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Deutsche Konkurrenzen (1893, Bd. 2, H. 13/24)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Konkurrenzen (1893, Bd. 2, H. 13/24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1554189511460
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Erscheinungsort:
Leipzig
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1554189511460_2_1893
Titel:
Deutsche Konkurrenzen
Autor:
Neumeister, Albert
Häberle, Ernst
Jahrgang/Band:
1893, Bd. 2, H. 13/24
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/493.4-2,1893
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 9
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Riebeckstiftung in Halle
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Konkurrenzen
  • Deutsche Konkurrenzen (1893, Bd. 2, H. 13/24)
  • Einband
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Riebeckstiftung in Halle
  • Tafeln
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

— 
  
  
Für das ganze Gebäude ist eine Niederdruckdampfheizung vorzusehen, 
welche zugleich den nötigen Dampf zum Betriebe der gemeinschaftlichen Koch- 
und Waschküche und zu der Bereitung des warmen Wassers für die Bäder etc. 
zu liefern hat, Die Zimmer der Pfleglinge sind mit regulierbaren Heizkörpern 
zu versehen, welche das Erwärmen der Speisen und dergleichen gestatten. 
Die Versammlungsräume und die Korridore müssen besondere Lüftungs- 
vorrichtungen erhalten. 
Die Beleuchtung sämtlicher Räume (mit Ausnahme der Wohnräume für 
die Pfleglinge) soll durch Gas erfolgen, 
In jedem Stockwerke ist eine ausreichende Anzahl von Zapfstellen für 
warmes und kaltes Wasser, sowie auch eine Anzahl Hähne für Feuerlöschzwecke 
anzuordnen. 
Die Entwässerung erfolgt nach dem überall mindestens 4 m unter Strassen- 
oberfläche liegenden Strassenkanal hin, und an diesen muss auch das Keller- 
geschoss angeschlossen werden können. 
Die Aborte sind mit Wasserspülung zu versehen und an die Entwässerungs- 
anlage anzuschliessen. 
Die Gesamtkosten für das Gebäude, einschliesslich der Heizungsanlagen, 
Koch- und Waschvorrichtungen, Wasserversorgungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und 
Entwässerungsanlagen innerhalb des Gebäudes, sowie der Veranden und Altane 
darf die Summe von 500000 Mark nicht übersteigen. Entwürfe, deren Aus- 
führung nach der Ueberzeugung der Preisrichter einen höheren Kosten-Aufwand 
erfordern würde, werden von der Preisverteilung ausgeschlossen. 
Es werden gefordert: a. Lageplan, db. Grundrisse von sämtlichen Geschossen, 
c. geometrische Ansichten der sämtlichen Fronten, d. die zum Versändnis des 
ganzen Entwurfes- nötigen Schnitte. (Sämtliche vorgenannte Zeichnungen sollen 
im Mafsstabe von ı: 150 in einfacher Ausführung dargestellt sein.) e. Eine 
perspektivische Ansicht, f. eine überschlägliche Kostenermittelung, g. ein kurz 
gehaltener Erläuterungsbericht. 
Die vorangegebenen Zeichnungen und Schriftstücke sind bis zum Mittwoch, 
den 28. Juni d. J. nachmittags 6 Uhr an den Magistrat zu Halle a/S. ein- 
zureichen, und zwar müssen um die angegebene Zeit die Arbeiten in dem Zimmer 
des Stadtsekretariats niedergelegt sein. Später eingehende Arbeiten werden von 
dem Wettbewerb ausgeschlossen. 
Die Arbeiten sind mit einem Kennwort zu bezeichnen, auch ist denselben 
ein mit dem gleichen Kennworte als Aufschrift versehener verschlossener Umschlag 
beizufügen, in welchem der Name und die Wohnung des Verfassers angegeben 
ist. Die zu den preisgekrönten Arbeiten zugehörigen Umschläge werden geöffnet, 
die übrigen nur dann, wenn die Arbeiten innerhalb einer bestimmten, noch näher 
bekannt zu machenden Frist von den Eigentümern nicht zurückgefordert werden 
sollten, Die Rücksendung erfolgt postfrei, 
Zur Auszeichnung der 3 besten Entwürfe sind Preise von 4000, 2500 und 
1500 Mark ausgesetzt. Bei etwaigem Mangel an” entsprechend preiswürdigen 
Entwürfen soll diese Gesamtsumme, welche unter allen Umständen zur Auszahlung 
kommt, auch in anderer Verteilung zur Auszeichnung der hervorragendsten 
Arbeiten verwandt werden können, 
Der Magistrat behält sich das Recht vor, ausserdem noch zwei nicht mit 
einem Preise bedachte Entwürfe mit je 600 Mark anzukaufen, 
Im übrigen gelten für die Austragung des Wettbewerbes die Grundsätze, . 
welche auf der ı5. Versammlung deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine zu 
Hamburg im Jahre 1868 aufgestellt wurden mit den von den Versammlungen zu 
1* 
 
	        

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