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Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

Monografie

Persistenter Identifier:
1537772834592
Titel:
Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen
Untertitel:
Rückschau auf deren Erbauung während der Jahre 1835-1889 unter Berücksichtigung ihrer geschichtlichen, technischen und finanziellen Momente und Ergebnisse
Autor:
Morlok, Georg von
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart, Leipzig, Berlin, Wien
Erscheinungsjahr:
1890
Umfang:
VIII, 234 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ma 315
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
III. Bauperiode
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Kocherbahn II. Hall-Krailsheim
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Bauperiode
  • Erstmalige Bearbeitung der Projekte über die Stammbahnen
  • Berufung des K. K. österr. Oberinspektors Negrelli aus Wien und dessen Begutachtung der vorgelegenen Projekte
  • Gutachten Negrellis
  • Übergabe der Projekte an die Stände. Vortrag des Ministers v. Schlayer
  • Vergleichung der Baukosten mit den Ausgaben für den, und den Einnahmen aus dem Betrieb der Stammbahnen
  • Ständische Beratung der Eisenbahnvorlage
  • Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Gesetzesentwurfe in Betreff des Baues von Eisenbahnen
  • Königl. Sanktions-Reskript auf die Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Entwurfe des Eisenbahngesetzes
  • Berufung des Professors Vignoles, Aufstellung und Thätigkeit der Eisenbahnkommission
  • Vorschriften über die Bearbeitung der generellen Projekte, Voranschläge
  • Vorschriften für die Bearbeitung von detaillierten Plänen und Überschlägen und für Bauausführung
  • Bericht des Professors Vignoles
  • Einzelvorschläge Vignoles
  • Erledigung der Fragen über das atmosphärische System und über Veranlagung der Zentralbahn
  • Bericht des Zivilingenieurs Klein aus Wien über 3 Projekte der Zentralbahn
  • Fortsetzung des Kleinschen Berichts über die Projekte der Zentralbahn
  • Fortsetzung des Kleinschen Berichts über die Zentralbahn
  • Fortsetzung des Kleinschen Berichts über die Zentralbahn mit Schlussantrag und Erledigung durch Zustimmung der betr. Behörden
  • Vergleichung zwischen Fils- und Remsbahn
  • Abschrift des an die Eisenbahnkommission von den Oberingenieuren Etzel, Klein und Knoll über die Richtung der Ostbahn erstatteten Berichts vom 31. Mai 1845
  • Fortsetzung und Schluss des Gutachtens der Oberbauräte über die Wahl zwischen Fils- und Remsbahn
  • Wahl der Filsbahn durch die Regierung und Feststellung der Linie über die Alb
  • Verfügung über die Richtung der Südbahn, Polemik in der Presse
  • Übergang der Eisenbahnverwaltung von dem Ministerium des Innern an das Ministerium der Finanzen
  • Rückblick auf die erste Bauperiode und Neubesetzung der Direktorial- und Referentenstellen in der Eisenbahnkommission
  • II. Bauperiode
  • Programm für den Inhalt der Beschreibung über die einzelnen Bahnstrecken und Beginn des Baues
  • Zentralbahn Ludwigsburg-Stuttgart-Esslingen
  • Ostbahn. Esslingen-Ulm
  • Änderung des generellen Projekts der Ostbahn zwischen Beimerstetten und Ulm
  • Abrutschungen und Schneeverwehung
  • Verzeichnis der Längen, Bauformen und wichtigeren Bauwerke der Ostbahn, nach einzelnen Strecken hiernach verzeichnet
  • Südbahn
  • Wichtigere Bauten, Längen und bauliche Verhältnisse der Südbahn
  • Nord- und Westbahn
  • Nordbahn
  • Westbahn
  • Überblick über die zweite Bauperiode
  • Aufhebung des Baudienstes. Austritt einer Anzahl technischer Beamten
  • III. Bauperiode
  • Walzwerk Wasseralfingen
  • Ausbildung des Fahr- und Eisenbahnbetriebsdienstes
  • Wiederaufnahme von Eisenbahnbauprojekten, zunächst über Verbindung der Neckar- und Fils- mit der Rems- und Brenzbahn
