digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1543223852681
Titel:
Württembergische Ländliche Rechtsquellen
Personen:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Herausgeber:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
Einzelsignatur
Schlagwort:
Württemberg
Ländlicher Raum
Recht
Fürstentum Hohenlohe
Landrecht
Dorfordnung
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1543223852681_1
Titel:
Die östlichen schwäbischen Landesteile
Autor:
Wintterlin, Friedrich
Jahrgang/Band:
1
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1910
Umfang:
12, 888 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 1030-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Gräflich Adelmann von Adelmannsfelden'sche Orte
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Ländliche Rechtsquellen
  • Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Fürstentum Öttingen
  • Kloster Kirchheim am Ries
  • Deutschorden'scher Besitz
  • Reichsstadt Nördlingen
  • Fürstlich Turn und Taxis'sche Herrschaften
  • Altwürttembergisches Oberamt Heidenheim
  • Gefürstete Propstei Ellwangen
  • Gräflich Adelmann von Adelmannsfelden'sche Orte
  • Reichsstadt Aalen
  • Freiherr von Wöllwarth'sche Orte
  • Reichsstadt Gmündische Orte
  • Gräflich von Rechberg'sche Herrschaften
  • Register
  • Nachtrag und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Gräflich Adelmann von Adelmannsfeldensche 
Orte. 
Von den hier genannten nordwestlich Aalen auf einer Hoch- 
fläche ©“ 216ch ühor dem Kocher liegenden Orten war Hohenstatt 
(jetzt 'olomn 196 km nordwestlich A.), jetzt der Hauptsitz 
der Tamm * 1497 im Besitz der Herrn v. Adelmann, 1435 
wurde“ ho 00m inte OA, Aalen, 19 km westnordwestlich A.), 
das vom“ „mn vn oweton JTälfte des 14. Jahrhunderts an 
Ellwar sen ec hamma ana, 48 ellwangensches Lehen erworben. 
10 Leinwe:!- ht “© hochinaen ) und Börrat (jetzt Gde. Hohen- 
statt), bei: 0 anahl eemelina? I zuy rechbergischen Herrschaft 
Heuchlinaen (8, dow cochämen: kamen 1467 bezw. 1546 an die 
Herrn v. Adelmann, beide wurden 1662 an Ellwangen zu Lehen 
aufgetrac, In Holzhausen (jetzt Gde. Eschach OA. Gaildorf, 
5 unweit Schechingen ). waren die Adelmann seit alter Zeit be- 
gütert, neben ihnen Gmünd u. a. 
Hohenstatt, Schechingen, Leinweiler, Neubronn, Börrat und Holzhausen. 
I. Gebote und Verbote. 
Ca. 1585. 
Aus einem Papierband, Fol., im gräfl, Adelmannschen Archiv in Hohen- 
statt OA. Aalen, 6 Bl., von einer Hand aus dem Ende des 16. Jahrh., derselben 
wie ein Lagerbuch von 1585 ebendaselbst, dem die Nummern 8 und 9 entnommen 
sind. Die hier als 1, abgedruckte Ordnung reicheren Inhalts als die Überschrift 
im Text vermuten lässt, steht in dem Bande an dritter Stelle, an erster und 
' Zweiter stehen die nachfolgend als 3. und 2. (8. die Vorbemerkungen zu diesen 
Nummern) abgedruckten Stücke. Zahlreiche Art. dieser Ordnung sind auch in 
die späteren übergegangen, wie aus den Verweisungen bei der folgenden Nummer 
ersichtlich ist. 
X 
Ordnung, gebott und verbott wie man sich in einsamblung 
30 der früchten auch des grosen und kleinen zehenden verhalten 
solle, welche ordnung jedes jars vor Jacobi soll verlesen werden.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
1 / 2.811
Festgabe zur Feier des XXXjähr. Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Kgl. Technischen Hochschule zu Stuttgart
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.