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Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_33
Titel:
Augsburg, Bd. 8
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1928 / 33
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1928, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
XII, 563 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-33
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Diarium
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Diarium Paul Hektor Mairs von 1560-1563
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis (Register des Buchs)
  • Diarium
  • Paul Hektor Mairs 2. Chronik von 1547-1565
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Nachträge und Berichtigungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

1560 
49 
*Traida 
M 514a. [23b] Auf dornstag und freitag adj. 18. und 19. julii hat ain 
schaff kornd in der Schrand gölten 33, 34 und 35 ß, ain schaff rogken 
24, 22, 21, 20, 19 und 18 ß\ 
5 Bischof von Aichstetts waal 
M503b. Auf mittwuch adj. 17. julio- ist Herr Martinas de Schaum 
berg, so alhie und zü Aichstett thumbherr gewesen, von ainem erwir- 
digen capitel zü Aichstett zü ainem bischoff erwöhlt worden^. 
*Dieb 
io Auf aftermontag adj. 23. julii hat man den Ulrich Fenden, Weber, 
von geübter diebstäl wegen, doch aus großen gnaden, mit rueten aus 
gestrichen, und ime die stat ewig verpoten worden^. 
a> Unter „Teuerungen". b) lern. e> Mittwochen den 17. julii. 
bischöflich augsburgischen Dorf Oberhausen, in welchem Kardinal Otto, der unter 
den Juden verschiedene Gläubiger hatte, eine Niederlassung von Juden duldete — 
mit der vertragsmäßigen Zusage, daß sie bleiben dürften, bis sie von ihm die ihnen 
geschuldeten Summen zurückerhalten hätten. Sie hatten im Ort ein „Judenhaus", 
d. h. ein Lager- und Kaufhaus, in dem sie ihre Geschäfte trieben, und dahin begab 
sich nun auch die Dienstmagd mit dem Kinde. In dem Geschäftslokal waren gerade 
acht bis zehn überaus „stattliche", zum Teil mit goldenen Halsbändern und Ge- 
schmeide herausgeputzte Juden— einer so „stattlich wie ein Graf" — anwesend, und 
sie bot ihnen eben das Knäblein an, als zwei Augsburger Bürger, die in dem Juden 
haus einen schwarzen Harnisch kaufen wollten, in die Stube traten, sofort erkannten, 
was im Werke sei, und die mit dem Kinde erschrocken davoneilende Magd auf der 
Straße ergriffen, um sie nach Augsburg zurückzuführen. Die Sache machte natür 
lich, da man einen beabsichtigten Ritualmord witterte, ungeheures Aufsehen, stellte 
sich aber als verhältnismäßig harmlos heraus, da die Delinquentin, trotzdem man 
sie schließlich unter Anwendung des „Daumenschrauben- befragte", in glaubwürdiger 
Weise darauf stehen blieb, daß sie nur aus eigenem Antrieb gehandelt und von 
niemand, insbesondere auch nicht von den Juden, zu ihrer Tat angestiftet worden 
sei. Das über sie gesprochene Urteil lautete: „Anna Peurin von Kempten, die hie 
auf dem Pranger steet, hat aus aigner bewegnus und unangelangt ain jungs kneblin 
den Juden umb gelt zü versetzen oder zü verkaufen angeboten, das sie, die Juden, 
gleichwol nit annemen wollen, derhalb ain ersamer rat aus gnaden erkannt hat, 
daß sie mit ruten ausgehauen und ir die stat, auch derselben etter ir lebenlang ver- 
boten sein soll, davor wiß sich menigclich zü verhüten." — Vgl. Gasser ad 1560, 
Stetten S. 538. 
1. Beckenanschlag vom 20. Juli (Ratsdekr.): „Roggen auf 21/3, und soll ain 
8L, laib halten 3 
2. S. über Martin von Schaumberg S ax, l l, S. 453 ff. — Das Datum der 
Elektion ist von Mair richtig angegeben. 
3. Urgichten des Fend vom 10., 17., 19. Juli. — Strafbuch, 23. Juli 1560: 
„Ulrich Fend von Augspurg hat vilfeltige diebstäl begangen, deshalb er mit ruten 
ausgehauen und im die stat und deren etter ewiglich verboten worden." Bl. 18b.— 
Ctädtechronikcn XXXIII. 4
	        

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