  • Verhandlungen und Beschlüsse der Stände über diese Vorlagen
  • Plochingen-Reutlingen-Rottenburg
  • Generelle Projektarbeiten in den nordöstlichen Landesteilen
  • Bahnprojekt Heilbronn-Hall-Krailsheim
  • Projekte über die Bahnen Westernach-Braunsbach-Krailsheim und Westernach-Wasseralfingen
  • Planbearbeitung über die Remsbahn I, Kannstatt-Wasseralfingen
  • Feststellung der I. Abteilung der Remsbahn Kannstatt-Wasseralfingen
  • Remsbahn II. Wasseralfingen, württembergisch-bayrische Landesgrenze
  • Verzeichnis der Längen, Steigungen und geognostischen Verhältnisse engerer Bauten auf beiden Abteilungen der Remsbahn
  • Änderung der Organisation der Eisenbahnverwaltung und am Personalstand- der Eisenbahnbeamten
  • Übernahme des Finanzministeriums und der Eisenbahnverwaltung durch Staatsrat v. Sigl
  • Kocherbahn II. Hall-Krailsheim
  • Ergänzungsstrecke Krailsheim-Königl. bayrische Landesgrenze bei Ellrichshausen
  • Aalen-Heidenheim
  • Umbau des Bahnhofs Stuttgart in den Jahren 1862-1867
  • Rückblick auf die dritte Periode
  • Hingang des Königs Wilhelm I. von Württemberg und Thronbesteigung des Königs Karl I
  • IV. Bauperiode
  • Neue Bestimmungen über Veranlagung und Ausführung von Eisenbahnen
  • Durchführung vorstehender Bestimmungen und Vorschriften
  • Durchführung der befohlenen Herstellung von Dienstwohngebäuden und von Horizontalkurvenkarten
  • Einleitung zu grösserer Ausbreitung des württembergischen Eisenbahnnetzes
  • Obere Neckarbahn, Rottenburg-Immendingen- und Rottweil-Villingen
  • Auf die obere Neckarbahn einmündende Privatbahnen
  • Heilbronn-Jagstfeld-Osterburken
  • Zuffenhausen-Calw-Nagold-Horb und Calw-Pforzheim
  • Pforzheim-Wildbad
  • Ulm-Sigmaringen
  • Donaubahn: Ulm-Ehingen-Sigmaringen
  • Hohenzollernbahn:Tübingen-Hechingen-Sigmaringen
  • Goldshöfe-Krailsheim-Mergentheim (Tauberbahn)
  • Rückblick auf die vierte Periode
  • V. Bauperiode
  • Aufnahme weiterer Projekte und Bauarbeiten
  • Allgäubahnen: Herbertingen-Leutkirch-Isny mit Althausen-Pfullendorf und Kisslegg-Wangen
  • Brenzbahn: Heidenheim-Ulm
  • Einführung der Brenzbahn in den Bahnhof Ulm
  • Murrthalbahn
  • Gäubahn: Stuttgart-Freudenstadt
  • Verzeichnis der Steigungen, Längen, Bogenhalbmesser und wichtigen Bauten auf der Gäubahn
  • Personal- und Organisationsänderungen
  • Rückblick auf die fünfte Periode
  • VI. Bauperiode
  • Verhandlungen über die Kinzigbahn mit der Grossherzogl. badischen Bahn
  • Freudenstadt-Schiltach
  • Heilbronn-Eppingen
  • Staatsbahnen II. Ordnung in Württemberg; Wasseralfinger Erzgrube
  • Berg- und Zahnradbahn Wasseralfingen
  • Das Projekt über eine Sekundärbahn Schiltach-Schramberg
  • Eintreten in die Erbauung weiterer Bahnen
  • Rückblick auf die sechste Periode
  • Appendix
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

14 
15 
3. Studierende, die schon an einer anderen deutschen I echnischen Hoch 
schule oder Universität oder an einer nach Art der deutschen eingerich 
teten ausländischen Technischen Hochschule mit deutscher Unterrichts 
sprache eingeschrieben waren, sofern diese Hochschule den früheren Stu 
dierenden der hiesigen Technischen Hochschule nachweislich eine ähn 
liche Ermäßigung gewähren 
4. Sondergebühr für die erstmalige Zulassung von Ausländern... 10RM. 
5. Sondergebühr bei verspäteter Anmeldung von Inländern oder bei Ab 
wesenheit bei der Aufnahme (Immatrikulation) 2— I0RM. 
V. Prüfungsgebühren (neben der Sportel zur Staatskasse für das 
Zeugnis. Tarif Nr. 56 II). 
|. Diplomprüfungen nach besonderer Festsetzung (Erlaß vom 14. Februar 
1924 Nr. 1913 und vom 4. Februar 1925 Nr. 1374). 
2. Doktor-Ingenieur-Promotion (Erlaß vom 26. Februar 1924 Nr. 2835) 
20° RM. , 
Bei Zurückweisung der Abhandlung ist die Hälfte, bei Nichtbestehen 
der mündlichen Prüfung sind Dreiviertel der Promotionsgebühr zu ent 
richten. 
