digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Remstal, das Land am mittleren Neckar und die Schwäbische Alb (2)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Remstal, das Land am mittleren Neckar und die Schwäbische Alb (2)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1543223852681
Titel:
Württembergische Ländliche Rechtsquellen
Personen:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Herausgeber:
Württembergische Kommission für Landesgeschichte
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
Einzelsignatur
Schlagwort:
Württemberg
Ländlicher Raum
Recht
Fürstentum Hohenlohe
Landrecht
Dorfordnung
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1543223852681_2
Titel:
Das Remstal, das Land am mittleren Neckar und die Schwäbische Alb
Autor:
Wintterlin, Friedrich
Jahrgang/Band:
2
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1922
Umfang:
12, 978 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 1030-2
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Kleinere Herrschaften im Donaugebiet
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Ländliche Rechtsquellen
  • Das Remstal, das Land am mittleren Neckar und die Schwäbische Alb (2)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Kloster Adelberg
  • Altwürttembergische Ämter Schorndorf, Waiblingen, Winnenden
  • Altwürttembergische Ämter Stuttgart und Cannstatt
  • Kloster Denkendorf
  • Reichsstadt Eßlingen
  • Ritterschaftliche Orte
  • Altwürttembergische Ämter Göppingen, Kirchheim, Nürtingen und Neuffen
  • Reichsstadt Reutlingen
  • Altwürttembergische Ämter Urach und Münsingen
  • Kloster Blaubeuren
  • Kleinere Herrschaften auf der Schwäbischen Alb
  • Herrschaft Wiesensteig
  • Kloster Zwiefalten
  • Kleinere Herrschaften im Donaugebiet
  • Register I
  • Register II
  • Druckfehler und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Kleine Herrschaften im Donaugebiet. 
1. Anhausen, Erbstetten und Granheim. 
Die Burg Schülzburg nebst dem Weiler Anhausen (j. OA. 
Münsingen) im Lautertal, als württ. Mannlehen seit 1464, gehört 
5 seit 1452 den Herrn v. Spelh, Erbstetten (j. OA. Münsingen) auf 
der Alb, ein Allodialgut, erwarben sie 1527 von den Renner 
v. Allmendingen, Granheim (j. OA. Ehingen) in den Vorbergen 
zwischen Alb und Donau, zur Hälfte einst freiherrl. Gundel- 
fmgensches (Gundelfingen OA. Münsingen), später Kl. Rei- 
10 chenausches Mannlehen, zur Hälfte ebenfalls den Renner u. a. 
als Allodialgut abgekauft, kam 1415 ff. in v. Spethschen Besitz. 
Der Blutbann zu Erbstetten und Granheim war Reichslehen. 
Recht- und Vogtbuch, 
ca. 1600. 
15 ,1 us einem undatierten Aufschrieb aus dem Anfang des 17. Jahrh. in einem 
Papierheft, Fol., 21 l l2 Ul. im freiherrl. v. Speth-Schülzburgschen Archiv zu Gran 
heim. Am Schlüsse dieses „Recht- and Vogtbuch“ wird von dem imp. notarius 
publ. Nicolaus Wechenmann, Stadtschreiber zu Munderkingen, unter Beifügung 
seines Notariatszeichens, beglaubigt, daß es am 10. Febr. 1652 im Wirtshaus zu 
20 Granheim von dem v. Spethschen Vormundsvogt, Joh. Franz Kagser, den Unter 
tanen von Granheim, Anhausen und Erbstetten vorgelesen worden sei. 
Inhalt: I. Vogtbuch. Art. 1. Fluchen, Schwören und Gott lästern. 
2.-8. Sonn- und Feiertagsheiligung, Kirchenbesuch. 9.—12. Unzucht. 13. Ehe 
bruch. 14. Schwängerung. 15. Kuppelei. 16. Zutrinken. 17. Trunkenheit kein 
26 Strafausschließungsgrund. 18.—24. Wirthshausordnung. 25. Spielen. 26. Eidhot. 
27.—30. Friedbot. 31. Frevel. 32. Werfen. 33. Herausfordem. 34. Aufruhr. 
35. Verleumdung. 36. Zulaufen bei Aufruhr. 37., 38. Verbot fremder Gerichte. 
39., 40. Waidwerk und Fischen. 41. Maß und Gewicht. 42., 43. Wein- und 
Brodschätzen. 44.—46. Schaden durch Überschneiden u. dgl. 47. Tauben. 48. Ent- 
30 Wendung von Geflügel. 49.—51. Untergang. 52. Ernte. 53.—55. Landgarben
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.