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Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Sonstiges

Titel:
Glossar
Strukturtyp:
Sonstiges

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
  • Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Nachträge und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Glossar 
493 
wie man hoffte, 57 A. 2; wie ich hoffe, 
30 A. 3. 
verhüten, verbieten — bei War 
nungen der Bürgerschaft von seiten des 
Rates häufig der Schlußsatz: damit 
sich menigclich wiß zu verbieten wisse 
zu hüten oder so ähnlich 178/ u. A. 1 
206,23. 432/. 464,verhüten sich 
sich schützen 188 A. 2; verhueten sich 
vor dem bettien es nicht dazu kommen 
lassen 205/"; verbieten (verbiet) je 
mand ihn zu seiner Sicherheit bewachen 
188 A. 2. 362,°; als Gefangenen be 
wachen 79," 183/*; verhüten etwas 
es hintanhalten, vermeiden 425 A. 2. 
466/'. 
verjechen gestehen, ein Bekenntnis ab 
legen 227/". 429/; verjehen auk 
andere sie beschuldigen 231/; zuge 
stehen 229 A. 4. 
verkunckschaf t— jemand wird verk. 
— es wird sein augenblicklicher Aufent 
halt festgestellt, um seiner habhaft wer 
den zu können 132/. 152/°. 163/". 
187,""'"° — auskundschaft 187/°. 
verlassen — er verläßt hinterläßt sein 
weib 221/; sie verläßt hinder ir kin- 
der 24/; verlasne hinterlassene kinder 
108/; verlaßne wittib 97 A. 5. 197/"; 
wittibin 469/. 
verlosten — was sich verlosten zuge 
tragen 210 A. 1; nach verlassener hand 
lang 353 A. 1. 
vermag — wie die inschrift vermag 
angibt, besagt 440/. 
vermainen meinen, glauben 166/°. 
211/°. 223/; die Absicht Hegen 
186/. 
vermauern jemand ihn für Lebenszeit 
in ein Gefängnis einschließen 27/; 
jemand vermauert halten 69/". 
v e r m e 1 d e n (vermel t) etwas e§ kundgeben 
156A. 2; erzählen237/°; vermelden«. 
Bezugnahme 221/. 
vermeren jemand ihn verraten, seinen 
Namen nennen 411/". 
vermercken etwas es merken, erkennen, 
wahrnehmen 184 A. 2. 345/'. 
vermessen Adj. — der vermessen 
freche, unverschämte fürsatz Vorsatz 
178 A. 1; Adv. ebenda; vermessenlich 
Adv. 366/°. 
vermag, vermag, vermüg Präp. mit 
Gen. = laut 63/". 206/. 211,"""° 
348/°. zgg i» 403/. 415,"". 432/"; 
nach vermag 403,'; vermög und Inhalt 
433/. 
vermögen (Geld) 387,""; nach bestem 
vermögen Können 175 A. 2. 381/". 
unvermögend arbeitsunfähig 175 A. 2; 
vermügentlich= vermöglich 381/".— 
vermögende, vermügliche wohlbemit- 
telte personen 81/. 383,"". 
verordente Verordnete des Rates zu 
einem bestimmten Zweck, Geschäft 
388/". 389/. 398 A. 5; verordendte 
strafherren 35 A. 1. 
verpetschieren (verpetschiert) 234,'; 
verbetschieren 340,"; verpitschiert 
234/. 333 A. 1. 
v e r p f I e g t e unter obrigkeitlich verordnete 
Pfleger (Vormünder) gestellte per 
sonen 178 A. 1. 
verpflichten sich zusamen sich das 
Heiratsversprechen geben bzw. zur Ehe 
schreiten 178 A. 1. 205/. 206,'. 
verpränt — unholden sind verpränt 
verbrannt worden 231,". — das wetter 
(der Blitz) hat personen verpränt 
109/"; ainen baurenhof 109/". 
verprechen Übertretung einer gewöhn 
lichen Ratsverordnung 158 A. 1. 
verbrunnen verbrannt 414/. 
verraiten verrechnen, berechnen 189 
A. 1. 
verreiten wegreiten 27/". 38/. 67,'*. 
89/. 170,". 218,"°. 425/». 
verrer, ferrerSlbö. weiter335/*. 336/. 
429 A. 6; Adj. 340 A. 2; von ferren 
von ferne 468,". 
verrufen (verruss) ausrufen 189,"; 
verruss berüchtigt 367,"°. 
verschaffen zuweisen jemandem eine 
spende 56,""; verschaffen verfügen im 
testament, daß 70/°; verschaffen be 
fehlen jemand etwas 165 A. 4; ver 
ordnen 70/°. 
verscheinung — vor verscheinung 
Ablauf gemelter zeit 221,"°'"". 
verschicken — er ist verschicken mit 
todt 52/°. 
verschinen — auf dem nächst ver 
schwel, vergangenen x. junii 166,"°; 
im verschinen jar 415 A. 3; kurtz ver 
schwel tagen vor einigen Tagen 
334,""; kurtz verschiner zeit vor kur 
zem 451/. 
verschöcht vertrieben 75,'. 
verschwendtlich Adj. verschwende- 
risch 463 A. 1. 
versechen — man hat sich seines 
lebens wenig versechen man hat wenig 
Hoffnung gehabt, daß er am Leben 
bleibt, 27,"°. 200/".
	        

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