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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
Strukturtyp:
Kapitel

Einleitung

Strukturtyp:
Einleitung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Elfter Jahrgang. No. 1.
  • Elfter Jahrgang. No. 2.
  • Elfter Jahrgang. No. 3.
  • Elfter Jahrgang. No. 4.
  • Elfter Jahrgang. No. 5.
  • Elfter Jahrgang. No. 6.
  • Elfter Jahrgang. No. 7.
  • Elfter Jahrgang. No. 8.
  • Elfter Jahrgang. No. 9.
  • Elfter Jahrgang. No. 10.
  • Elfter Jahrgang. No. 11.
  • Elfter Jahrgang. No. 12.
  • Elfter Jahrgang. No. 13.
  • Elfter Jahrgang. No. 14.
  • Elfter Jahrgang. No. 15.
  • Elfter Jahrgang. No. 16.
  • Elfter Jahrgang. No. 17.
  • Elfter Jahrgang. No. 18.
  • Elfter Jahrgang. No. 19.
  • Elfter Jahrgang. No. 20.
  • Elfter Jahrgang. No. 21.
  • Elfter Jahrgang. No. 22.
  • Elfter Jahrgang. No. 23.
  • Elfter Jahrgang. No. 24.
  • Haus Dr. Wolf-Süßen, Haus Geh. Rat Dr. Bunte-Karlsruhe, Haus Schnaidt-Steinheim u. a.
  • Anfechtung eines Villenbauvertrags wegen Anlage der Villa unter Straßenhöhe
  • Elfter Jahrgang. No. 25.
  • Elfter Jahrgang. No. 26.
  • Elfter Jahrgang. No. 27.
  • Elfter Jahrgang. No. 28.
  • Elfter Jahrgang. No. 29.
  • Elfter Jahrgang. No. 30.
  • Elfter Jahrgang. No. 31.
  • Elfter Jahrgang. No. 32.
  • Elfter Jahrgang. No. 38.
  • Elfter Jahrgang. No. 39/44.
  • Elfter Jahrgang. No. 45/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

186 
BAUZHTUNö 
Nr. 24 
Straßenansicht 
Anfechtung eines Villenbauvertrags 
wegen Anlage der Villa unter 
Straßenhöhe 
sk. Weist das von einem Unternehmer herzustellende 
Werk Mängel auf, die seinen Wert mindern, so kann der 
Besteller des Werkes nach § 635 BGB. statt der Wandelung 
oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstande beruht, 
den der Unternehmer zu vertreten hat. Dieses Recht auf 
Schadensersatz entfällt natürlich dann, wenn der Besteller, 
der das Fortschreiten des Werkes beobachtet hat, hierbei 
die Mängel nicht gerügt hat. Diese Unterlassung kann 
als stillschweigende Genehmigung gedeutet werden und 
zwar besonders dann, wenn auch der Besteller des Werkes 
Sachkunde besitzt. Zwischen dem Architekten Bachmann 
und den Inhabern der Fabrik für Heizungs- und Lüftungs 
anlagen Drüner & Nattenberg in Aachen war am 7. Mai 
1909 ein Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses 
an der Eupenerstraße abgeschlossen worden. Für eine 
Pauschalsumme von 20 000 M. verpflichtete sich B. ein 
vornehmes Einfamilienhaus schlüsselfertig auszuführen. 
Das in Betracht kommende Terrain lag etwas tiefer als die 
benachbarten Straßen und mußte, da es einen Höhenunter 
schied von mehr als vier Meter aufwies, teilweise aufge 
schüttet werden. Die Villa wurde in den Jahren 1909 und 
1910 ausgeführt, kam jedoch tiefer als die Straße zu liegen. 
Die Inhaber mußten daher durch den Garten eine Treppe 
anlegen. Als Streitigkeiten zwischen den Parteien ent 
standen, erhob B. beim Landgericht Aachen gegen D. & 
N. Klage auf Zahlung eines Restbetrages von 3000 M. 
Die beklagten Fabrikinhaber machten in einer Widerklage 
einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5000 M. gel 
tend, da die Lage des Hauses allen Regeln der Baukunst 
zuwiderlaufe. Die 1. Instanz wies die Widerklage ab und 
verurteilte zur Zahlung des Restbetrages. Ebenso ent 
schied das Oberlandesgericht Köln, indem es die Berufung 
der beklagten Fabrikbesitzer zurückwies. In den Ent 
scheidungsgründen des Berufungsgerichts heißt es: Der 
Anspruch des Beklagten auf Erstattung der Heizungskos 
ten in Höhe von 296,27 M. ist nicht gerechtfertigt. Die 
weiteren Einwendungen hängen mit der tiefen Lage des 
Hauses zusammen. Daß die Ausschachtungsarbeiten er- 
Einfamilienhaus Grundrisse 
Geh. Hofrat Dr. Hans Bunte-Karlsruhe 
Architekt: Professor Eugen Beck - Karlsruhe
	            		
BAUZEITUNG 13. Juni 1914 Haus Dr. Bunte- Karlsruhe Kamin im Salon Architekt; Professor E. Beck- Karlsruhe forderlich waren, wird nicht bestritten. Die Beklagten berufen sich nun auf eine grobfahrläsige Verletzung der Baukunst seitens des klagenden Architekten. Ihr Anspruch ist demnach auf § 635 BOB. gegründet. Nimmt man nun an, daß die tiefe Anlage ein wertmindernder Fehler im Sinne des § 635 BGB. ist, so ist doch die Berufung des B. darauf, daß D. & N. hiermit einverstanden gewesen seien, gerechtfertigt. Die Beklagten befassen sich mit dem Bau und Vertrieb von Heizungsanlagen. Es muß ihnen deshalb eine größere Kenntnis mit Bauarbeiten anvertraut werden, als einem gewöhnlichen Laien. Selbst einem Laien konnte es aber nach Herrichtung der Fundamente nicht entgehen, daß das Haus eine tiefere Lage als die Straßenkrone bekomme. Damals wäre es Zeit gewesen, B. darauf aufmerksam zu machen. Die beklagten Labrik- inhaber haben aber den nach Ansicht des Gerichts offen kundigen Mangel nicht gerügt und sich dadurch mit der Lage des Hauses stillschweigend einverstanden erklärt. Deshalb sind ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Min derung nicht gerechtfertigt. Auch das Reichsgericht pflichtete dem bei, indem es die Revision der beklagten Labrikbesitzer zurückwies. Tarifverträge „Vertragsbrüchige Unternehmerverbände". Unter dieser Ueberschrift hat das Verbandsorgan des Deutschen Bau arbeiterverbandes „Der Grundstein“, in seiner Nr. 22 vom 30. Mai 1914 Behauptungen über „dreiste Verletzung“ des Reichstarifvertrages durch den Rheinischen Bezirksarbeit geberverband aufgestellt, die diesen veranlaßt haben, von der Redaktion des „Grundstein“ auf Grund des § 11 Architekt: Professor E. Beck- Karlsruhe Haus Dr. Bunle- Karlsruhe Speise zimmer

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