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ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1980, Jg. 12, H. 49- 51/52, [53], 54)

Zugriffsbeschränkung

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Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1980, Jg. 12, H. 49- 51/52, [53], 54)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_1905_06
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Jahrgang/Band:
1905/06, Bd. 19, H. 217/228
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsjahr:
1905/06
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-19,1905/06
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 12
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1980, Jg. 12, H. 49- 51/52, [53], 54)
  • Heft 49: Kultur - in die eigene Hand genommen
  • Heft 50: Wiederentdeckung des Raumes: Stadträume - Sozialräume
  • Heft 51/52: Ökologisch Planen und Bauen
  • Heft 54: Die Agonie der Wohnungspolitik
  • Inhaltsverzeichnis
  • Berichte
  • Wohnen in der Stadt: Konflikte und Experimente
  • Editorial: Die neue alte Wohnungsnot
  • Sog. Milieuschutz durch gemeindliche Vorkaufsrechte
  • Spekulation in Kassel
  • Eine Stellungnahme
  • Unsere Vorstellungen für einen billigen und menschenwürdigen Wohnungsbau
  • Vom Finanzieren und Investieren
  • Zur Diskussion um Wohnungspolitik
  • Zur Diskussion
  • Rezensionen
  • Serie: Planerroman
  • Leserbriefe

