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Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Text
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
  • Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
  • Einleitung
  • Inhaltsangabe (Register der Cronica)
  • Text
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Nachträge und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

410 
Paul Hektar Mails 2. Chronik von 1547—1565 
Item welcher am boden an ainem daß erschlöcht, der soll zu 
straff geben 3 Pfenning. 
Item welcher mit dem aufschlagen ain daß beschädigte, 2 Pfenning. 
Item welcher ain daß von der Eich in Eichstadel treibt, das nit 
verzeichnet und eingeschriben ist, der soll das oder dieselben vaß wider L 
für äugen stellen und zu straff von aim faß 2 Pfenning betzalen. 
Item welcher ain faß unrecht eintreibt und auflegt, 2 Pfenning. 
Item allweg am letsten eichtag jedtlicher wuchen sollen die wein- 
ziecher, welche dieselb Wochen an der Eich gearbeit haben, alle faß auf- 
und zusamenlegen, jedtlichs an sein ort, wie sichs gebürt nach laut io 
irer verzaichnung. 
Item daß alles, was die weinziecher an der Eich zu verrichten 
hond, ordenlich volbracht werd, so sollen die weinziecher under inen 
in jedtlicher rott ain straffmaister haben, der umb obgemelter artickel 
übertrettung ainen yedtlichen straffen soll, und ob ainer die ordnung 15 
und artickel, ain oder mer, überfür und im ain andrer überhülfe und 
darob betretten wurde, so soll der verheler zwifache straff und der 
übertretter ainfache straff geben. 
Item welcher straffmaister ain oder mer nach übertrettner fach 
wissentlich ungestrafft liesse, der soll zwifache straff geben, und der oder 2» 
die übertretter gemaine straff. 
Item wa sollichs alles überfaren und nit gehalten würd mit 
that und straff, so soll der eichmaister derselben rott, darinn das über 
faren beschehen, iren wocheneichzedel vorbehalten und nit geben so 
lang, bis daß der ordnung ain völligs benügen beschechen ist. 2s 
Item alles das, so in der allgemainen marckts- und eichsord- 
nung begriffen, die Eich betreffendt, soll gleichsfals gehalten werden 
bei Vermeidung straff aines ersamen raths. Erkannt durch ainen 
ersamen rath den 6. novembris anno domini 1554. 
[172a] Von dem Sebastian Seitzen so 
Item da man» zalt von der gebürt Christi 1554 jar, istv der ehrn- 
vest und fürnem her Sebastian Seitz*, des klainen rats zü Augspurg, 
a) wie man, 26. b) da ist, 26. 
1. S. über Seitz Bd. VII, S. 414, 33. — Von seiner Ermordung, die gewaltiges 
Aussehen erregte, erzählen fast alle diese Zeit behandelnden Chroniken der Stadt. 
Vgl. Gasser c. 1877; Stetten, S. 509. 
WW
	        

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