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Deutsche Konkurrenzen (1894/95, Bd. 4, H. 37/48)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Konkurrenzen (1894/95, Bd. 4, H. 37/48)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_1894_95
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Häberle, Ernst
Jahrgang/Band:
1894/95, Bd. 4, H. 37/48
Erscheinungsjahr:
1894
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-4,1894/95
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 4
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Evangelische Kirche in Karlsruhe (Teil 1)
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Konkurrenzen
  • Deutsche Konkurrenzen (1894/95, Bd. 4, H. 37/48)
  • Einband
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Evangelische Kirche in Karlsruhe (Teil 1)
  • Tafeln
  • Evangelische Kirche in Karlsruhe (Teil 2)
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8 und 9
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Evangelische Kirche in Karlsruhe. 
Aus dem Preisausschreiben. 
Die zu erbauende Kirche soll auf dem, aus dem nachstehenden Lageplan er- 
sichtlichen Platz, hergestellt werden. — Der Bau soll so angelegt werden, dass der 
Haupteingang an der Ostseite, d. h. an die Front gegen die Westendstrasse zu 
liegen kommt. Er ist mit einem Turme zu versehen. Die Stellung und Anlage 
desselben wird der Wahl des Baumeisters anheimgegeben. — Die Kirche soll 
Raum für 1200 Sitzplätze von 0,54 m Breite und 0,85 m Tiefe gewähren. — Ein 
Peil derselben kann auf Emporen angebracht werden. — Es ist darauf Bedacht 
zu nehmen, dass der Geistliche am Altar und auf der Kanzel von allen Sitzplätzen 
us sichtbar sei. — Der Altar soll für die Abendmahlsfeiern leicht zugänglich 
sein, in der Art, dass die Abendmahlsgäste um denselben herumgehen können, — 
Es wird hierzu bemerkt, dass in der badischen uniierten Landeskirche der Altar 
lediglich aus einem Altartisch besteht und ein Aufsatz auf dem Altar nicht üblich 
ist. — Der Orgelraum soll für eine Orgel mit 30—35 Registern und für einen 
Sängerchor von ungefähr 60 Personen Platz bieten. Kann derselbe so angelegt 
werden, dass er auch für grössere Musikaufführungen, Oratorien etc. dient, so ist 
dies erwünscht. — In der Nähe des Altars, jedoch nicht im Rücken des Geistlichen, 
soll ein besonderer Sitzraum für ungefähr ı0 Mitglieder des Kirchengemeinderats, 
der Diakonie oder der Kirchengemeindeversammlung angeordnet werden. — Als 
Nebenraum ist vorzusehen: eine auch von aussen zugängliche, gut heizbare Sakristei 
in der Grösse von 20-25 qm. Erwünscht ist ausserdem ein gut heizbarer Saal 
ur Versammlung der Teilnehmer an Trauungen, der Konfirmanden vor der Kon- 
firmation etc., der auch als Lehrsaal für 50 Konfirmanden dienen kann. — In der 
P’urmanlage ist Raum für ein ansehnliches Geläute von mindestens 4 Glocken und 
für ein Uhrwerk vorzusehen. — Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Central- 
heizung und Gasbeleuchtung, letztere von den Seiten aus, in der Kirche eingerichtet 
werden soll. — Die Wahl des Baustils wird freigegeben. — Guter Baugrund ist 
in 2 m Tiefe vorhanden. — Die Aussenflächen des aufgehenden Mauerwerkes sind 
aus’ Schichtensteinen (bearbeiteten Bruchsteinen), Sockel, architektonische Gliede- 
rungen, Abdeckungen etc. aus Hausteinen herzustellen. Im übrigen wird Material 
und Farbe freigestellt, jedoch für die in Haustein herzustellenden Teile Sandstein 
empfohlen. — Die innere Wandverkleidung von 2 m Höhe, desgleichen das Ge- 
stühl ist aus Eichenholz herzustellen. — Besonderer Wert wird auf gute Akustik 
gelegt. 
Die Gesamtbausumme, einschliesslich des Architektenhonorars, darf den Betrag 
von 450000 Mark nicht überschreiten. In dieser Summe ist der Aufwand für die 
gesamte innere Ausstattung der Kirche, insbesondere für Altar, Kanzel, Gestühl 
nebst Wandverkleidung, die vorbezeichneten Nebenräume, Orgel, Glocken, Uhr, 
Heizungs- und Beleuchtungseinrichtung inbegriffen. — Entwürfe, deren Ausführung 
1 
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