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Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1543223852681
Titel:
Württembergische Ländliche Rechtsquellen
Personen:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Herausgeber:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
Einzelsignatur
Schlagwort:
Württemberg
Ländlicher Raum
Recht
Fürstentum Hohenlohe
Landrecht
Dorfordnung
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1543223852681_1
Titel:
Die östlichen schwäbischen Landesteile
Autor:
Wintterlin, Friedrich
Jahrgang/Band:
1
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1910
Umfang:
12, 888 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 1030-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Gefürstete Propstei Ellwangen
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Ländliche Rechtsquellen
  • Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Fürstentum Öttingen
  • Kloster Kirchheim am Ries
  • Deutschorden'scher Besitz
  • Reichsstadt Nördlingen
  • Fürstlich Turn und Taxis'sche Herrschaften
  • Altwürttembergisches Oberamt Heidenheim
  • Gefürstete Propstei Ellwangen
  • Gräflich Adelmann von Adelmannsfelden'sche Orte
  • Reichsstadt Aalen
  • Freiherr von Wöllwarth'sche Orte
  • Reichsstadt Gmündische Orte
  • Gräflich von Rechberg'sche Herrschaften
  • Register
  • Nachtrag und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Gefürstete Propstei Ellwangen. 
Der alte Besitz der im 8. Jahrhundert gegründeten Abtei 
Ellwangen hat sich vom 14.—16. Jahrhundert durch den Er- 
werb verschiedenen zum Teil schon vorher von Ellwangen zu 
Lehen. “ohend adeligen Besitzes vergrössert; im 14. Jahr- 
hunde“ 670" D-Ewangen S. 447) hatte die Abtei auch die 
Vogt 68 Cs fon m Öttingen abgelöst. Im Jahr 1460 wurde 
die Die mediktinerabtei zu einer Kollegiatkirche und 
fürstlietne) wo erhoben, zwischen Abt und Kapitel entstand 
Weine AKıteiluxgi es Klostersigentums und der Einkünfte in 
sustentationem‘ r9p0sit 4 capituli im Verh. von */s (des 
Kapitels), x (des Ruaystes). Am 1. Januar 1803, kurz ehe 
die Propstei imnfloae Odrs Reichsdeputationshauptschlusses von 
Württember“.“ ‚kularisiert wurde, war der Bestand des Fürsten- 
15 ums folgen ““ adtschultheissenamt Ellwangen. 2, Stadt- 
ammanamt /ssenamt um die Stadt). 3 Oberamt Tannen- 
burg. Diese €. , aınlwearsenscher Besitz. +. Sheramt Röthlen 
(8. unten ). Wem eseralfngen Ce. unten). 26. Kapiteli- 
sches Amt Wal ottang lust ar reckhhakasech. seit 1629 ellwangisch) 
20 und Böbine mw Keapitelisches ”Aegamt Nördlingen. 
8, Oberamt 1. entesese unter). 9. Cberamt Heuchlingen- 
Wellstein-. “mind: : unten). 10. Kapiteloberamt Ellwangen. 
Die as. wi here‘ te oder Cderamtleute hatten ihren Wohn- 
Sitz und ihren”, irkunzskreis (bei der Regierung usw.) meist in Ell- 
25 wangen ; die V:rwaltur “m Tustiz- un Kameralgeschäfte der Ober- 
ümter besor “ten hitmacxli5t - Amtleute und Vögte mit Amtsschreibern. 
Die peinliche Gerichtsbarkeit übte die Regierung in Ellwangen, die 
Amtleute führten nur die Untersuchungen. Innerhalb der Ober- 
ümter waren stets einige Dörfer und Weiler zu Schultheissereien 
% (Unterämtern) mit Zuständigkeit für die Zivilgerichtsbarkeit und 
die geringsten Delikte (sog. Unrecht) vereinigt; die heutige Ein- 
teilung in Gemeinden ist erst von Württemberg eingeführt worden. 
7
	        

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