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Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 28. Juli 1910

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 28. Juli 1910

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_1906
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Jahrgang/Band:
1906, Bd. 20, H. 229/240
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-20,1906
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 9
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Volksschule für Bensheim (Teil 2)
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 28. Juli 1910
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erklärung der Abkürzungen
  • Bauberechtigung und Bauvorschriften im allgemeinen
  • Anlage der Orte und Ortstraßen
  • Polizeiliche Bestimmungen für die einzelnen Bauten
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Stellung und Lage der Bauten und ihr Verhältnis zu den Straßen und benachbarten Gebäuden und Grundstücken
  • Ausführung der Bauten
  • Baulastenbuch
  • Zuständigkeit der Behörden, Verfahren und Kosten in Bausachen
  • Schlussbestimmungen
  • Alphabetisches Sachregister
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

  
m7 
  
Feignung p "ART. 38,; ABS.i, %. "HÖHE. DER: HINTER GEBÄUDE. (QUERScHA T) FA 
Abs. 1 und 2. 
Dieselbe stellt 
einen Quer- 
schnitt durch eine 
Ortsstraße mit 
Breite B und 
ein Vorderge- 
bäude dar, das 
die größte zu- f ; ; 
lässige Höhe U § VORDER- CEBAUPE. 
= B zeigt un E I " Hoctt. 
auf s Rück- , jz 
seite Haupt- & 
  
Hinterhäuſer tSIRAFSE: (zreire B). E 
mit verschiede- mmm 
nen Abſtänit 
  
  
ſteht auf der Grenze R (MR = 3+6 >< 0,6 = 6,6 m Mindestabstand). Stä 
n Gru ick, ſo kämen nicht die Abſtandsmaße 3 und 0,6, sondern 6 und 0,6 in 
z zu Art. 48. Der 450 Winkel durch den Punkt M bildet nun 
n der Häuſer, die zwiſchen R und P errichtet werden (1, ]), 111, IV). 
. NO abgelöst, m. a. W. die Höhe H bildet die Höchſthöhe für die 
rechts erstellt werden (z. B. V). - 
Auch b Vorderhauſes mit der gleichen 
cht, bleiben die eingezeichneten Höhen der Hinterhäuſer maßgebend. 
 
	        

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