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Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1545034070410
Titel:
Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
Weitere Titel:
Chroniken der schwäbischen Städte
Personen:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Herausgeber:
Bayerische Akademie der Wissenschaften. Historische Kommission
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
19XX
Sprache:
deutsch
Signatur:
2G 5003(2)
Schlagwort:
Deutschland
Stadtchronik
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1545034070410_34
Titel:
Augsburg, Bd. 9
Autor:
Roth, Friedrich
Jahrgang/Band:
1929 / 34
Verleger/Verlag:
Vandenhoeck & Ruprecht
Erscheinungsort:
Göttingen
Erscheinungsjahr:
Nachdr. d. 1. Aufl. 1929, 2., unveränd. Aufl. 1966
Umfang:
VIII, 488 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2G 5003(2)-34
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

supplement

Titel:
Beilage I
Strukturtyp:
supplement

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert
  • Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abbildung der Bürgermeister aus der Weberzunft
  • Abbildung der Bürgermeister aus der Weberzunft
  • Die Weberchronik von Clemens Jäger
  • Beilage I
  • Beilage II
  • Beilage III
  • Beilage IV
  • Beilage V
  • Glossar
  • Register
  • Register
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

250 
Weberchronik von Clemens Jäger 
und [er tjat] in ansehung göttlicher eren in dem Handel des Gates 
Worts und ausziechung der Pfaffen alhie sich als ain starker höldt 
Cristi gantz erlich und wol gehalten, die censur- und zuchtordnung der 
sechs Herren sampt irer execution helfen ausfrichten^ und das vatter- 
landt zu befestnen treffenlich verholsen und gefördertdes latei- 5 
nischen ist er zimlich bericht gewesen, ain liebhaber und Vater der 
armei?, auch der gefangen menschen*, zudem aines guten, willigen, 
fraindlichen gemuets, welcher ainem rat, gmainer statt und unser 
erberen zunft woll angestanden, und nachdem er Viertzechen jar an- 
ainander alter und neuer burgermaister gewesen, hat er nach gött- 10 
lichem gefallen sein leben in dem 59. jar seines alters anno 1544 jar 
mit großem klagen mencklichs in dem Zeller badt selligklichen geendet, 
der almechtig Gott welle seiner seel zu belonung des guten, alhie 
volpracht, ain froeliche auffersteeung gnädigklich verleichen, amen! 5 
Beilage I 
Die Dreizehner der Augsburger Weberzunft 
A. Allgemeines 
Die ursprünglich 18, dann 17 Zünfte in Augsburg bildeten im 
Rahmen des städtischen Gemeinwesens kleine, bis zu einem gewissen 
Grade selbständige Republiken, in deren Handlungen und Beschlüsse 
der Rat in der Regel nur dann eingriff, wenn in einer Zunft Irrungen 
und Verwicklungen entstanden, die durch sie selbst nicht beseitigt 
werden konnten, wenn durch ihre Maßnahmen andere, sich in ihren 
Gerechtsamen und Befugnissen benachteiligt glaubende Zünfte ihn um 
Schutz anriefen, oder wenn das Wohl der Gesamtheit in irgendeiner 
Weise berührt wurde. Das Hauptorgan, durch das jede Zunft, also 
1. Roth, Augsb. Res.-Gesch., I I, <5.329, 367. 
2. Die Befestigung Augsburgs war zumeist das Werk des Bürgermeisters Wolf 
gang Rehlinger. S. das Schreiben des Stadtarztes vr. Gereon Sailer an den Land 
grafen Philipp von Hessen bei Lenz, Briefwechsel Philipps... mit Bucer, III 
(Leipzig 1891), S.339, Anm. 1. 
3. Chronik des Malers Preu (Augsb. Chron. V I) S.47,20: Seitz „war den armen 
dienlich". 
4. Vielleicht hat Seih daraus hingewirkt, daß man in der neuen Ratsordnung 
von 1543, in der auch von den als „Eisenherren" verordneten Ratsherren die Rede 
ist, die aus die Behandlung der Gefangenen sich beziehenden Bestimmungen gegen 
früher etwas humaner faßte. 
5. Weiteres s. Beil. V, 5 (S. 410ff.).
	        

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