Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn : Organ für d. Hochbaufach u. seine Interessenten, II. Band (1896)

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Persistent identifier:
1550495565774
Title:
Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn
Shelfmark:
XIX/94.2
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

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Persistent identifier:
1550495565774_1896
Title:
Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn : Organ für d. Hochbaufach u. seine Interessenten, II. Band
Publisher:
Verlag von Moritz Perles in Wien
Year of publication:
1896
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
XIX/94.2-4,1896
Structure type:
Volume
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

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Title:
Heft II
Structure type:
Issue

Table of contents

Table of contents

  • Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn
  • Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn : Organ für d. Hochbaufach u. seine Interessenten, II. Band (1896)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Heft I
  • Heft II
  • Heft III
  • Heft IV
  • Heft V
  • Heft VI
  • Heft VII
  • Heft VIII
  • Heft IX
  • Heft X
  • Heft XI
  • Heft XII
  • Haus der Mrs. J. Schmid in der V. Avenue in New-York. Architekt: R. H. Hunt.
  • Cottage in Newton. Center. Mass.
  • Villa des Herrn Architekten Julius Schweiger, Budapest, Stephaniestrasse. Architekt: Julius Schweiger.
  • Villa des Herrn Julius Schweiger in Budapest, Stephaniestrasse. Architekt: Julius Schweiger.
  • Villa des Herrn Julius Schweiger in Budapest, Stephaniestrasse. Architekt: Julius Schweiger.
  • Villa von Schreiber in Purkersdorf. Architekt: Emil Bressler.
  • "Pallas." Literarische und Druckerei-Actiengesellschaft in Budapest. Architekt: L. Josef Kauser.
  • "Pallas." Literarische und Druckerei-Actiengesellschaft in Budapest. Architekt: L. Josef Kauser.
  • Amerikanische Interieurs.
  • Wohnhaus Ecke Trefort- und Eszterhàzy-Gasse in Budapest. Architekt: Julius Schweiger.
  • Wohnhaus in Budapest, Ecke Trefort- und Eszterhàzygasse. Architekt: Julius Schweiger.
  • Ausstellungsobject für ein Schaufenster. Architekt: Ignaz Sowinski.
  • Concurrenzproject für den Königspavillon der Millenniums-Ausstellung in Budapest. (Erster Preis.) Architekten: Steinhardt und Lang.
  • Erker-Motive aus Süd-Tirol.
  • Sparcassegebäude in Sternberg. Architekt: J. Gartner.
  • Villa Egger-Schwarz, Budapest, Stadtwäldchen-Allee. Architekten: Sigmund Quittner.
  • Altes Rathhaus in Pardubitz.
  • Medresse (Schule für Korangelehrte) in Travnik.
  • Scheriats-Richterschule in Sarajevo.
  • Concurrenzproject für ein Wohn- und Geschäftshaus am Graben in Wien. Architekten: Victor Siedek und Rob. Tilgner.
  • Übersichtsplan zu einer General-Regulirung der Stadt Laibach. Architekt: Max Fabiani.
  • Wohn- und Zinshaus in der Auesseren Palatingasse in Budapest. Architekt: Julius Schweiger.
  • Entwurf für ein Miethhaus und ein Familienwohnhaus in Penzing. Architekt: Theodor Bach.
  • Villa in Ober-St. Veit. Architekt: Theodor Bach.
  • I. Project für die Umgestaltung des Rathhausplatzes in Wien. Architekt: Rudolf Dick.
  • I. Project für die Umgestaltung des Rathhausplatzes in Wien. Architekt: Rudolf Dick.
  • II. Project für die Umgestaltung des Rathhausplatzes in Wien. Architekt: Rudolf Dick.
  • Haus der Advocatenkammer in Budapest, Szalay-Gasse. Architekten: Korb und Giergl.
  • Haus der Advocatenkammer in Budapest, Szalay-Gasse. Architekten: Korb und Giergl.
  • Palazzo Rohr in Trient.
  • Milleniums-Ausstellung in Budapest 1896. Historischer Ausstellungspalast. Architekt: Ignaz Alpár.
  • Milleniums-Ausstellung in Budapest 1896. Architekt: Oskar Marmorek.
  • Mozart-Monument in Wien, Albrechtsplatz. Bildhauer: Victor Tilgner.
  • Concurrenz-Project für die Erweiterung und den Umbau des Rathhauses in Basel. Architekt: Johann Zagler.