Volltext

reicht werden kann. Dazu bedarf es nicht 
nur einer bewohnerorientierten Anwen- 
dung der bestehenden gesetzlichen Mög- 
lichkeiten, sondern im weiteren eine Ver- 
änderung der Gesetze zugunsten breiter 
Schichten der Bevölkerung. 
Mit der Einsicht, daß Gesetzesverän- 
derungen sehr langfristige Angelegen- 
heiten sind, den Betroffenen aber auch 
kurzfristig geholfen werden muß, forder- 
te die Mieterinitiative von der Stadt Kas- 
sel, die Anwendung geeigneter städte- 
baulicher Maßnahmen: 
® Erlaß einer Milieuschutzsatzung 
® Anwendung des besonderen Vor- 
kaufsrechts 
Die Diskussion um die Handhabung des 
$39 h BBauG gestaltete sich schwierig, da 
die Stadt Kassel dem sehr ablehnend ge- 
genübestand. 
Auf Bestreben der Mieterinitiative 
fanden mehrere Vorträge und Podiums- 
diskussionen von Fachleuten zu diesem 
Thema statt. Die Stadt Kassel behauptete 
zunächst, daß die Milieuschutzsatzung 
keine Waffe gegen Spekulanten sei, ließ 
sich dann aber durch den öffentlichen 
Druck überzeugen und erarbeitete bis- 
her einen Entwurf für eine Erhaltungs- 
satzung nach $ 39 h BBauG für den Vor- 
deren Westen... 
BEGRÜNDUNG FUR EINE 
ERHALTUNGSSATZUNG 
Die Mieterinitiative sieht in der Erhal- 
tungssatzung ein Instrument, die negati- 
ven Entwicklungen im Vorderen Westen 
und auch in der Gesamtstadt einzudäm- 
men. 
Die Verdrängung der Bewohnerstruk- 
tur des Vorderen Westens würde folgen- 
de Probleme aufwerfen: 
® Umzugswelle: Durch die Verdrängung 
ganzer Bevölkerungsteile aus dem vorde- 
ren Westen werden andere Stadtteile 
überlastet. So besteht die Gefahr, daß in 
der Nordstadt, einem traditionellen Ar- 
beitergebiet mit hohem Ausländeranteil 
und geringem Mietniveau, ein Studen- 
ten- und Ausländerghetto entsteht. Viele 
bisherige Bewohner der Nordstadt müß- 
ten in andere Stadtgebiete abwandern, 
was auch für sie nicht nur eine weitere 
Verschlechteung der Wohnverhältnisse, 
sondern auch der Lebensbedingungen 
zur Folge hätte, da von der Nordstadt vie- 
le Arbeitsplätze (z.B. Henschelwerke, In- 
nenstadt) gut zu erreichen sind. 
8 Zusätzliches Verkehrsaufkommen in 
der. Gesamtstadt: Zusätzliche Verkehrs- 
aufkommen in der Stadt würde durch 
längere Anfahrtswege zu den Arbeits- 
plätzen und zur Innenstadt verursacht, 
nicht nur für die verdrängten Bewohner. 
aus dem verkehrsgünstig gelegenen Vor- 
deren Westen, sondern auch für die »Fol- 
geverdrängten«. 
® Gefährdung der sozialen Infrastruktur- 
einrichtungen: Die gute, auf die spezielle 
Bewohnerstruktur ausgerichtete private 
und öffentliche Infrastrukturversorgung 
wäre bei einer Verdrängung der Bevölke- 
rung gefährdet und müßte an anderer 
Stelle erst wieder neu geschaffen werden. 
Dies würde erhebliche Mehrkosten für 
den öffentlichen Haushalt verursachen. 
ZWEIFEL AM WILLEN ZUR 
DURCHSETZUNG DER 
ERHALTUNGSSATZUNG DER 
STADT KASSEL 
Die Wirkung der Erhaltungssatzung 
wird sich erst in der zukünftigen Anwen- 
dung erweisen müssen. Auf jeden Fall ist 
davon auszugehen, daß die Erhaltungs- 
satzung eine gewisse abschreckende Wir- 
kung auf Spekulanten ausübt. Welcher 
Spekulant wird wohl noch ein Haus im 
Vorderen Westen kaufen, wenn die Ge- 
fahr besteht, daß ihm umfangreiche, 
nicht an den Bewohnern orientierte Mo- 
dernisierungen von der Stadt untersagt 
werden und er damit den erhofften Profit 
durch höhere Mieten oder Verkauf als 
teure Eigentumswohnungen nicht reali- 
sieren kann. 
Im übrigen wird die Mieterinitiative jede 
Gelegenheit wahrnehmen, sich für eine 
Erhaltung des Vorderen Westens im Sin- 
ne der Bewohner einzusetzen. 
Die Mieterinitiative bezweifelt den 
Willen der Stadt Kassel, das Instrument 
der Erhaltungssatzung entsprechend der 
Interessen der Bewohner anzuwenden. 
Denn die bisherigen Stadtteilentwik- 
klungsmaßnahmen der Stadt Kassel ha- 
ben u.a. zur Aufwertung Vorderen We- 
stens beigetragen. 
Außerdem sind im Haushaltsplan der 
Stadt Kassel im nächsten Jahr noch keine 
finanziellen Mittel für die eventuell not- 
wendig werdende Ausübung des beson- 
deren Vorkaufsrechts bereitgestellt wor- 
den. 
Planungsamt Kassel 
Eine Stellungnahme 
Der innenstadtnahe Stadtteil »Vorde- 
rer Westen« zählt aufgrund seiner histori- 
schen Entwicklung als bürgerliches 
Wohnquartier, seiner überwiegend ge- 
schlossenen Bebauung der Gründerzeit 
und des Jugendstils, gemeinnütziger 
Wohnanlagen der 20er und 30er Jahre 
und seinem guten Angebot öffentlicher 
und privater Dienstleistungseinrichtun- 
gen zu den besonders wertvollen Wohn- 
gebieten in der Stadt Kassel. 
Noch vor 5 Jahren war zu befürchten, 
daß das Gebiet des »Vorderen Westens« 
von sozialem Abstieg wegen der Um- 
weltbelastungen durch Lärm, Abgase, 
untergeordneter Hinterhöfe, mangeln- 
der Freiflächen und schlechter Woh- 
nungsausstattung bedroht sei. Dieser 
Entwicklung wurde mit den zur Verfü- 
gung stehenden begrenzten Mitteln 
durch Modernisierungs- und - Freiflä- 
chenwettbewerbe, der Gestaltung von 
öffentlichen Räumen und verschiedenen 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung 
begegnet. Der Stadtteil fand wieder star- 
ken Zuspruch, insbesondere auch von 
Studenten und sonstigen Angehörigen 
der Gesamthochschule Kassel. Dabei 
wurden häufig große, bis dahin von nur 
einer Person genutzte Wohnungen von 
Mehrpersonen-Haushalten und Wohn- 
gemeinschaften übernommen. 
Im Rahmen der laufenden Erneue- 
rungsmaßnahmen zeichnen sich nun 
Entwicklungen ab, die bei quartierbezo- 
gener Betrachtung zu Lasten der betrof- 
fenen Alteingesessenen und der Studen- 
ten gehen. Die Fälle drastischer Miet- 
preissteigerungen nach nur geringfügiger 
Modernisierung, verschiedene Fälle der 
Umwandlung von Miet- in Eigentums- 
wohnungen, deutliche Spekulationser- 
scheinungen und Tendenzen der Beseiti- 
gung von Wohnraum haben zur Empö$- 
rung in der Öffentlichkeit geführt. Beson- 
dere Erwartungen wurden geknüpft an 
den Erlaß einer Milieusatzung und die 
Anwendung des gemeindlichen Vor- 
kaufsrechts. 
Der Magistrat der Stadt Kassel hat die 
laufenden Diskussionen um die Entwik- 
klung im »Vorderen Westen« aufgegrif- 
fen: 
Mit der Aufstellung neuer Bebauungs- 
pläne (i.M. 1 : 5 000) wird für diesen Be- 
reich das Ziel verfolgt, vorhandene Struk- 
turen zu schützen. Das Wohnen soll 
durch eng am Bestand orientierte Fest- 
setzungen von Art und Maß der bauli- 
chen Ausnutzung sowie durch Festset- 
zung von »Besonderen Wohngebieten« 
in geeigneten Bereichen erhalten und 
weiterentwickelt werden. Anhand eines 
Entwurfes eine Erhaltungssatzung gem. $ 
39h Abs. 3 Ziffer 1 bis 3 BBauG wird der- 
zeitig überprüft, ob und wie weit das vom 
Bundesgesetzgeber vorgesehene Instru- 
ment geeignet ist, den Anliegen der be- 
troffenen Bewohnerschaft gerecht zu 
werden. 
Nach den gegenwärtigen Ermittlun- 
gen muß festgestellt werden, daß eine 
Verhinderung der Umwandlung von 
Miet- in Eigentumswohnungen, die Un- 
terbindung drastischer Mietpreissteige- 
rungen und ein Schutz der Mieter mit 
den Mitteln des $ 39 h BBauG nicht er- 
reicht werden kann. Es ist zugleich fest- 
zustellen, daß die zur Verfügung stehen- 
den Mittel des Mieterschutzes noch 
längst nicht in dem wünschenswerten 
Umfang in Anspruch genommen wer- 
den. 
Eine Erhaltungssatzung nach $ 39 ha 
BBauG wird als flankierende Maßnahme 
einen Beitrag im Sinne der Erhaltung 
wertvoller Bausubstanzen und zum 
Schutz des charakteristischen Milieus lei- 
sten können. Sie hat aber nur begrenzte 
Einflußmöglichkeiten auf soziale Nut- 
zungsstrukturen, z.B. auf Luxusmoderni- 
sierungen mit Verdrängungseffekt. Wie 
weit der Spekulation ein Riegel vorge- 
schoben werden kann. bleibt offen. 
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