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Deutsche Konkurrenzen (1906, Bd. 20, H. 229/240)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Konkurrenzen (1906, Bd. 20, H. 229/240)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_1906
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Jahrgang/Band:
1906, Bd. 20, H. 229/240
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-20,1906
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 1
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Realschule für Eisleben
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Konkurrenzen
  • Deutsche Konkurrenzen (1906, Bd. 20, H. 229/240)
  • Einband
  • Heft 1
  • Realschule für Eisleben
  • Tafeln
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

  
  
Aus dem Ausschreiben. 
Das Preisrichteramt haben übernommen die Herren: Königlicher Baurat und 
Stadtbaurat Zudwig Hoffmunn in Berlin, Stadtbaurat Karl Rehorst in Halle a. S., 
Königlicher Baurat Vet//er, Bürgermeister Welcker, Königlicher Bergrat Schrader, 
Königlicher Kreisarzt Medizinalrat Dr. Hauch, Rentner Frzedrich Fiedler, Zimmer- 
meister C, Vozgt, Realschuldirektor Dr. Müller, sämtlich in Eisleben. 
Die Entwürfe sind bis zum 20. Mai 1905 bei dem Magistrat zu Eisleben 
einzureichen. 
Der Lageplan veranschaulicht Form und Grösse des Bauplatzes. Die Ver- 
teilung der Gebäude auf demselben bleibt den Bewerbern freigestellt. An die dem 
Bauplatze zugewendete Giebelwand des Hauses KöÖnigstrasse ı7 darf unmittelbar 
angebaut werden. 
An Zeichnungen werden verlangt: ein Lageplan I: 500; die Grundrisse sämt- 
licher Geschosse ı.: 200; die Hauptansicht ı : 100; die übrigen wesentlichen Ansichten 
und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte I : 200. 
Die Einreichung einer Perspektive, welche von einem nach der Oertlichkeit 
möglichen, im Lageplane kenntlich zu machenden Standpunkte aus zu konstruieren 
ist, bleibt den Bewerbern freigestellt. 
Bezüglich der Stilformen und der Baumaterialien werden keinerlei Vorschriften 
gemacht. 
Ein kurzer Erläuterungsbericht hat über die Plangestaltung, über die in Aus- 
sicht genommenen Baumaterialien und Konstruktionen die erforderliche Auskunft 
zu geben. 
Für die Herstellung der Bauten einschliesslich aller Nebenanlagen (Umwehrung, 
Hofbefestigung, Be- und Entwässerung), jedoch ausschliesslich der Ausstattung mit 
Mobilien, stehen insgesamt 220000 Mark zur Verfügung, von welcher Summe bis zu 
20000 Mark auf die Wohnung des Direktors verwendet werden können. 
Eine überschlägliche Kostenberechnung nach Quadratmetern der bebauten 
Grundfläche und nach Kubikmetern umbauten Raumes ist beizugeben. 
Es wird bei der Beurteilung der eingegangenen Entwürfe besonderer Wert 
darauf gelegt werden, ob die entworfenen Bauten nach Ansicht der Preisrichter für 
die ausgeworfene Kostensumme auch wirklich ausgeführt werden können, 
Für die von den Preisrichtern als beste Lösungen anerkannten Entwürfe sind 
folgende Preise ausgesetzt: 
ein erster Preis von 1500 Mark, 
ein zweiter Preis von 1000 Mark, 
ein dritter Preis von 500 Mark, 
zusammen 3000 Mark. 
Auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts kann diese Summe 
auch in 
anderer Weise verteilt werden. 
Die Gemeinde behält sich vor, weitere Entwürfe zum Preise von je 400 Mark 
anzukaufen. Ebenso behält sich dieselbe vor, die weitere architektonische Bearbeitung 
der Pläne einem der Preisträger zu übertragen, ohne jedoch eine dahingehende Ver- 
pflichtung zu übernehmen. 
Die Entwürfe müssen in allen Teilen den Bestimmungen der Polizei- Verordnung, 
betreffend das Bauwesen in den Städten des Regierungsbezirks Merseburg vom 
31. März 1884, entsprechen. 
Auf die Möglichkeit einer späteren Erweiterung des Schulgebäudes ist bei 
der Plangestaltung Rücksicht zu nehmen. 
       
OA UV WR
	        

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