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Die Stuttgarter Stadterweiterung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Stuttgarter Stadterweiterung

Monografie

Persistenter Identifier:
1537772834592
Titel:
Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen
Untertitel:
Rückschau auf deren Erbauung während der Jahre 1835-1889 unter Berücksichtigung ihrer geschichtlichen, technischen und finanziellen Momente und Ergebnisse
Autor:
Morlok, Georg von
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart, Leipzig, Berlin, Wien
Erscheinungsjahr:
1890
Umfang:
VIII, 234 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ma 315
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
I. Bauperiode
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Bericht des Professors Vignoles
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Stuttgarter Stadterweiterung
  • Einband
  • Titelseite
  • Stuttgart im Jahre 1900
  • Inhaltsübersicht
  • Einleitung
  • Begleitschrift zum projektierten Stadterweiterungsplan
  • Die Stadterweiterung unter volkswirtschaftlichem Gesichtspunkt
  • Erwiderung von Stadtbaurat Kölle auf die Schrift des Gemeinderats Dr. Rettich
  • Gutachten des I. Stadtarztes Dr. Knauss
  • Hygienisches Gutachten
  • Bericht der Kommission für die Begutachtung des Projekts der Stadterweiterung vom künstlerischen Standpunkt aus
  • Die Hauptgesichtspunkte der Stuttgarter Stadterweiterung
  • Auszug aus der Schrift "Weiträumiger Städtebau und Wohnungsfrage"
  • Vorschläge des Architekten- und Ingenieur-Vereins zu Hannover
  • Vortrag zum Städtebau
  • Übersichts-Plan über die projectierten Stadterweiterungen mit den von Oberbaurat Baumeister vorgeschlagenen Abänderungen an Strassen
  • Übersichts-Plan über die projectierten Stadterweiterungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