  • Concurrenz-Project für die Erweiterung und den Umbau des Rathhauses in Basel. Architekt: Johann Zagler.
  • Kunstanstalt des K. u. K. Hofphotographen J. Löwy, Wien, III. Parkgasse 15. Architekten: Max Paschkis und Albert Paar.
  • Kunstanstalt des K. u. K. Hofphotographen J. Löwy, Wien, III. Parkgasse 15. Architekten: Max Paschkis und Albert Paar.
  • Serbische Architektur. Architekt: G. Mirkovszky.
  • Serbische Architektur. Architekt: G. Mirkovszky.
  • Serbische Architektur. Architekt: G. Mirkovszky.
  • Villa Szabó, Budapest, Stadtwäldchen-Allee. Architekten: Korb und Giergl.
  • Miethhaus, Wien, IX. Frankgasse Nr. 10. Architekt: Theodor Bach.
  • Miethhaus, Wien, IX. Schwarzspanierstrasse Nr. 7. Architekt: Theodor Bach.
  • Miethhaus, Wien, IX. Schwarzspanierstrasse Nr. 9. Architekt: Theodor Bach.
  • Concurrenz-Entwurf für eine Bürgerschule in Breznóbánya (Ungarn). Erster Preis. Architekt: Josef Feledi.
  • Entwurf zu einem Schlosse. Architekten: Bauqué und Pio.
  • Entwurf zu einem Schlosse. Architekten: Bauqué und Pio.
  • Entwurf zu einem Schlosse. Architekten: Bauqué und Pio.
  • Wohnhaus in Wien, Graben Nr. 16.
  • Grabmal auf dem Heiligenstädter Friedhofe in Wien. Architekten: Brüder Mayreder.
  • Villa des Herrn E. Hamburger in Olmütz. Architekt: J. Gartner.
  • Wohnhaus, Wien, Cottagasse 49. Architekt: Max Fleischer.
  • Wohnhaus, Wien, Cottagasse 49. Architekt: Max Fleischer.
  • Portale im Style Louis XV. aus Paris.
  • Palais, Wien, II. Metternichgasse 8.
  • Palais, Wien, II. Metternichgasse 8.
  • Centralbahnhof in Bombay (Indien).
  • Entwurf zu einem Palais in Ofen. Architekt: Oskar Marmorek.
  • Entwurf zu einem Palais in Ofen. Architekt: Oscar Marmorek.
  • Fensterdetail im Style Louis XV aus Paris.
  • Palais, Wien, III. Metternichgasse 8.
  • Palais, Wien, III. Metternichgasse 8.
  • Palais, Wien, III. Metternichgasse 8.
  • Villa in Unterach am Attersee. Architekt: Oskar Marmorek.
  • Vorderansicht der Peterskirche in Wien. Architekt: Fischer v. Erlach.
  • Portal der Peterskirche in Wien.
  • Barocke Portale.
  • Wohnhaus der Herren Gebrüder Seybel, Wien, III. Reisnerstrasse. Architekten: Fellner und Helmer.
  • Wohnhaus der Herren Gebrüder Seybel, Wien, III. Reisnerstrasse. Architekten: Fellner und Helmer.
  • Zins- und Geschäftshaus, Wien, I. Marc Aurelstrasse 8. Architekt: Emil Bressler.
  • Zins- und Geschäftshaus, Wien, I. Marc Aurelstrasse 8. Architekt: Emil Bressler.
  • Concurrenz-Entwurf (I. Preis) für ein Sparcassengebäude in Aranyos-Maróth. Architekt: Josef Feledi.
  • Wohn- und Geschäftshaus in Budapest, Franz Josephs-Quai. Architekten: Korb und Giergl.
  • Wohn- und Geschäftshaus in Budapest, Franz Josephs-Quai. Architekten: Korb und Giergl.
  • Portal des Asamhauses in München.
  • Wohnhaus, Budapest, VIII. Üllöi-út Nr. 10. Architekt: Alex. Staerk.
  • Entwurf für ein Wohnhaus in Wien, IV. Wohllebengasse. Architekt: Oskar Marmorek.
  • Ofen. Architekt: Bauqué und Pio.
  • Concurrenz-Project für den Neubau des Deutschen Casinos in Prag. Architekt: M. F. Steyrer.
  • Concurrenz-Project für den Neubau des Deutschen Casinos in Prag. Architekt: M. F. Steyrer.
  • Gebäude der ungarischen Handels-Actien-Gesellschaft in Budapest. Architekt: Wilhelm Freund.
  • Gebäude der ungarischen Handels-Actien-Gesellschaft in Budapest. Architekt: Wilhelm Freund.
  • Rathhaus in Kecskemét. Architeken: Partos und Lechner.
  • Rathhaus in Kecskemét. Architeken: Partos und Lechner.
  • Schlafzimmer der Königin Marie Antoinette in Versailles.
  • Villa Dérby, VI. Ecke Lendvay- und Bulyovszkygasse in Budapest. Architekt: Alexander Staerk.
  • Milleniums- Ausstellung in Budapest. Pavillon der Actien-Gesellschaft Dynamit Nobel. Architekt: Oskar Marmorek.
  • Villa Kind in Aussig a. E. Architekt: Hartwig Fischel.
  • Villa Kind in Aussig a. E. Architekt: Hartwig Fischel.
  • Villa Kind in Aussig a. E. Architekt: Hartwig Fischel.
  • Farbinformation
  • Einband

Full text

  
Nr. 2. Neubauten und Concurrenzen 
  
in Oesterreich und Ungarn. Seite 11. 
  
