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Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Text
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
  • Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
  • Einleitung
  • Inhaltsangabe (Register der Cronica)
  • Text
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Nachträge und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

1554 
409 
1554 
[372a] Ordnung der weinzicher an der Eicha" 
Item welche weinzicher es trifft nach ordnung irer drei rotten, 
der Eich zu warten, die sollen allweg von sanct Jörgentag [23. April] 
ran bis an sanct Michelstag [29. Sept.] zwischen vier und fünf uren 
zu früer tagszeit an die Eich kommen und von sanct Michelstag bis 
auf sanct Jörgentag zwischen siben und acht uren. 
Item welcher die bestimbte zeit überfür und nit kem, der soll 
gestrafft werden von yedtlichem vaß, das von ernennter zeit an des- 
io selben tags geeicht worden ist, umb das eichgelt, das ist 2 pfening. 
Item welcher ain oder wer vaß in die Eich thut, Wasser 
oder eiß darinn, der soll gestrafft werden von Hedem vaß umb 2 Pfenning. 
Item welcher Hessen auf ain vaß anschneidt, das nit auf trüb 
gesisiert ist, soll zu straff geben 2 kreutzer. 
io Item welcher Hessen aus ainem vaß annimpt und anschneidt, 
und er es den eichmaister oder gegenschreiber nit beschauen läßt, soll 
gestrafft werden umb 2 Pfenning. 
Item so offt ainer ain vaß in die Eich thut dem anschneider zu 
eichen und kain seitenzapfen oder zigelin fürschlegt, der soll zu straff 
2o geben 2 Pfenning. 
Item welcher unrecht anschneidt, der soll zu straff geben 2 Pfen 
ning. 
Item welcher die Eich ansagen will und unrecht ansagt, der soll 
von Hedem vaß, unrecht angesagt, geben zwen kreutzer. 
-0 Item welcher die vaß aufschlügt nach dem eichen, der soll alle 
vaß auswäschen und beschämen, und welches zu wein nimmer taug 
lich, aussetzen und brennen mit der stat brandt, dartzu verordnet; und 
wann ainer an ainem vaß zweifflig wirdt, soll er den eltesten und den, 
der beim Hanen sitzt, dartzu erfordern und darumb erkennen. 
2° Item welcher ain erstickt vaß zu den gutten fassen für die Eich 
hinaus legt einzuschreiben, der soll für yedtlichs vaß, das stinckt, er 
legen für ain aimer 3 kreutzer, das ist dem furman das vaß zu bezalen 
anstat meiner Herrn. 
a) Das Stück fehlt M etc. 
1. Dieses Stück findet sich gedruckt unter dem Titel „Ordnung an und von 
wegen der hiesigen Stadteich vom 6. November 1554" in der „Berui- 
sammlung" des Augsburger Stadtarchivs und wurde darnach richtig gestellt.
	        

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