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Deutsche Konkurrenzen (1894, Bd. 3, H. 25/36)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Konkurrenzen (1894, Bd. 3, H. 25/36)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_1894
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Herausgeber:
Häberle, Ernst
Jahrgang/Band:
1894, Bd. 3, H. 25/36
Erscheinungsjahr:
1894
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-3,1984
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 5
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Gerichtsgebäude in Gotha
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Konkurrenzen
  • Deutsche Konkurrenzen (1894, Bd. 3, H. 25/36)
  • Einband
  • Heft 1 u. 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Gerichtsgebäude in Gotha
  • Tafeln
  • Heft 6 u. 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

  
  
     
   
Programm. 
Auf der aus dem Situationsplane ersichtlichen Baustelle wird beabsichtigt, 
ein Gerichtsgebäude nebst Untersuchungsgefängnis zu errichten. Es wird zur 
Erlangung eines geeigneten Bauplanes eine öffentliche Konkurrenz unter deutschen 
Architekten ausgeschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass der Neubau nach 
Norden und Westen zu an Strassen, wenn auch von diesen entfernt, zu liegen 
kommt und dass nach Süden zu sich ein grösseres Oekonomiegehöft befindet, 
von dem der Feuersicherheit wegen grösserer Abstand zu nehmen ist. 
Das Gerichtsgebäude muss aufnehmen die Räume für das Landgericht, das 
Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft und muss die folgenden Räume enthalten: 
Für das Landgericht. Drei Säle zur Abhaltung öffentlicher Sitzungen 
der Civil- und Strafkammern, von welchen einer grössere Dimensionen haben 
muss für den Fall, dass ausnahmsweise eine Schwurgerichtssession hier ab- 
gehalten werden oder eine Civil- oder Strafsache zur Verhandlung kommen 
sollte, bei welcher ein grösserer Andrang des Publikums vorauszusehen ist, 
Auch für die beiden anderen Säle dürfen die Mafse nicht zu klein genommen 
werden, da insbesondere an den Verhandlungen der Strafkammer fast immer 
ein zahlreicher Zuhörerkreis teil nimmt und die Zeugen nach ihrer Vernehmung 
auch noch im Saale Platz finden müssen. Es würde sich empfehlen, diese 
drei Säle so zu gruppieren, dass die zu jedem gehörigen drei Räume, nämlich 
für die Beratungen des Gerichts, für die Zeugen und für die Rechtsanwälte, 
gemeinschaftlich benutzt werden können. Ausserdem muss für den grossen 
Saal noch ein Zimmer für die Geschworenen, sowie für den Saal der Straf- 
kammer noch ein Zimmer für die Angeklagten und mindestens zwei Detentions- 
zellen hinzutreten. — Ein Sessionszimmer für Plenarsitzungen. An den Wänden 
dieses Zimmers kann die Bibliothek in Schränken Platz finden. — Ein Zimmer 
für den Präsidenten. — Ein Zimmer für den Landgerichtsdirektor. — Ein 
Zimmer zur gemeinschaftlichen Benutzung für die Räte, in welchem ebenfalls 
Bibliothek Platz finden muss. — Ein Terminszimmer für den Untersuchungs- 
richter. — Ein Zeugenzimmer für denselben. — Ein Asservatenraum für den- 
selben. Es empfiehlt sich, die drei letztgenannten Räume in die Nähe des ; 
Bureaus der Staatsanwaltschaft zu legen. — Drei Räume für die Gerichts- 
schreiberei. — Ein Zimmer für die Kanzlei. — Ein Zimmer für die Botenmeisterel, 
Für die Staatsanwaltschaft. Ein Zimmer für den ersten Staatsanwalt, 
— Ein Zimmer für den zweiten Staatsanwalt und die zugewiesenen Referendare. 
— Zwei Zimmer für das Sekretariat, in welchen zugleich die Reposituren der 
kurrenten Akten und der Strafregisterschrank Platz finden können. — Ein Diener- 
zimmer. — Ein Wartezimmer. — Ein Zimmer für den Amtsanwalt beim Amts- 
gericht in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Bureau der Staatsanwaltschaft, 
Für das Amtsgericht. Sieben geräumige Terminszimmer, wovon a) eines 
als Saal für die Schöffengerichtssitzungen herzurichten ist, b) eines mit dem 
sub 3 bezeichneten Depositalraum in Verbindung zu setzen ist, c) eines mit 
der sub 3 bezeichneten Gerichtsschreiberei des Grundbuchsamts verbunden 
sein muss. — Vier Kommissionszimmer, wovon eines als Beratungszimmer 
des Gerichtshofes bei Schöffengerichten dienen kann. Zehn Zimmer für 
das Gerichtsschreiberei- und Grundbuchspersonal; darunter mindestens zwei 
feuersichere zur Verwahrung der Grundbücher und Depositen. — Zwei Zimmer 
für die Kanzlei, — Drei Wartezimmer. — Zwei bis drei Dienerzimmer, — 
  
    
  
   
   
   
   
  
  
   
   
   
  
  
  
    
    
  
    
   
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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