Ausnahmen eine Verbauung mit sechs ”*) Geschossen und 
eine Wohnhaushöhe von 25m bis zur obersten Gesims- 
kante zulässig, ohne Rücksicht auf die Strassen-Breite oder 
-Enge und ohne Unterschied, ob es sich um die Ver- 
bauung von »grünem Anger« oder des theuersten Bau- 
grundes handelt. Dieselbe Vorschrift gilt auch für die 
Hauptstrassen der übrigen Bezirke, in deren sonstigen 
Theilen über. dem einen Erdgeschosse nicht mehr als 
drei, bezw. in den ausgenommenen Wohnhausvierteln 
nicht mehrals zwei Stockwerke sein dürfen. Die Geschoss- 
zahl fällt, 
wie sieht, unvermittelt von 6 auf 4 und 
3 herab. Es ist daher sachgemäss, die ohnedies übergrosse 
theilen und hiebei eine Meistzahl von 
   
    
erste Hauz 
sechs Geschossen bloss für die innere Stadt sammt angren- 
zenden Theilen und für die wichtigsten Strassen der 
Bezirke II bis IX zu belassen, hingegen eine zweite 
Bauzone mit höchstens fünf Geschossen zu bestimmen, 
welche sich im Allgemeinen auf’ die Seitengassen der Be- 
irke II IX, dichter verbauten Theil des 
<. Bezirkes und die Hauptstrassen der Aussenbezirke zu 
°k« 
bis auf den 
tre«i 
   
;n hätte, deren geschlossen verbaute Theile die 
dritte Bauzone mit höchstens vier Geschossen ebenso 
  
wie jetzt bilden. würde. 
Mit einer. solchen Eintheilung ist es gut möglich, 
ı derzeitigen Grundwerthen anzupassen, also die 
  
leichsam erworbenen Rechte der Baugrund-Besitzenden 
    
ächtigen, andererseits aber zu Gunsten des 
Wohles die Verbauung gesundheitsgemäss zu 
regeln. Die Beschränkung der Geschosszahl in der oben- 
Zone auf fünf ist durchaus 
harte Massregel, denn es beträgt die Zahl von Ge- 
mit mehr als 5 
bezeichneten 2. von sechs 
der. amtlichen 
m Jahre 1890, abgesehen vom IX. Bezirke, 
dem Schottenringe nahe ‚gelegener Theil ohnedies 
rste Zone fallen würde, nur im IlI., IV. und VI. Be- 
nehr als 2:5%, und überschreitet nur im IV. Bezirke 
die Obere Grenze von 6’; für den X; Bezirk stellt 
sich dieser Percentsatz nur auf 0:41. 
Geschossen nach 
Gebieten für 
jäuser im engeren Sinne und für.industrielle Bauten 
den derzeit schon bestehenden 
Mit 
sonach, ebenso wie in Budapest, fünf Bau- 
leren‘ jede passenden, also: zum Theile unter- 
einander 
   
abweichenden Vorschriften zu unterwerfen wäre. 
DZ: 
Esist daher im Grunde genommen nicht bloss eine, sondern 
Reihe 
von Bauordnungen ‚erforderlich. In einer Be- 
allerdings scheint nicht bloss aus gesundheitlichen 
Rücksichten eine 
und auch un 
einheitlich giltige Bestimmung nothwendig 
schwer durchführbar. Dieselbe bezieht sich 
die nie unter 3m 
während das Gesetz vom Jahre 1890 für 
die Geschosshöhe, 
auf 
  
betragen soll 
die äusseren Stadtbezirke. dieselbe geringe Lichthöhe von 
2:6 »% zulässt, welche wohl. für ein Dorf genügen mag, 
ücH Ar Aa - nt. 1 nn 
sich aber für die eı fahrungsgemäss ungleich dichter besetzten 
städtischen Wohnungen nie und nimmer eignet. 
Auch dem wenig Bemittelten soll die Wohnung- ein 
liebes Heim bieten, um ihn möglichst vor den Lockungen 
  