— 116 
Das Projekt sieht durchweg die offene Bauweise vor und zwar mit mindestens 3 m 
und womöglich 5 m Abstand für den ganzen noch unbebauten Best der Zone II, welche die 
ganze Thalsohle mit dem sanfter ansteigenden Teile der Berghalden umfassen soll, und mit 
14—20 m Abstand für die III. Zone, welche die eigentlichen Berghänge, aber auch Hoch 
flächen wie Gänsheide und Weissenhofgegend in sich begreift und im Interesse der Erhaltung 
des landschaftlichen Charakters mit sehr ausgedehnten Bauverboten belegt ist. Innerhalb 
der II. Zone sollen im übrigen die Bestimmungen des Ortsbaustatuts gelten, mit der Aus 
nahme, dass auch an mehr als 16 m breiten Strassen die grösste zulässige Gebäudehöhe auf 
18 m und 3 Stock beschränkt wird; innerhalb der III. Zone soll ausser den im Ortsbaustatut 
für diese Zone vorbehaltenen besonderen Bestimmungen die Gebäudehöhe auf 16 m beschränkt 
sein. (Näheres s. w. u.) 
Der Abänderungsvorschlag dagegen will die Villenquartiere etwa so beschränken, dass 
sie für ca. 10 °/o der künftigen Bevölkerung Baum bieten und will nur einzelne Aussichts 
platten mit Bauverbot belegen; für das ganze übrige Gebiet aber verlangt er die geschlossene 
Bauweise, Zulassung eines weiteren Stockwerks, überhaupt Höhenentwicklung der Gebäude 
bis zu der von der allgemeinen Bauordnung bezw. dem Ortsbaustatut von 1874 gesteckten 
Grenze (h = b + 4,5 m, vergl. unten S. 116). 
Durch Beseitigung der Gebäudeabstände würde aber mit der seit dem Jahre 1840 
hier eingebürgerten Bauweise vollständig gebrochen und an Stelle der vorgesehenen weit 
räumigeren Bebauung, welche nachgerade in ganz Deutschland als berechtigte Forderung an 
erkannt ist und an die bisherige Stuttgarter Bauweise sich organisch und logisch angliedert, 
eine möglichste Ausnützung des Grundes und Bodens in horizontaler und vertikaler Richtung 
begünstigt werden. 
Man muss sich vorstellen, wie ausserordentlich tief einschneidend die Vorschläge 
Dr. Bettichs auf die Bebauungsart Stuttgarts einwirken würden: nicht nur der ganze noch 
unbebaute Teil des Thalkessels würde mit geschlossenen hohen Häuserreihen ausgefüllt, auch 
die umgebenden Berghänge würden mit denselben doppelten Beihen von Häusermauern wie 
mit einem vielfachen Binge von Befestigungen umgürtet, die sich in starren Linien an den 
Bergen hinzögen und an ihren Bückseiten mit den durch Wäschestücke und Küchengeräte 
gezierten Küchenveranden einen eigenartig dekorativen Eindruck machten! Hygieinisch ganz 
schlimm aber müsste es in den engen in den Berg eingeschnittenen Höfen und in den Parterre 
zimmern der Bergseite, vollends wenn sie gegen Norden liegen, aussehen. 
Und das Aussehen der Strassen selbst kann man sich vergegenwärtigen, wenn man 
daran denkt, welch’ ungünstigen, düsteren und feuchten Eindruck z. B. die obere Ludwigstrasse 
und die Urbanstrasse an gewissen Stellen machen; hier ist die Gebäudehöhe nicht einmal 
vollständig bis zur Grenze der Vorschrift der württ. Bauordnung aufgeführt (Beispiele: Strassen- 
breite 14,32 m, Gebäudehöhe 17,7 bis 18,4 in; grösste zulässige Höhe 14,32 + 4,5 = 18,82 m. 
Diese zum Glück nur ausnahmsweise und lediglich von der Bauspekulation geschaffene Bau 
weise sollte die Begel bilden und dazu noch der Häuserabstand wegfallen! 
Und dem soll auch noch der Hygieiniker freudig zustimmen und mit der Denkschrift r ) 
in das Verdammungsurteil der „bisherigen Baupolitik“ einstimmen: Sie ist ja schuld daran, 
dass in Stuttgart „Ueberfüllungen entstanden, die geradezu als ekelhaft und gefährlich für 
die ganze Stadt bezeichnet werden müssen. Ist es doch den städtischen Behörden wohl be 
kannt, dass in zahlreichen Häusern 20 bis 30 Arbeiter in wenigen Dachstuben zusammen- 
gekeilt liegen müssen und am Morgen Zustände in den Stuben herrschen, die aller Beschreibung 
spotten. Das ist die Wirkung der bisherigen Baupolitik, die in schablonenhafter 
Uebertragung theoretischer Sätze auf besondere örtliche Verhältnisse, wie sie in Stuttgart 
nun einmal vorhanden sind, gerade das Gegenteil von dem bewirkt hat, was sie wollte. Die 
projektierte Stadterweiterung aber würde die Wohnungsteuerung und damit das hygieinische 
Wohnungselend in’s Ungemessene steigern . . .“ 
Die vorstehende Schilderung hiesiger Verhältnisse bedarf zunächst einer Berichtigung. 
Ich halte es für das hervorragende Verdienst der Rettich’schen Denkschrift, dass sie in 
beredten Worten und mit deutlich sprechenden Zahlen dafür eintritt, dass endlich auch in 
Stuttgart seitens der Stadtverwaltung der zweifellosen Wohnungsnot der unteren Be 
völkerungsschichten durch geeignete öffentliche Massnahmen abgeholfen werden 
muss. Dass diese in Stuttgart besonders schlimm wäre, kann ich aber nicht bestätigen, 
wird auch z. B. von einem erfahrenen Kenner der hiesigen Wohnungsverhältnisse, auf dessen 
Urteil sich auch Dr. Rettich bezieht, Geh. Hofrat Dr. Eduard Pfeiffei’ in seinem Buche „Eigenes 
Heim und billige Wohnungen“ in Abrede gestellt. Missstände vollends, wie die, welche in 
obigem Satze ausgemalt werden, habe ich nicht beobachtet; und doch gelangen, wenn auch 
nicht systematisch, so doch fortlaufend und auf Grund guter Ortskenntnis die bedenklichsten 
') üben Seite 63.
	        

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