliedern sich folgendermaßen in Abteilunger 
Fakultät 1 in 
1. Abteilung für Mathematik und Physik, 
2. Abteilung für Chemie, Geologie und Biologie, 
3. Abteilung für Geisteswissenschaften und Bildungsfächer, 
Fakultät Il in 
1. Abteilung für Architektur, 
2. Abteilung für Bauingenieurwesen, 
Fakultät IL in 
1. Abteilung für Maschinenbau, 
2. Abteilyng für Elektrotechnik. 
  
IL. Lehrkörper 
Den Lehrkörper bilden: 
1. ordentliche Professoren 
2. außerordentliche Professoren 
3. Honorarprofessoren 
4. außerplanmäßige Professoren 
5. Dozenten 
6. Lehrbeauftragte 
7. Assistenten. 
Il. Organe der Hochschule 
Der Rektor, 
Der Rektor vertritt die Technische Hochschule nach außen und leitet ihre 
Verwaltung. 
Stellvertreter des Rektors sind der Prorektor und in dessen Verhinderung die 
nächsten Vorgänger im Amt.
	        

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