* as sechste (Aaes X x . x . . a . 
) Das sechste Geschoss hat sich in F olge einer eigenthümlichen 
Auslegung der im Wortlaute deutlichen Bestimmung des $ 492 ein- 
gebürgert, welcher 
verlangt: »Wohnhäuser dürfen nicht mehr als 
fünf Geschosse enthalten, wobei Erdgeschoss und allfälliges Mezzanin 
einzurechnen sind.« Darum findet sich in den 
den Nichteingeweihten 
Gebäuden die 
Bezeichnung Tiefparterre und 
Hochparterre, die zusammen als ein ‚Er 
hohen 
verwirrende 
dgeschoss gerechnet werden 
der Schenke zu bewahren. Allzu niedrige Wohnräume 
können aber nie anheimelnd ausgestaltet werden; darum 
ist es vom Standpunkte eines vernünftigen Socialismus 
nöthig, keine allzu geringe Geschosshöhe zuzulassen. 
Einer der bösesten Fehler der derzeitigen Bauord- 
nung liegt darin, dass selbe die Haushöhe zifferm ässig 
feststellt; dieselbe steht doch der. Natur der Sache nach 
im Zusammenhange mit der Strassenbreite. Sonderbarer 
Weise ist, obgleich schon Kaiser Augustus für das 
antike Rom zu Beginn unserer Zeitrechnung eine Bau- 
vorschrift erlassen hat, in welcher die Haushöhe von der 
Strassenbreite abhängig gemacht ist, erst in neuester Zeit 
ist dieser lange Jahrhunderte vergessene Gedanke wieder 
lebendig geworden. Um Licht und Luft, diese wesentlichen 
Lebensbedingungen, in ausreichender Menge zu bieten, 
nicht 
grösser als die Strassenbreite, oder” deutlicher aus- 
sollte die Gebäudehöhe zum. mindesten 
gedrückt, als‘ die Entfernung der Baufluchten . vonein- 
ander sein, eine Regel, welche z. B..in den Bauordnungen 
für Berlin, München, Dresden und Salzburg enthalten ist. 
Für die beiden innersten Zonen Wiens ist es aus Rück- 
sicht auf die Besitzverhältnisse allerdings nicht möglich, 
hieran festzuhalten, und kann hiebei die Feststellung des 
erwähnten Entwurfes des österreichischen Ingenieur- und 
Architekten- Vereines als passend bezeichnet werden, laut 
welcher bei bisher unverbauten Grundstücken in der n 
bzw. II. Zone die, Haushöhe gleich der 1'/fachen 
bzw. 1'/,fachen Strassenbreite sein darf, während bei 
Wiederverbauungen auch‘ die Höhe des alten Gebäudes 
beibehalten werden kann.*) Die Haushöhe nach Metern zu 
ist der Annahme 
obiger: Bestimmungen überflüssig; an weiten Plätzen und 
beschränken, bei wünschenswerthen 
überbreiten Strassen mag der Architekt nach Herzenslust 
himmelanstrebende Bauten planen. 
Eine durchgreifende Aenderung ist bezüglich der 
Souterrain- Wohnungen nöthig. Allerdings verlangt 
S$ 46 der Bauordnung eine Höhenlage des ebenerdigen 
Fussbodens von mindestens 15 cız über dem Strassen- oder 
Hofniveau; jedoch ist der verhängnissvolle Zusatz »in der 
Regel« angefügt und durch die weiterhin folgenden Be- 
stimmungen die Anlage von Kellerwohnungen, welche 
zur Hälfte ihrer Höhe unter der Erde liegen, ermöglicht. 
Ebenso wie in neueren Bauordnungen deutscher Städte 
und jener für Brüssel oder Rom, sollte wegen der gesund- 
heitlichen Gefahren unterirdischer Wohnstätten deren 
Neuanlage auch in Wien künftighin strenge verboten 
werden. 
Anders steht es betreffs der Dachbodenwoh- 
nungen, welche nur bei Familienhäusern und Villen 
gestattet, sonst aber »ausnahmslos untersagt« sind. 
Nachdem bei zweckmässiger Bauart die sonst vor- 
handenen Nachtheile solcher Räume vermeidbar sind. und 
bei mässiger Geschosszähl die. Feuersgefahr keine sehr 
erhebliche ist, so können dieselben für die äusseren Zonen 
zugelassen werden. Daraus erwächst für den Architekten 
der Gewinn, die für. gewisse Lagen sich eignende länd- 
liche Bauweise besser verwerthen zu können. 
Leider fehlt es hier an Raum, um auf andere wich- 
tige Fragen, so bezüglich der für .die Verbauungsdichte 
*) Rudolf Mayer’s in Manchem beachtenswerther »Entwu rf 
einer neuen Bauordnung für. Wien« geht hierin noch weiter, 
5 
indem er für die innerste Zone Y =— 3 B zulässt. 
 
        

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