Bring !n Snncstrr- 
wochrn* Minden au- 
Erdrückt (lSemcslar- 
VI. Zeugnugcbühren. wocbBostundf — 3 km.i 
1. Einfaches Einschreib- (Anwcscnheits-) oder Sittenzeugnis. Studienbeschei 
nigung (ohne Angabe der Vorlesung), je 
2. Besuchsbescheinigung für Gasthörer 03-2 
3. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste 1 
4. Studien- und Sittenzeugnis oder Abgangszeugnis (mit Angabe der Vor 
lesungen) 
bei 1—4 Halbjahren = 1.5 Std., bei 5—8 Halbjahren = 2.5 
bei mehr als 8 Halbjahren 3.5 
5. Abgangsbescheinigung (ohne Angabe der Vorlesungen) 03 
6. Schlußzeugnis der Abteilung für Maschincningenieurwcscn und Elektro 
technik |® 
7. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang und Bedeutung 0.5-10 
8. Doppel der Ausweiskarte 
9. Preis-und Belobungsdiplom _ ® 
10. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der vorgenannten Zeugnisse .. 0.3-10 
(Die Zeugnisgebühren fließen in die Hochschulkasse.) 
VII. Für Drucksachen ist ein die Selbstkosten deckender, 
vom Rektorat jeweils festgesetzter Betrag neben dem Portoersatz an die 
Hochschulkasse zu entrichten. 
Vffl. Mahngebühren. 
1. Gebühr für die Hochschulbücherci nach fruchtloser Mahnung 0,5-3 
2. Sonstige Mahngebühr zur Hochschulkasse 0.3-3 
V. Prüfungen und Zeugnisse. 
1. Halbjahrsprüfungen (Semesterprüfungen). Diese Prüfungen finden 
in der Regel während der letzten zwei Wochen des Halbjahrs statt. Bei 
Jahrcsvorträgcn wird gewöhnlich nur einmal am Ende des Studienjahrs 
geprüft. 
Ordentliche und außerordentliche Studierende sind nach Maßgabe der 
bestehenden Bestimmungen zur Teilnahme an den Prüfungen berechtigt. 
Zur Beteiligung an den Prüfungen und zur Beibringung von Zeugnissen in 
den Übungsfächcrn sind in jedem Falle diejenigen Studierenden ver 
pflichtet. welche im Genüsse eines Stipendiums oder des Unterrichts 
geldnachlasses stehen oder im folgenden Halbjahr um eine solche Ver 
günstigung nachsuchen wollen. 
Uber den Ausfall der Prüfungen und die Leistungen in den Übungen 
werden auf Antrag der Studierenden besondere Zeugnisse — Halbjahrs- 
zeugnissc — ausgestellt. 
Die Abteilung für Maschincningenieurwcscn und Elektrotechnik erteilt 
nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften Schlußzcugnissc an Stu 
dierende des Maschineningcnicurwesens und Studierende der Elektrotechnik 
unter der Voraussetzung, daß der Bewerber in der vorgeschriebenen Weise 
praktisch tätig gewesen ist. wenigstens zwei Jahre an der hiesigen Hoch 
schule studiert und durch Halbjahrszeugnisse einen durchschnittlich minde 
stens befriedigenden Erfolg seiner Studien nachgewiesen hat. 
2. Diplomprüfungen. Auf Grund besonderer Prüfungsordnungen wer 
den an den einzelnen Abteilungen Diplomprüfungen abgchaltcn für Archi 
tekten, Bauingenieure. Vermessungsingenieure (Geodäten), Maschinen 
ingenieure. Elektroingenieure, Chemiker, Hütteningenieure*) und technische 
Physiker. 
Zu den Diplom-Vor- und -Haupt- bzw. Teilprüfungen werden nur 
ordentliche Studierende zugelasscn. 
Auf Grund der an den Abteilungen für Architektur. Bauingenieurwesen. 
Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik und Chemie einschließlich 
Hüttenwesen abgelegten Diplomprüfung sowie derjenigen für Physik erteilt 
die Technische Hochschule den Grad eines Diplom-Ingenieurs. 
Die Diplomprüfungsordnungcn, für jede Abteilung gesondert gedruckt, 
können von dem Hausinspektor bezogen werden. 
*) Zur Diplom-Hauptprüfung für Hütteningenieure werden nur noch solche 
Studierende zugelassen, welche vor dem I. Oktober 1920 an der hiesigen Hoch 
schule eingeschrieben waren.
	        

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