digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Diarium
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis (Register des Buchs)
  • Diarium
  • Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Nachträge und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

1562 
159 
Rathaus pieten lassen, und seind von ains rats wegen erschinen die 
Herren statpfleger [unb] burgermaister. und ist inen» durch den Herren 
statpfleger Hainrich Rehlinges fürgehalten worden, daß ain e. rat 
ain neue ordnung fürzenemen bedacht were^. darauf inen gedachter 
5 Herr Rehlinger die Ursachen solcher fürgenomen ordnung nach lengv 
erzelt und dise ordnung lassen fürlesen und darneben anzaigt, daß sie 
sich hierüber genügsam und wol bedencken und ainem e. rat in 8 tagen 
ir mainung und gütbedüncken anzaigen sollen, und seind inen copias 
diser ordnung^ vergunt und zugelassen worden, besitze hierüber die 
io ordnung nach lengs. 
Am montag adj. 25. maii° haben die forgänger der handwercka 
ainem e. rat der obgemelten ordnung« halben antwurt geben [51a] 
und ainem e. rat die fachen selbs zu beratschlagen haimgestelt*. 
Darneben haben auch etlich handwerckr ainem e. rat ire beschwer- 
i5 nussen, so sie bei den handwercken haben, übergeben, daß ain e. rat 
ain einsechen thuen wölket 
a) „inen" entlehnt ans M. b) nach lengs. c) Am mont.ben 25. mail. <I> der Hand' 
wercker. «) volgenden ordnung. k> hanndwercker. 
1. S. über ihn Bd. VH, @. 412, 25. 
2. Der Rat bzw. eine Ratsdeputation berief in dieser Zeit die Handwerker- 
vorgeher, die es erst seit Einführung der neuen Handwerkerordnungen im Jahre 
1549 gab (s. Bd. VII S. 112, Anm. 2), regelmäßig vor sich, wenn man neue, sie 
betreffende Ordnungen vorbereitete, um ihre Anschauungen und Wünsche, die 
früher, vor Aufhebung des Zunftregiments <1548), die Zunftmeister dem Rate 
übermittelt hatten, kennen zu lernen. Man tat dies einerseits in dem Bestreben, 
desto sicherer das Richtige zu treffen, andererseits um dem Mißtrauen und der feind» 
seligen Haltung der „Gemeinde" gegen den neuen Rat mit der Zeit allmählich die 
Spitze zu nehmen, was auch schließlich gelang. 
3. Es handelte sich um eine verbesserte „Handwerkerordnung", aber auch um 
Bestimmungen für eine neue Hochzeitsordnung, durch welche der infolge „leicht- 
sinniger und liederlicher Heiraten" überhandnehmenden Übersetzung der Handwerke 
und den damit verbundenen Ubelständen gesteuert werden sollte. 
4. S. unten S. 177,18 mit Anm. auf S. 178. 
5. Diese Beschwerden, die zum Teil auf eine Änderung der für „Übertreter" der 
Handwerkerordnungen bestehenden Strafbestimmungen abzielten, wurden vom Rate 
einer eingehenden Beratung unterzogen und am 23. März 1563 im wesentlichen 
durch Bestätigung der alten Ordnung erledigt. Er dekretierte: 
„Ein ersamer rat hat vor etlichen verschinen jaren den erbern handtwerckern 
alhie allerlai güte, nützliche ordnungen aufgericht und gegeben, damit sie sich desto 
stattlicher ernören und nebenainander sovil baß hinkomen möchten, auch zu würck- 
sicher execution und Voltziehung dersesben etliche ratspersonen verordnet, die ob 
denselben halten und die übertretter gepürender und gesetzter maßen straffen sotten, 
ungezweiffelt, da solichem mit fleiß nachgesetzt, gemainer erbarer handwercker nutz 
und aufnemen gespürt und befunden worden were. dieweil sich aber hernach be 
funden, daß die darwider Handlende pueßwirdige Personen den geordneten ains 
ersamen rats straffherrn wenig angetzaigt und also ob solchen ordnungen, wie wo 
von nöten, nit gehalten werden mögen, so hat ain ersamer rat gesetzt, daß ainer aus 
den vorgehern neben den verordneten sitzen und die übertretter straffen helfen solle
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.